In Deutschlands Krankenhäusern wird es ab dem Jahr 2019 verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege geben. Das hat der Deutsche Bundestag nach mehreren Stunden in der vergangenen Nacht beschlossen. Demnach müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 30. Juni 2018 Untergrenzen für Pflegeintensive Bereiche festlegen. Die Vereinbarung wird ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Sollte es bis ende Juni 2018 keine endgültige Einigung geben, muss das Bundesministerium für Gesundheit die Entscheidung treffen.
In dem Beschluss werden Vergütungsabschläge für Krankenhäuser verpflichtend festgelegt, die die Untergrenzen unterschreiten. Entsteht keine Einigung, so wird eine Schiedsstelle darüber entscheiden. Ab dem Jahr 2019 müssen die Krankenhäuser dann nachweisen, dass die Untergrenzen eingehalten werden.
Der Bundestag beschloss außerdem, dass der Pflegezuschlag 2019 um bis zu 330 Millionen Euro aufgestockt wird. Krankenhäuser erhalten den Pflegezuschlag seit diesem Jahr für die Förderung einer guten pflegerischen Versorgung ( also dem Aufbau von weiteren Pflegestellen im Unternehmen ). So könnten jährlich 830 Millionen Euro eingesetzt werden. Das Gesetz, in dem die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen festgeschrieben sind – das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten – muss nun nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisierte den Beschluss des Bundestags scharf. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität, so der BDPK in einer Mitteilung. Grundlage für die Gesetzesinitiative sei ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten sei.
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In Deutschlands Krankenhäusern wird es ab dem Jahr 2019 verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege geben. Das hat der Deutsche Bundestag nach mehreren Stunden in der vergangenen Nacht beschlossen. Demnach müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 30. Juni 2018 Untergrenzen für Pflegeintensive Bereiche festlegen. Die Vereinbarung wird ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Sollte es bis ende Juni 2018 keine endgültige Einigung geben, muss das Bundesministerium für Gesundheit die Entscheidung treffen.
In dem Beschluss werden Vergütungsabschläge für Krankenhäuser verpflichtend festgelegt, die die Untergrenzen unterschreiten. Entsteht keine Einigung, so wird eine Schiedsstelle darüber entscheiden. Ab dem Jahr 2019 müssen die Krankenhäuser dann nachweisen, dass die Untergrenzen eingehalten werden.
Der Bundestag beschloss außerdem, dass der Pflegezuschlag 2019 um bis zu 330 Millionen Euro aufgestockt wird. Krankenhäuser erhalten den Pflegezuschlag seit diesem Jahr für die Förderung einer guten pflegerischen Versorgung ( also dem Aufbau von weiteren Pflegestellen im Unternehmen ). So könnten jährlich 830 Millionen Euro eingesetzt werden. Das Gesetz, in dem die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen festgeschrieben sind – das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten – muss nun nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisierte den Beschluss des Bundestags scharf. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität, so der BDPK in einer Mitteilung. Grundlage für die Gesetzesinitiative sei ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten sei.
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