Check­lis­te — Häus­li­che Pfle­ge

Egal ob ein Kind, der Part­ner oder ein Eltern­teil zu pfle­gen ist, stellt sich immer wie­der die Fra­ge: Die zu pfle­gende Per­son zu Hau­se pfle­gen oder an ein Pfle­ge­heim über­ge­ben. Selbst­ver­ständ­lich ist die­se Fra­ge zuerst ein­mal von der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit im Ein­zel­nen abhän­gig. Es gibt Fäl­le, bei denen es nahe­zu unmög­lich ist, eine Pfle­ge zu Hau­se zu über­neh­men.

Soll­ten Sie sich für die Pfle­ge im häus­li­chen Umfeld ent­schei­den, habe ich für den ers­ten Über­blick in einer Check­liste eini­ge Fra­gen zusam­men­ge­stellt, die es sich zu stel­len gilt.

Finan­zi­elle Situa­ti­on

  • Muss für die Pfle­ge die Berufs­tä­tig­keit auf­ge­ge­ben wer­den?
  • Wie ist die Ren­ten­bei­trags­zah­lung für mich gere­gelt, wenn ich zu Hau­se pfle­ge?
  • Kann in Teil­zeit gear­bei­tet wer­den?
  • Kann eine Frei­stel­lung vom Arbeits­platz für eine gewis­se Zeit bean­tragt wer­den?
  • Wur­den alle finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft?
  • Wur­de Pfle­ge­stufe bean­tragt?
  • Reicht das Geld von der Pfle­ge­ver­si­che­rung zur Abde­ckung aller Fremd­leis­tun­gen durch einen fach­kun­di­gen Pfle­ge­dienst?
  • Wur­de Antrag auf Befrei­ung der Zuzah­lung für Medi­ka­mente gestellt?

Wie ist Ihre eige­ne Ver­fas­sung

  • Wie vie­le Stun­den täg­lich müs­sen für die Pfle­ge auf­ge­bracht wer­den?
  • Benö­tigt der Pati­ent Hil­fe beim Auf­ste­hen oder zu Bett gehen?
  • Kön­nen Sie das Waschen und die Hygie­nepflege des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen über­neh­men?
  • Ist die Pfle­ge physisch/psychisch zu bewäl­ti­gen?
  • Wird ein Pfle­ge­kurs benö­tigt (kos­ten­lose Schu­lun­gen über Pfle­ge­kas­sen und Pfle­ge­diens­te)?

Wer hilft Ihnen bei der Pfle­ge

  • Gibt es Eltern, Ver­wandte, Geschwis­ter, ehren­amt­li­che Mit­ar­bei­ter, Sozi­al­sta­tio­nen die aus­hel­fen oder kurz­zei­tig die Pfle­ge über­neh­men kön­nen?
  • Even­tu­ell könn­te zur Unter­stüt­zung eine Pfle­ge­hilfe aus Polen oder einem ande­ren ost­eu­ro­päi­schen Land mit ein­ge­stellt wer­den.
  • Gibt es die Mög­lich­keit einer Tages­pflege vor Ort, um per­sön­li­che Aus­zei­ten über­brü­cken zu kön­nen?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten einer Kurz­zeit­pflege in Ihrer Nähe gibt es und wie lan­ge sind die Anmel­de­zei­ten. Mit einem Kurz­zeit­pfle­ge­platz kön­nen Urlaub oder Krank­hei­ten über­brückt wer­den.
  • Gemein­sa­mer Urlaub: Spe­zi­ell auf behindertengerechte/barrierefreie Hotels und Feri­en­woh­nun­gen ach­ten.
  • Gibt es einen zuver­läs­si­gen Pfle­ge­dienst in der Nähe, der alle Arbei­ten über­neh­men kann, die nicht selbst aus­ge­führt wer­den kön­nen. Pfle­ge­dienste über­neh­men zum Teil auch haus­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten.
  • Rat bekom­men Sie auch bei einem in der Nähe lie­gen­den Pfle­ge­stütz­punkt

Wie ist die häus­li­che Situa­tion, das Wohn­um­feld

  • Ist das häus­li­che Umfeld dafür aus­ge­legt, eine Per­son zu pfle­gen?
  • Ist die Woh­nung behin­der­ten­ge­recht ein­ge­rich­tet?
  • Ist das Bad groß genug oder muß es moder­ni­siert und behin­der­ten­ge­recht umge­baut wer­den?
  • Was kos­tet der Umbau für eine bar­rie­re­freie Woh­nung?
  • Wel­che Zuschüs­se gibt es für den Umbau?
  • Sind die Türen breit genug?
  • Dür­fen in einer Miet­woh­nung ent­spre­chende Umbau­maß­nah­men vor­ge­nom­men wer­den?
  • Müs­sen spe­zi­elle Hal­te­griffe ange­bracht wer­den?
  • Muss unter Umstän­den ein Umzug erfol­gen?

Wel­che Hilfs­mit­tel benö­ti­gen Sie

  • Roll­stuhl oder gar Elek­tro­an­trieb für Roll­stuhl
  • Toi­let­ten­stuhl
  • Toi­let­ten­sitzer­hö­hung*
  • Trep­pen­lift
  • Pfle­ge­bett  oder Spe­zi­al­ma­tratze
  • Pati­en­ten­lif­ter
  • Rol­la­tor*
  • Bade­wan­nen­lift
  • Bade­wan­nen– oder Dusch­sit­ze
  • Haus­not­ruf­sys­tem (Hil­fe über Knopf­druck, falls zu betreu­ende Per­son allei­ne zu Hau­se ist und drin­gend Hil­fe benö­tigt)
  • Zum Ver­brauch bestimm­te Hilfs­mit­tel (Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Pfle­ge­hand­schuhe* usw.)

Voll­mach­ten

  • Ganz wich­tig: Ohne Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung kann nicht im Namen der zu betreu­en­den Per­son gehan­delt wer­den. Die meis­ten Kran­ken­häu­ser, Ärz­te, Ban­ken usw. geben ohne Vor­sor­ge­voll­macht kei­ner­lei Aus­künfte. Um eine Hand­lungs­un­fä­hig­keit zu ver­mei­den, soll­te mit der zu pfle­gen­den Per­son oder wei­te­ren Ange­hö­ri­gen abge­klärt wer­den, in wel­chem Umfang eine Voll­macht aus­ge­stellt wird.

Sons­ti­ges

  • Wur­de ein Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bean­tragt bzw. geneh­migt? Falls die Ein­grup­pie­rung zu nied­rig oder der Antrag kom­plett abge­lehnt wur­de soll­te ein Wider­spruch ein­ge­legt wer­den.
  • Wel­che Sport– bzw. Bewe­gungs­an­ge­bote gibt es für die zu betreu­ende Per­son in Ihrer Umge­bung?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten der sozia­len Kon­takt­pflege kön­nen aus– bzw. auf­ge­baut wer­den, um eine Ver­ein­sa­mung zu ver­mei­den.
  • Mit­glied­schaft im VdK (Ver­band der Kriegs­ver­sehr­ten)? Dies kann sehr hilf­reich sein, vor allem, wenn ableh­nende Beschei­de für Pfle­ge­stu­fen, Schwer­be­hin­de­run­gen usw. aus­ge­stellt wur­den. Der VdK bie­tet sei­nen Mit­glie­dern zu sehr gerin­gen Kos­ten einen recht­li­chen Bei­stand.
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