Checkliste — Häusliche Pflege
Egal ob ein Kind, der Partner oder ein Elternteil zu pflegen ist, stellt sich immer wieder die Frage: Die zu pflegende Person zu Hause pflegen oder an ein Pflegeheim übergeben. Selbstverständlich ist diese Frage zuerst einmal von der Pflegebedürftigkeit im Einzelnen abhängig. Es gibt Fälle, bei denen es nahezu unmöglich ist, eine Pflege zu Hause zu übernehmen.
Sollten Sie sich für die Pflege im häuslichen Umfeld entscheiden, habe ich für den ersten Überblick in einer Checkliste einige Fragen zusammengestellt, die es sich zu stellen gilt.
Finanzielle Situation
- Muss für die Pflege die Berufstätigkeit aufgegeben werden?
- Wie ist die Rentenbeitragszahlung für mich geregelt, wenn ich zu Hause pflege?
- Kann in Teilzeit gearbeitet werden?
- Kann eine Freistellung vom Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit beantragt werden?
- Wurden alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft?
- Wurde Pflegestufe beantragt?
- Reicht das Geld von der Pflegeversicherung zur Abdeckung aller Fremdleistungen durch einen fachkundigen Pflegedienst?
- Wurde Antrag auf Befreiung der Zuzahlung für Medikamente gestellt?
Wie ist Ihre eigene Verfassung
- Wie viele Stunden täglich müssen für die Pflege aufgebracht werden?
- Benötigt der Patient Hilfe beim Aufstehen oder zu Bett gehen?
- Können Sie das Waschen und die Hygienepflege des Pflegebedürftigen übernehmen?
- Ist die Pflege physisch/psychisch zu bewältigen?
- Wird ein Pflegekurs benötigt (kostenlose Schulungen über Pflegekassen und Pflegedienste)?
Wer hilft Ihnen bei der Pflege
- Gibt es Eltern, Verwandte, Geschwister, ehrenamtliche Mitarbeiter, Sozialstationen die aushelfen oder kurzzeitig die Pflege übernehmen können?
- Eventuell könnte zur Unterstützung eine Pflegehilfe aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land mit eingestellt werden.
- Gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege vor Ort, um persönliche Auszeiten überbrücken zu können?
- Welche Möglichkeiten einer Kurzzeitpflege in Ihrer Nähe gibt es und wie lange sind die Anmeldezeiten. Mit einem Kurzzeitpflegeplatz können Urlaub oder Krankheiten überbrückt werden.
- Gemeinsamer Urlaub: Speziell auf behindertengerechte/barrierefreie Hotels und Ferienwohnungen achten.
- Gibt es einen zuverlässigen Pflegedienst in der Nähe, der alle Arbeiten übernehmen kann, die nicht selbst ausgeführt werden können. Pflegedienste übernehmen zum Teil auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
- Rat bekommen Sie auch bei einem in der Nähe liegenden Pflegestützpunkt
Wie ist die häusliche Situation, das Wohnumfeld
- Ist das häusliche Umfeld dafür ausgelegt, eine Person zu pflegen?
- Ist die Wohnung behindertengerecht eingerichtet?
- Ist das Bad groß genug oder muß es modernisiert und behindertengerecht umgebaut werden?
- Was kostet der Umbau für eine barrierefreie Wohnung?
- Welche Zuschüsse gibt es für den Umbau?
- Sind die Türen breit genug?
- Dürfen in einer Mietwohnung entsprechende Umbaumaßnahmen vorgenommen werden?
- Müssen spezielle Haltegriffe angebracht werden?
- Muss unter Umständen ein Umzug erfolgen?
Welche Hilfsmittel benötigen Sie
- Rollstuhl oder gar Elektroantrieb für Rollstuhl
- Toilettenstuhl

- Toilettensitzerhöhung*

- Treppenlift
- Pflegebett oder Spezialmatratze
- Patientenlifter

- Rollator*
- Badewannenlift
- Badewannen– oder Duschsitze
- Hausnotrufsystem (Hilfe über Knopfdruck, falls zu betreuende Person alleine zu Hause ist und dringend Hilfe benötigt)
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Desinfektionsmittel, Pflegehandschuhe* usw.)
Vollmachten
- Ganz wichtig: Ohne Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung kann nicht im Namen der zu betreuenden Person gehandelt werden. Die meisten Krankenhäuser, Ärzte, Banken usw. geben ohne Vorsorgevollmacht keinerlei Auskünfte. Um eine Handlungsunfähigkeit zu vermeiden, sollte mit der zu pflegenden Person oder weiteren Angehörigen abgeklärt werden, in welchem Umfang eine Vollmacht ausgestellt wird.
Sonstiges
- Wurde ein Schwerbehindertenausweis beantragt bzw. genehmigt? Falls die Eingruppierung zu niedrig oder der Antrag komplett abgelehnt wurde sollte ein Widerspruch eingelegt werden.
- Welche Sport– bzw. Bewegungsangebote gibt es für die zu betreuende Person in Ihrer Umgebung?
- Welche Möglichkeiten der sozialen Kontaktpflege können aus– bzw. aufgebaut werden, um eine Vereinsamung zu vermeiden.
- Mitgliedschaft im VdK (Verband der Kriegsversehrten)? Dies kann sehr hilfreich sein, vor allem, wenn ablehnende Bescheide für Pflegestufen, Schwerbehinderungen usw. ausgestellt wurden. Der VdK bietet seinen Mitgliedern zu sehr geringen Kosten einen rechtlichen Beistand.
© by www.Pflege-durch-Angehoerige.de
Checkliste — Häusliche Pflege
Egal ob ein Kind, der Partner oder ein Elternteil zu pflegen ist, stellt sich immer wieder die Frage: Die zu pflegende Person zu Hause pflegen oder an ein Pflegeheim übergeben. Selbstverständlich ist diese Frage zuerst einmal von der Pflegebedürftigkeit im Einzelnen abhängig. Es gibt Fälle, bei denen es nahezu unmöglich ist, eine Pflege zu Hause zu übernehmen.
Sollten Sie sich für die Pflege im häuslichen Umfeld entscheiden, habe ich für den ersten Überblick in einer Checkliste einige Fragen zusammengestellt, die es sich zu stellen gilt.
Finanzielle Situation
- Muss für die Pflege die Berufstätigkeit aufgegeben werden?
- Wie ist die Rentenbeitragszahlung für mich geregelt, wenn ich zu Hause pflege?
- Kann in Teilzeit gearbeitet werden?
- Kann eine Freistellung vom Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit beantragt werden?
- Wurden alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft?
- Wurde Pflegestufe beantragt?
- Reicht das Geld von der Pflegeversicherung zur Abdeckung aller Fremdleistungen durch einen fachkundigen Pflegedienst?
- Wurde Antrag auf Befreiung der Zuzahlung für Medikamente gestellt?
Wie ist Ihre eigene Verfassung
- Wie viele Stunden täglich müssen für die Pflege aufgebracht werden?
- Benötigt der Patient Hilfe beim Aufstehen oder zu Bett gehen?
- Können Sie das Waschen und die Hygienepflege des Pflegebedürftigen übernehmen?
- Ist die Pflege physisch/psychisch zu bewältigen?
- Wird ein Pflegekurs benötigt (kostenlose Schulungen über Pflegekassen und Pflegedienste)?
Wer hilft Ihnen bei der Pflege
- Gibt es Eltern, Verwandte, Geschwister, ehrenamtliche Mitarbeiter, Sozialstationen die aushelfen oder kurzzeitig die Pflege übernehmen können?
- Eventuell könnte zur Unterstützung eine Pflegehilfe aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land mit eingestellt werden.
- Gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege vor Ort, um persönliche Auszeiten überbrücken zu können?
- Welche Möglichkeiten einer Kurzzeitpflege in Ihrer Nähe gibt es und wie lange sind die Anmeldezeiten. Mit einem Kurzzeitpflegeplatz können Urlaub oder Krankheiten überbrückt werden.
- Gemeinsamer Urlaub: Speziell auf behindertengerechte/barrierefreie Hotels und Ferienwohnungen achten.
- Gibt es einen zuverlässigen Pflegedienst in der Nähe, der alle Arbeiten übernehmen kann, die nicht selbst ausgeführt werden können. Pflegedienste übernehmen zum Teil auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
- Rat bekommen Sie auch bei einem in der Nähe liegenden Pflegestützpunkt
Wie ist die häusliche Situation, das Wohnumfeld
- Ist das häusliche Umfeld dafür ausgelegt, eine Person zu pflegen?
- Ist die Wohnung behindertengerecht eingerichtet?
- Ist das Bad groß genug oder muß es modernisiert und behindertengerecht umgebaut werden?
- Was kostet der Umbau für eine barrierefreie Wohnung?
- Welche Zuschüsse gibt es für den Umbau?
- Sind die Türen breit genug?
- Dürfen in einer Mietwohnung entsprechende Umbaumaßnahmen vorgenommen werden?
- Müssen spezielle Haltegriffe angebracht werden?
- Muss unter Umständen ein Umzug erfolgen?
Welche Hilfsmittel benötigen Sie
- Rollstuhl oder gar Elektroantrieb für Rollstuhl
- Toilettenstuhl
- Toilettensitzerhöhung*
- Treppenlift
- Pflegebett oder Spezialmatratze
- Patientenlifter
- Rollator*
- Badewannenlift
- Badewannen– oder Duschsitze
- Hausnotrufsystem (Hilfe über Knopfdruck, falls zu betreuende Person alleine zu Hause ist und dringend Hilfe benötigt)
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Desinfektionsmittel, Pflegehandschuhe* usw.)
Vollmachten
- Ganz wichtig: Ohne Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung kann nicht im Namen der zu betreuenden Person gehandelt werden. Die meisten Krankenhäuser, Ärzte, Banken usw. geben ohne Vorsorgevollmacht keinerlei Auskünfte. Um eine Handlungsunfähigkeit zu vermeiden, sollte mit der zu pflegenden Person oder weiteren Angehörigen abgeklärt werden, in welchem Umfang eine Vollmacht ausgestellt wird.
Sonstiges
- Wurde ein Schwerbehindertenausweis beantragt bzw. genehmigt? Falls die Eingruppierung zu niedrig oder der Antrag komplett abgelehnt wurde sollte ein Widerspruch eingelegt werden.
- Welche Sport– bzw. Bewegungsangebote gibt es für die zu betreuende Person in Ihrer Umgebung?
- Welche Möglichkeiten der sozialen Kontaktpflege können aus– bzw. aufgebaut werden, um eine Vereinsamung zu vermeiden.
- Mitgliedschaft im VdK (Verband der Kriegsversehrten)? Dies kann sehr hilfreich sein, vor allem, wenn ablehnende Bescheide für Pflegestufen, Schwerbehinderungen usw. ausgestellt wurden. Der VdK bietet seinen Mitgliedern zu sehr geringen Kosten einen rechtlichen Beistand.
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