Das neue Berufs­bild der Pfle­ge­fach­kraft soll dazu bei­tra­gen, die Pfle­ge­kräf­te fit für die Zukunft zu machen.

Die bis­he­ri­gen Aus­bil­dun­gen in der Kran­ken­pfle­ge, Kin­der­kran­ken­pfle­ge und Alten­pfle­ge wer­den wei­ter­ent­wi­ckelt und zu einem neu­en ein­heit­li­chen Berufs­bild zusam­men­ge­führt.
Denn Pfle­ge­kräf­te müs­sen in Alten­hei­men zuneh­mend auch mehr­fach und chro­nisch Kran­ke ver­sor­gen.


Und eine Pfle­ge­kraft im Kran­ken­haus braucht Kennt­nis­se in der Ver­sor­gung Demenz­kran­ker.
Die Aus­bil­dung soll für alle kos­ten­frei sein. Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Her­mann Grö­he und Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig haben heu­te den Refe­ren­ten­ent­wurf zum neu­en Pfle­ge­be­rufs­ge­setz auf den Weg gebracht.

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