Ergänzung zu dem Beitrag “Am Limit”
Wie viel Zeit bleibt eigentlich für den Pflegebedürftigen bei einem Personalschlüssel übrig ???
Kann das denn menschenwürdige Pflege sein ?
Ein Versuch den Personalschlüssel zu erklären – auf stationär bezogen, gilt aber grundsätzlich,
wobei bei ambulant ja auch noch die Wegezeiten berücksichtigt werden müssen:
1. Der Personalschlüssel stellt das Verhältnis
Vollbeschäftigte : Pflegebedürftige
dar, wobei häufig, aber nicht immer, eine
pflegestufenabhängige Festlegung erfolgt.
Sehr unklar ist die Trennung bei den Beschäftigten
nach Pflegekräften und Betreuungskräften.
also, bei z. Bsp.
1 : 2
6 Pflegekräfte für 12 Pflegebedürftige (= 6 : 12).
2. Das Besondere:
Pflegebedürftige sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage
im Jahr anwesend,
Pflegekräfte während ihrer Arbeitszeit.
Wer pflegt, wenn die Pflegekraft Feierabend hat, Urlaub hat …?
3. Ein Jahr hat 365 x 24 = 8760 Stunden.
Vollbeschäftigte arbeiten ca. 1540 Stunden im Jahr
(Urlaub, Krankheit, Weiterbildung … bereits abgezogen).
Und dieser ‘feine’ Unterschied, dass niemand diese 8760 Stunden
im Jahr arbeitet, hat enorme Bedeutung!
Um also die 8760 Stunden im Jahr arbeiten zu können,
braucht man 8760:1540 Stunden = 5,69 Vollbeschäftigte.
Das Runden wir zur Verdeutlichung mal auf 6 auf.
Und schon sind wir bei obigem Beispiel 6 : 12 – die 6 Pflegekräfte
werden so eingeteilt, dass über das ganze Jahr immer eine davon
arbeitet. Damit hat jede Pflegekraft die volle Arbeitszeit erreicht.
4. Und das Ergebnis:
es sind zwar 6 Vollzeitpflegekräfte eingesetzt, aber es arbeitet
immer nur eine davon, weil die anderen 5 gerade frei haben müssen!
Die Pflegebedürftigen sind aber unverändert die 12 Menschen wie oben.
Also ist für die 12 Pflegebedürftigen tatsächlich stets nur eine Pflegekraft
anwesend !
5. Unabhängig davon läuft die Schichtbelegung.
Jedes Heim hat ja mehr
Bewohner und dadurch auch mehr Pflegekräfte. Dadurch kann man nachts
mit weniger Pflegekräften dafür sorgen, dass tags mehr Pflegekräfte da sind.
Das ändert aber nichts an dem tatsächlichen Verhältnis 1:12.
6. Nun kann man noch weiter rechnen.
Der Tag hat 24 Stunden. Bei 12 Pflege-
bedürftigen kommen also auf jeden 2 Stunden = 120 Minuten.
Nun ist zu berücksichtigen, dass die Pflegekräfte auch noch andere Aufgaben
haben, wie Dokumentation, Besprechungen, Telefon, eigene Hygiene …
dies wird von Experten mit 38 % der Arbeitszeit eingeschätzt. Also ver-
bleiben 62 % für die konkrete Netto-Arbeit an und mit dem pflegebedürftigen
Menschen – 62 % von 120 Minuten =
74,4 Minuten innerhalb von 24 Stunden !
Dies könnte man jetzt in eine mathematische Formel packen, nur sind solche Formeln
erklärungsbedürftig für alle, die sich nicht tiefgründig damit beschäftigen. Und da sind
wir wieder bei vorstehendem Text!
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Ergänzung zu dem Beitrag “Am Limit”
Wie viel Zeit bleibt eigentlich für den Pflegebedürftigen bei einem Personalschlüssel übrig ???
Kann das denn menschenwürdige Pflege sein ?
Ein Versuch den Personalschlüssel zu erklären – auf stationär bezogen, gilt aber grundsätzlich,
wobei bei ambulant ja auch noch die Wegezeiten berücksichtigt werden müssen:
1. Der Personalschlüssel stellt das Verhältnis
Vollbeschäftigte : Pflegebedürftige
dar, wobei häufig, aber nicht immer, eine
pflegestufenabhängige Festlegung erfolgt.
Sehr unklar ist die Trennung bei den Beschäftigten
nach Pflegekräften und Betreuungskräften.
also, bei z. Bsp.
1 : 2
6 Pflegekräfte für 12 Pflegebedürftige (= 6 : 12).
2. Das Besondere:
Pflegebedürftige sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage
im Jahr anwesend,
Pflegekräfte während ihrer Arbeitszeit.
Wer pflegt, wenn die Pflegekraft Feierabend hat, Urlaub hat …?
3. Ein Jahr hat 365 x 24 = 8760 Stunden.
Vollbeschäftigte arbeiten ca. 1540 Stunden im Jahr
(Urlaub, Krankheit, Weiterbildung … bereits abgezogen).
Und dieser ‘feine’ Unterschied, dass niemand diese 8760 Stunden
im Jahr arbeitet, hat enorme Bedeutung!
Um also die 8760 Stunden im Jahr arbeiten zu können,
braucht man 8760:1540 Stunden = 5,69 Vollbeschäftigte.
Das Runden wir zur Verdeutlichung mal auf 6 auf.
Und schon sind wir bei obigem Beispiel 6 : 12 – die 6 Pflegekräfte
werden so eingeteilt, dass über das ganze Jahr immer eine davon
arbeitet. Damit hat jede Pflegekraft die volle Arbeitszeit erreicht.
4. Und das Ergebnis:
es sind zwar 6 Vollzeitpflegekräfte eingesetzt, aber es arbeitet
immer nur eine davon, weil die anderen 5 gerade frei haben müssen!
Die Pflegebedürftigen sind aber unverändert die 12 Menschen wie oben.
Also ist für die 12 Pflegebedürftigen tatsächlich stets nur eine Pflegekraft
anwesend !
5. Unabhängig davon läuft die Schichtbelegung.
Jedes Heim hat ja mehr
Bewohner und dadurch auch mehr Pflegekräfte. Dadurch kann man nachts
mit weniger Pflegekräften dafür sorgen, dass tags mehr Pflegekräfte da sind.
Das ändert aber nichts an dem tatsächlichen Verhältnis 1:12.
6. Nun kann man noch weiter rechnen.
Der Tag hat 24 Stunden. Bei 12 Pflege-
bedürftigen kommen also auf jeden 2 Stunden = 120 Minuten.
Nun ist zu berücksichtigen, dass die Pflegekräfte auch noch andere Aufgaben
haben, wie Dokumentation, Besprechungen, Telefon, eigene Hygiene …
dies wird von Experten mit 38 % der Arbeitszeit eingeschätzt. Also ver-
bleiben 62 % für die konkrete Netto-Arbeit an und mit dem pflegebedürftigen
Menschen – 62 % von 120 Minuten =
74,4 Minuten innerhalb von 24 Stunden !
Dies könnte man jetzt in eine mathematische Formel packen, nur sind solche Formeln
erklärungsbedürftig für alle, die sich nicht tiefgründig damit beschäftigen. Und da sind
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