Ergän­zung zu dem Bei­trag “Am Limit”

Wie viel Zeit bleibt eigent­lich für den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei einem Per­so­nal­schlüs­sel übrig ???
Kann das denn men­schen­wür­di­ge Pfle­ge sein ?

Ein Ver­such den Per­so­nal­schlüs­sel zu erklä­ren – auf sta­tio­när bezo­gen, gilt aber grund­sätz­lich,
wobei bei ambu­lant ja auch noch die Wege­zei­ten berück­sich­tigt wer­den müs­sen:

1. Der Per­so­nal­schlüs­sel stellt das Ver­hält­nis

Voll­be­schäf­tig­te : Pfle­ge­be­dürf­ti­ge
dar, wobei häu­fig, aber nicht immer, eine
pfle­ge­stu­fen­ab­hän­gi­ge Fest­le­gung erfolgt.
Sehr unklar ist die Tren­nung bei den Beschäf­tig­ten
nach Pfle­ge­kräf­ten und Betreu­ungs­kräf­ten.
also, bei z. Bsp.
1 : 2
6 Pfle­ge­kräf­te für 12 Pfle­ge­be­dürf­ti­ge (= 6 : 12).

2. Das Beson­de­re:

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sind 24 Stun­den am Tag und 365 Tage

im Jahr anwe­send,

Pfle­ge­kräf­te wäh­rend ihrer Arbeits­zeit.
Wer pflegt, wenn die Pfle­ge­kraft Fei­er­abend hat, Urlaub hat …?

3. Ein Jahr hat 365 x 24 = 8760 Stun­den.

Voll­be­schäf­tig­te arbei­ten ca. 1540 Stun­den im Jahr
(Urlaub, Krank­heit, Wei­ter­bil­dung … bereits abge­zo­gen).
Und die­ser ‘fei­ne’ Unter­schied, dass nie­mand die­se 8760 Stun­den
im Jahr arbei­tet, hat enor­me Bedeu­tung!
Um also die 8760 Stun­den im Jahr arbei­ten zu kön­nen,
braucht man 8760:1540 Stun­den = 5,69 Voll­be­schäf­tig­te.
Das Run­den wir zur Ver­deut­li­chung mal auf 6 auf.
Und schon sind wir bei obi­gem Bei­spiel 6 : 12 – die 6 Pfle­ge­kräf­te
wer­den so ein­ge­teilt, dass über das gan­ze Jahr immer eine davon
arbei­tet. Damit hat jede Pfle­ge­kraft die vol­le Arbeits­zeit erreicht.

4. Und das Ergeb­nis:

es sind zwar 6 Voll­zeit­pfle­ge­kräf­te ein­ge­setzt, aber es arbei­tet
immer nur eine davon, weil die ande­ren 5 gera­de frei haben müs­sen!
Die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen sind aber unver­än­dert die 12 Men­schen wie oben.
Also ist für die 12 Pfle­ge­be­dürf­ti­gen tat­säch­lich stets nur eine Pfle­ge­kraft
anwe­send !

5. Unab­hän­gig davon läuft die Schicht­be­le­gung.

Jedes Heim hat ja mehr
Bewoh­ner und dadurch auch mehr Pfle­ge­kräf­te. Dadurch kann man nachts
mit weni­ger Pfle­ge­kräf­ten dafür sor­gen, dass tags mehr Pfle­ge­kräf­te da sind.
Das ändert aber nichts an dem tat­säch­li­chen Ver­hält­nis 1:12.

6. Nun kann man noch wei­ter rech­nen.

Der Tag hat 24 Stun­den. Bei 12 Pfle­ge-
bedürf­ti­gen kom­men also auf jeden 2 Stun­den = 120 Minu­ten.
Nun ist zu berück­sich­ti­gen, dass die Pfle­ge­kräf­te auch noch ande­re Auf­ga­ben
haben, wie Doku­men­ta­ti­on, Bespre­chun­gen, Tele­fon, eige­ne Hygie­ne …
dies wird von Exper­ten mit 38 % der Arbeits­zeit ein­ge­schätzt. Also ver-
blei­ben 62 % für die kon­kre­te Net­to-Arbeit an und mit dem pfle­ge­be­dürf­ti­gen
Men­schen – 62 % von 120 Minu­ten =
74,4 Minu­ten inner­halb von 24 Stun­den !

Dies könn­te man jetzt in eine mathe­ma­ti­sche For­mel packen, nur sind sol­che For­meln
erklä­rungs­be­dürf­tig für alle, die sich nicht tief­grün­dig damit beschäf­ti­gen. Und da sind
wir wie­der bei vor­ste­hen­dem Text!

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