Pfle­ge­not­stands­ge­setz: Jeder Deut­sche muss Pfle­ge­jahr leis­ten

Eine hal­be Mil­li­on Pfle­ger wer­den bis 2030 in Deutsch­land feh­len. Das Pfle­ge­not­stands­ge­setz ver­pflich­tet nun jeden Deut­schen zum 12-mona­ti­gen Pfle­ge­dienst. Nur wer sich raus­kauft, kommt um die Pfle­ge her­um. So soll der Man­gel an Pfle­ge­kräf­ten bekämpft und der Pfle­ge­bei­trag sta­bil gehal­ten wer­den. Schon zum 1. Janu­ar 2016 erhal­ten die ers­ten Bür­ger ihren Pfle­ge­ein­satz­be­scheid.

Nach Ren­ten­re­form, Min­dest­lohn und Miet­preis­brem­se kommt nun der nächs­te Coup der schwar­zen-roten Bun­des­re­gie­rung. In einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on einig­te sich das Bun­des­ka­bi­nett auf das neue Pfle­ge­not­stands­ge­setz. Jeder kin­der­lo­se Deut­sche bis 50 Jah­re wird dem­zu­fol­ge ab dem 1. Janu­ar 2015 zum Pfle­ge­dienst ein­ge­zo­gen. Nun muss alles ganz schnell gehen. Damit das Gesetz zum Jah­res­wech­sel in Kraft tre­ten kann, muss der Bun­des­tag noch vor der Som­mer­pau­se sei­ne Zustim­mung geben. Uni­on und SPD wer­den dabei wie üblich ihre Mehr­heit aus­nut­zen und die Oppo­si­ti­on über­stim­men.

Kin­der­lo­se müs­sen ab 2015 ein Pfle­ge­jahr leis­ten

Das Pfle­ge­not­stands­ge­setz wird im Wesent­li­chen der ehe­ma­li­gen Wehr­pflicht ähneln. Vor Abschaf­fung der Wehr­pflicht gab es jähr­lich rund 90.000 Zivil­dienst­leis­ten­de. Ein Groß­teil der Zivis war in der Pfle­ge­bran­che tätig, die jetzt dort feh­len. Nun muss die Regie­rung gegen­steu­ern. Um den gewäl­ti­gen Büro­kra­tie­auf­wand zu stem­men, sol­len die Kreis­wehr­ersatz­äm­ter reak­ti­viert wer­den. Die ers­ten Beschei­de könn­ten bereits in die­ser Woche gedruckt wer­den.

Beson­ders glück­lich zeigt sich die CDU. Denn nun wird auch klar, war­um die Par­tei bei der Fra­ge um die dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft ein­ge­knickt ist. Einem CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten zufol­ge, der nament­lich nicht genannt wer­den will, hat die Par­tei nur des­halb ihre Zustim­mung gege­ben, damit „auch Ein­wan­de­rer zur Pfle­ge ver­pflich­tet wer­den kön­nen.“

Taug­lich­keits­prü­fung ent­schei­det über Pfle­ge­dienst­fä­hig­keit

Jeder Ein­ge­zo­ge­ne muss eine Taug­lich­keits­prü­fung durch­lau­fen. Je nach kör­per­li­cher Fit­ness bezie­hungs­wei­se Taug­lich­keits­grad – pfle­ge­dienst­fä­hig, vor­über­ge­hend nicht pfle­ge­dienst­fä­hig und nicht pfle­ge­dienst­fä­hig – kön­nen die Dienst­fä­hi­gen nach einer zwei­mo­na­ti­gen Grund­aus­bil­dung für leich­te Arbei­ten wie Waschen, Pfle­ge­trans­por­te, Put­zen, Spa­zie­ren gehen und Ein­käu­fe erle­di­gen in den Pfle­ge­hei­men oder auch bei den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen direkt zu Hau­se ein­ge­setzt wer­den. Das Pfle­ge­jahr dau­ert ins­ge­samt 12 Mona­te.

Vom Pfle­ge­jahr frei­kau­fen: Gut­ver­die­ner im Vor­teil

Wäh­rend des Pfle­ge­jahrs wer­den die Betrof­fe­nen dem Pfle­ge­not­stands­ge­setz zufol­ge vom Arbeit­ge­ber frei­ge­stellt. Die­ser hat jedoch die Mög­lich­keit, sei­nen Arbeit­neh­mer vom Dienst frei­zu­kau­fen. Glei­ches gilt für die kin­der­lo­sen Deut­schen selbst. Über den genau­en Betrag strei­ten sich die Par­tei­en aller­dings noch. Die­ser wird sich aller Vor­aus­sicht nach an den Kos­ten für eine Rund-um-die-Uhr Pfle­ge­be­treu­ung ori­en­tie­ren. Kri­ti­ker bemän­geln, dass mit die­ser Rege­lung vor allem Gut­ver­die­ner bevor­zugt wer­den. Eine Aus­nah­me­re­ge­lung für Hartz-4-Emp­fän­ger und ande­re Bezie­her von Sozi­al­leis­tun­gen sieht das Pfle­ge­not­stands­ge­setz nicht vor.

Regie­rung: Ent­las­tung der Pfle­ge­kräf­te hat höchs­te Prio­ri­tät

Mit die­ser dras­ti­schen Maß­nah­me will die Regie­rung die Fach­kräf­te im Pfle­ge­be­reich ent­las­ten. Immer öfter kann die rich­ti­ge Betreu­ung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen kaum noch gewähr­leis­tet wer­den, da es ein­fach an Fach­per­so­nal fehlt. Vie­le Pfle­ger sind über­for­dert, hin­zu kommt die oft­mals schlech­te Bezah­lung. Mit dem Pfle­ge­not­stands­ge­setz spricht die Regie­rung gleich­zei­tig eine Bei­trags­ga­ran­tie für den Bei­trag zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung aus. Die geplan­te Erhö­hung im Zuge der Pfle­ge­re­form wird durch das neue Gesetz vor­erst außer Kraft gesetzt. Bis 2019 soll der Pfle­ge­bei­trag sta­bil blei­ben. Abhän­gig davon, wie gut sich die Rege­lung bis dahin bewährt, kann sich die Garan­tie dann erneut ver­län­gern.

Quel­le: http://www.finanzen.de/news/15205/pflegenotstandsgesetz-jeder-deutsche-muss-pflegejahr-leisten

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