Pflegestützpunkte – Neutrale Anlaufstelle, wenn Pflege notwendig wird
Meist tritt die Situation, dass wir selbst oder ein Mitglied der Familie zum Pflegefall werden sehr plötzlich und oft unerwartet ein. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.
Tritt der Pflegefall ein, stellen sich viele Fragen: Was ist eigentlich einePflegestufe? Wie teuer ist ein Pflegebett? Wer bezahlt den Umbau für ein behindertengerechtes Wohnen? Welches Pflegeheim oder welcher Ambulante Pflegedienst ist verlässlich und gut? Wo bekomme ich einen Rollstuhl her? Was ist eigentlich eine Tagesbetreuung?
Viele Betroffenen stehen vor einem Berg unbeantworteter Fragen und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Im Jahr 2008 hat deshalb der Gesetzgeber beschlossen, dass deutschlandweit wohnortnahe Beratungsstellen, sogenannte Pflegestützpunkte, eingerichtet werden müssen, die neutral und kostenlos alle Hilfesuchenden beraten. Ein vollständiges Suchregister aller Pflegestützpunkte bietet die BKK auf Ihrer Homepage an. Nach Eingabe der ersten 2 Ziffern der Postleitzahl in der Eingabemaske erscheinen die nächstliegenden Pflegestützpunkte.
Für wen wurden die Pflegestützpunkte eingerichtet:
- Für Menschen, die Pflege‑, Betreuungs– oder Versorgungsbedarf haben
- Für Menschen die pflegen
Wo erfolgen die Beratungen
Die Beratungen erfolgen in der Regel im Pflegestützpunkt. Eine telefonische Beratung ist selbstverständlich auch möglich. Auf Wunsch können die Beratungen aber auch in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.
Was kostet die Beratung
Die Beratungen sind kostenlos und vor allen Dingen auch neutral.
Was umfasst das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte helfen und unterstützen bei:
- Der Beantragung von Pflegestufen
- Widerspruchsverfahren von Einstufungen bei der Pflegestufe
- Widerspruchsverfahren von beantragten Hilfsmitteln usw.
- Der Beantragung von Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen, zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel usw.
- Der Beantragung von Sozialleistungen
- Der Beantragung von Rehaleistungen
- Der Vermittlung von Pflegekursen
- Der Vermittlung von Selbsthilfegruppen
- Der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen
- Der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Der Entlastungen für pflegende Angehörige
- Rund um das Thema Pflege und Betreuung
- Häusliche Pflege / Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden
- Der systematischen Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
- Der Vermittlung eines Heimplatzes, einer Kurzzeit– oder Tagesbetreuung usw.
- Der Koordination aller für die Betreuung und Pflege notwendigen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangeboten. Ebenso die Neuanpassung durch veränderte Pflegesituationen
- Beratung über Antragstellung und Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau
Die Pflegestützpunkte informieren und beraten:
- Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung
- Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung, welche die Pflegekasse
- Kostenerstattung für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus und anderen Leistungen
- Beratung bei der alten– und behindertengerechten Wohnungsanpassung
- Bei der Auswahl von Lieferanten für Treppenlifte
- Beratung über Wohn– und Betreuungsformen für ältere und behinderte Menschen wie z. B. Wohngruppen, Betreutes Wohnen, Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaften usw.
- Beratung über die Leistung von Pflegediensten
- Individuell und personenbezogen über Zuschüsse und Sozialleistungen
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt vor Ort.
© by www.Pflege-durch-Angehoerige.de
Pflegestützpunkte – Neutrale Anlaufstelle, wenn Pflege notwendig wird
Meist tritt die Situation, dass wir selbst oder ein Mitglied der Familie zum Pflegefall werden sehr plötzlich und oft unerwartet ein. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.
Tritt der Pflegefall ein, stellen sich viele Fragen: Was ist eigentlich einePflegestufe? Wie teuer ist ein Pflegebett? Wer bezahlt den Umbau für ein behindertengerechtes Wohnen? Welches Pflegeheim oder welcher Ambulante Pflegedienst ist verlässlich und gut? Wo bekomme ich einen Rollstuhl her? Was ist eigentlich eine Tagesbetreuung?
Viele Betroffenen stehen vor einem Berg unbeantworteter Fragen und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Im Jahr 2008 hat deshalb der Gesetzgeber beschlossen, dass deutschlandweit wohnortnahe Beratungsstellen, sogenannte Pflegestützpunkte, eingerichtet werden müssen, die neutral und kostenlos alle Hilfesuchenden beraten. Ein vollständiges Suchregister aller Pflegestützpunkte bietet die BKK auf Ihrer Homepage an. Nach Eingabe der ersten 2 Ziffern der Postleitzahl in der Eingabemaske erscheinen die nächstliegenden Pflegestützpunkte.
Für wen wurden die Pflegestützpunkte eingerichtet:
- Für Menschen, die Pflege‑, Betreuungs– oder Versorgungsbedarf haben
- Für Menschen die pflegen
Wo erfolgen die Beratungen
Die Beratungen erfolgen in der Regel im Pflegestützpunkt. Eine telefonische Beratung ist selbstverständlich auch möglich. Auf Wunsch können die Beratungen aber auch in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.
Was kostet die Beratung
Die Beratungen sind kostenlos und vor allen Dingen auch neutral.
Was umfasst das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte helfen und unterstützen bei:
- Der Beantragung von Pflegestufen
- Widerspruchsverfahren von Einstufungen bei der Pflegestufe
- Widerspruchsverfahren von beantragten Hilfsmitteln usw.
- Der Beantragung von Hilfsmittel wie Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen, zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel usw.
- Der Beantragung von Sozialleistungen
- Der Beantragung von Rehaleistungen
- Der Vermittlung von Pflegekursen
- Der Vermittlung von Selbsthilfegruppen
- Der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen
- Der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Der Entlastungen für pflegende Angehörige
- Rund um das Thema Pflege und Betreuung
- Häusliche Pflege / Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden
- Der systematischen Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
- Der Vermittlung eines Heimplatzes, einer Kurzzeit– oder Tagesbetreuung usw.
- Der Koordination aller für die Betreuung und Pflege notwendigen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangeboten. Ebenso die Neuanpassung durch veränderte Pflegesituationen
- Beratung über Antragstellung und Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau
Die Pflegestützpunkte informieren und beraten:
- Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung
- Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung, welche die Pflegekasse
- Kostenerstattung für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus und anderen Leistungen
- Beratung bei der alten– und behindertengerechten Wohnungsanpassung
- Bei der Auswahl von Lieferanten für Treppenlifte
- Beratung über Wohn– und Betreuungsformen für ältere und behinderte Menschen wie z. B. Wohngruppen, Betreutes Wohnen, Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaften usw.
- Beratung über die Leistung von Pflegediensten
- Individuell und personenbezogen über Zuschüsse und Sozialleistungen
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt vor Ort.
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