Hi ihr ! Letz­te Nacht kam ich zum Nacht­dienst ! Mein Spät­dienst war noch da! Da ruft uns die Sta­ti­on unter uns ganz auf­ge­löst an wir sol­len mal schnell run­ter kom­men ! Es war ein Mann gestürzt mit Todes­fol­ge !! Vital­wer­te sofort genom­men ! Alles auf Null !! Der Bewoh­ner lag auf dem Boden !

Kas­sen­arzt kam hat dem Tod fest­ge­stellt u die Kri­po geru­fen ! Die haben alles aus­ein­an­der genom­men !! Wir waren drei Fach­kräf­te u ein Hel­fer ! Der Kri­po­be­am­te mein­te nun das wir alle eine Anzei­ge wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung bekom­men !! Ich mei­ne zwei von uns gehö­ren nicht auf die Sta­ti­on ! Wir die nicht von der Sta­ti­on waren dreh­ten ihn sofort auf den Rücken Puls, RR gemes­sen ! Bereit­schafts­arzt Heim­lei­te­rin u pdl infor­miert ! Was kommt nun für eine Stra­fe auf uns zu ??

Kennt sich da jemand aus? Was sagt ihr?

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18 Kommentare

  • Anna 8 Jahren vor

    Der Kri­po­be­am­te kommt sich wohl sehr wich­tig vor, selbst­ver­ständ­lich wird die Sache durch­leuch­tet. Da wir unse­re Bewoh­ner nicht rund um die Uhr 1:1 über­wa­chen kön­nen, sie aber dem Men­schen und der Situa­ti­on ange­mes­sen umsor­gen, kommt da gar nichts auf euch zu. Heim­lei­tung kann nur dann belangt wer­den, wenn ihr nach­ge­wie­sen wird das z.B. nicht aus­rei­chend Per­so­nal ein­ge­teilt wur­de (ist lei­der häu­fig so). Also, hab Ver­trau­en in das was du tust und lass den Kri­po­be­am­ten sich wich­tig füh­len.

  • Steffi 8 Jahren vor

    Ich sehe das genau­so wie Anna.. ihr habt alles rich­tig gemacht..

  • Jörn Werner 8 Jahren vor

    Da wird gar nichts pas­sie­ren, ihr habt den Mensch schliess­lich nicht geschupst und sofort Erste Hil­fe geleis­tet. Was für ein Bloed­sinn der Beam­te da gela­bert hat, sowas regt mich echt auf! Lassr Euch nicht von so einem­Un­sinn Angst machen.
    Ent­täu­schend aber auch, dass WIR Euch hier ant­wor­ten und Sicher­heit geben müs­sen, das ist eigent­lich Auf­ga­be der HL und PDL.
    Bes­te Grü­ße und alles Gute

  • Jasmine S. 8 Jahren vor

    Habt ihr Erste Hil­fe geleis­tet? Kann man aus dem Bericht her­aus lei­der nicht erken­nen… Not­arzt rufen und Reani­ma­ti­on ein­lei­ten wäre eigent­lich Pflicht gewe­sen. Nur weil kei­ne Vital­wer­te vor­han­den sind, darf man nicht ein­fach (schon gar nicht als Fach­kraft) nur dane­ben ste­hen und auf den nächs­ten Arzt war­ten…

  • Elisabeth von Cranach 8 Jahren vor

    Es geschah in einem Alters-und Pfle­ge­heim.
    Wie alt/hochbetagt/dement war denn der verunfallte,gestürzte Bewoh­ner denn eigent­lich… Wel­che vie­le Vor­er­kran­kun­gen hat­te er eigent­lich -?. Wur­den Sturzprophylaxen,wie bzw. für­sorg­li­che Freiheitsentzüge,wie Bett­git­ter beid­seits, Klin­gel­mat­ten ‚etc.installiert und schrift­lich von Vormundschaft/Angehörigern unter­schrie­ben -?
    Bist Du als Ein­zel-Nacht­wa­che für 40 ‑60 Bewoh­ner zwi­schen 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr am nächs­ten Mor­gen ver­ant­wort­lich -???… Dann füh­le Dich abso­lut unschuldig,denn das ist die gene­rel­le Über­for­de­rung von den PP heut­zu­ta­ge ;-(((( !!!

  • Torsten 8 Jahren vor

    Das ermit­telt wird ist nor­mal, da der Bewoh­ner eines nicht­na­tür­li­chen Todes ver­starb und der Haus­arzt ver­pflich­tet ist die Kri­po zu ver­stän­di­gen. Erst durch die sicher­lich ange­ord­ne­te Obduk­ti­on kann zwei­fels­frei die Todes­ur­sa­che fest­ge­stellt wer­den.
    Die Aus­sa­ge des Kri­po beam­ten war sehr unsen­si­bel und arro­gant in die­sem Moment, da auch er sicher­lich kein Hell­se­her ist und auf den ers­ten Blick fest­stel­len kann, was pas­siert ist.
    Bevor einer für irgend­was bestraft wer­den kann, muss erst­mal ein Tat­vor­wurf gg. euch erho­ben wer­den und das wird erst nach Ermitt­lun­gen der Kri­po gesche­hen. Aber auch nur wenn jemand eine Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wer­den kann. Und da kann ich hier beim bes­ten wil­len nichts erken­nen. Vor­her wird sicher jeder der Anwe­sen­den als Zeu­ge schrift­lich durch die Kri­po ange­hört. Und das kann dau­ern…

  • Karina 8 Jahren vor

    So sehe ich das auch. Der Not­arzt hät­te geru­fen wer­den müs­sen. Oder lag eine ein­deu­ti­ge Ver­fü­gung vor?

  • Matze 8 Jahren vor

    Wie wärs mit Reani­ma­ti­on?

  • Manuela 8 Jahren vor

    Ich seh das genau­so wie Jörn, ihr habt alles rich­tig gemacht, aber das eure PDL oder HL hier nicht sol­che Fra­gen beant­wor­tet und euch eure Ängs­te nimmt, fin­de ich trau­rig

  • Cornelia 8 Jahren vor

    Hallo,wisst ihr denn ob es ein Sturz mit Todes­fol­ge war? Könn­te es nicht auch sein,dass der Bewoh­ner eines natür­li­chen Todes ver­starb und des­halb stürz­te?

  • Ulrike Thiemann 8 Jahren vor

    Mein Vater ist 91, dement und lebt in einem Pfle­ge­heim. Da er gänz­lich unein­sich­tig ist und immer wie­der auf­steht, obwohl er gar nicht ste­hen kann, stürzt er regel­mä­ßig. Das Pfle­ge­per­so­nal kann ihn gar nicht genug beauf­sich­ti­gen. Er müss­te schon gefes­selt wer­den um stür­ze zu ver­hin­dern. Das will kei­ner wirk­lich, somit neh­men wir als Betreu­er in kauf, dass er stürzt. Soll­te er bei einem sol­chen Sturz ver­ster­ben, ist es durch die Unter­schrift der Betreu­er abge­si­chert. Egal, was da die Poli­zei erzählt, wenn ich kei­ne Ankla­ge erhe­be, kann das Pfle­ge­per­so­nal bei kor­rek­tem ver­hal­ten nicht belangt wer­den.

  • GHS 8 Jahren vor

    Bei einem Sturz mit Todes­fol­ge kommt immer die Kri­po. Auch dann der Sturz zuhau­se pas­siert ist und der Pati­ent in der Kli­nik ver­stirbt.

  • Anna 8 Jahren vor

    Obduk­ti­on wird nur dann ver­an­lasst, wenn begrün­de­ter Ver­dacht auf Ver­schul­den vor­liegt und die­ser sich durch Ers­termitt­lung ver­här­tet oder die Ange­hö­ri­ge Ankla­ge erhe­ben. Das sind alles Extrem­fäl­le die in der Pra­xis sel­ten vor­kom­men. Es ist auch alles eine Sache der Aus­le­gung, als bei uns solch ein Fall ein­trat, haben wir sofort mit Wie­der­be­le­bung ange­fan­gen wozu wir den Bewoh­ner auch anders legen muss­ten was uns spä­ter von der Kri­po vor­ge­hal­ten wur­de weil “der Mensch hät­te nicht bewegt wer­den müs­sen da es offen­sicht­lich sicht­bar war das er tot war”. Da der Eine “hütt” und der Ande­re “hott” sagt, mache ich das grund­sätz­lich so wie ich das gelernt habe und wie ich es ver­ant­wor­ten kann!

  • Katie 8 Jahren vor

    Es wur­de ja schon sehr viel geschrie­ben und ich gebe den ande­ren abso­lut recht und zu dir – du hast voll­kom­men rich­tig gehan­delt! Das Spiel­chen mit der Kri­po habe ich auch schon mal mit­ge­macht – der Typ hat­te ein­fach mal null Ahnung und wollt sich nur auf­bla­sen! Lie­be Grü­ße

    PS: Du hast nur eine Für­sor­ge­pflicht – was aber nicht heißt, dass du dei­ne Bewoh­ner auf Schritt und Tritt fol­gen musst 🙂

  • Sini 8 Jahren vor

    Reani­ma­ti­on in einem Alters­heim? Hmm .denkt wer an die Fol­gen nach? Muss der Bewoh­ner mit zusätz­li­chen Schäden,die meist durch Reani­ma­ti­on ent­ste­hen 100 Jah­re wer­den? In Wür­de ster­ben?

  • Jörn Werner 8 Jahren vor

    Es gibt 70-jäh­ri­ge im Alten­heim mit intak­ter Sozialstruktur…so einen Mensch habe ich erfolg­reich reani­miert und wür­de es jeder­zeit wie­der tun.
    Wich­tig ist nur: Pati­en­ten­ver­fü­gung oder Pati­en­ten­tes­ta­ment ‑sofern vor­han­den- soll­te nichts Gegen­tei­li­ges aus­sa­gen. Der Wil­le, nicht reani­miert zu wer­den, muss allen bekannt, und im Not­fall unbe­dingt (bzw.bedingungslos) respek­tiert und ein­ge­hal­ten wer­den.
    Kennt ihr die Ver­fü­gun­gen und Pati­en­ten­tes­ta­men­te eurer Bewoh­ner alle, sind Euch die Inhal­te bekannt? Wer­den die­se im Team bespro­chen? Wenn nicht ‑und das ist lei­der fast Über­fall der Fall- muss die­ses in Eurem Betrieb drin­gend geän­dert werden…im Not­fall ist KEINE Zeit mehr die­se zu lesen!

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