Vertrags- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung von 360GradGesundheit.de sowie für kostenlose und kostenpflichtige Leistungen gegenüber Bewerberinnen, Bewerbern, Arbeitgebern und Einrichtungen sowie für die freiwillige Teilnahme am Affiliate-Programm.

Stand: 28. August 2026

Anbieter und Vertragspartner
360GradGesundheit
Inhaber: Felix Kriegbaum
Am Erlengraben 41
91459 Markt Erlbach
Deutschland

E-Mail: info@360gradgesundheit.de
§ 1

Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Website 360GradGesundheit.de und der darüber angebotenen Funktionen sowie für alle darüber geschlossenen Verträge.
  2. Betreiber und Vertragspartner ist: 360GradGesundheit, Inhaber Felix Kriegbaum, Am Erlengraben 41, 91459 Markt Erlbach.
  3. Als „Nutzer“ gelten alle natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften, die die Plattform besuchen oder ein Benutzerkonto verwenden.
  4. „Bewerber“ oder „Arbeitnehmer“ sind Nutzer, die Stellenangebote suchen, einen Stellenwecker einrichten, ein Bewerberprofil anlegen oder sich auf eine Stelle bewerben.
  5. „Arbeitgeber“ sind Nutzer, die ein Unternehmensprofil anlegen, Stellenanzeigen veröffentlichen, Bewerbungen empfangen oder Arbeitgeberleistungen buchen.
  6. „Affiliate“ ist ein volljähriger Nutzer, der das gesondert aktivierbare Affiliate-Programm freiwillig nutzt, um über einen individuell zugeordneten Affiliate-Link provisionsfähige Leistungen von 360GradGesundheit zu bewerben.
  7. „Bestätigte Provision“ ist eine im Affiliate-Konto als bestätigt ausgewiesene Vergütung, bei der insbesondere die Zahlung des vermittelten Kunden eingegangen ist und kein Widerruf, keine Stornierung, Rückerstattung, Rückbelastung oder sonstige Rückabwicklung mehr offen ist.
  8. Kostenpflichtige Arbeitgeberleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Arbeitgeber, die Leistung in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Tätigkeit zu buchen.
  9. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn 360GradGesundheit ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2

Gegenstand und Rolle der Plattform

  1. 360GradGesundheit betreibt ein digitales Stellen- und Informationsportal mit Schwerpunkt auf Berufen und Arbeitgebern im Gesundheitswesen.
  2. Die Plattform ermöglicht insbesondere:
    • die Suche nach Stellenangeboten,
    • die Einrichtung von Stellenbenachrichtigungen,
    • die Erstellung von Bewerber- und Arbeitgeberprofilen,
    • die Veröffentlichung von Stellenanzeigen,
    • die Übermittlung oder Verwaltung von Bewerbungen,
    • die Buchung von Anzeigenpaketen und Premium-Leistungen,
    • die freiwillige Teilnahme berechtigter Nutzer am Affiliate-Programm.
  3. 360GradGesundheit wird nicht Partei eines zwischen Arbeitgeber und Bewerber geschlossenen Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder sonstigen Beschäftigungsvertrags.
  4. Soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, erbringt 360GradGesundheit keine Arbeitsvermittlung, Personalberatung, Eignungsprüfung oder rechtliche Prüfung der Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Bewerbern.
  5. Ein bestimmter Bewerbungserfolg, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, eine Stellenbesetzung oder der Abschluss eines Arbeitsvertrags wird nicht geschuldet.
§ 3

Registrierung und Benutzerkonto

  1. Für bestimmte Funktionen ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.
  2. Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sein.
  3. Arbeitgeber dürfen nur von Personen registriert oder verwaltet werden, die zur Vertretung der betreffenden Einrichtung oder des betreffenden Unternehmens berechtigt oder entsprechend beauftragt sind.
  4. Nicht voll geschäftsfähige Personen dürfen ein Benutzerkonto nur mit der erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter nutzen.
  5. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  6. Nutzer müssen 360GradGesundheit unverzüglich informieren, wenn sie eine unbefugte Nutzung ihres Kontos vermuten.
  7. Mehrfachkonten, automatisierte Registrierungen sowie die Nutzung falscher Identitäten sind nicht gestattet.
  8. Ein Anspruch auf Freischaltung oder dauerhafte Bereitstellung eines Benutzerkontos besteht nicht, soweit keine bereits bestehende vertragliche Leistungspflicht entgegensteht.
  9. Die Registrierung als Bewerber oder Arbeitnehmer führt nicht automatisch zur Teilnahme am Affiliate-Programm. Sie begründet insbesondere keine Pflicht, Werbung zu betreiben, steuerliche Angaben für das Affiliate-Programm zu machen oder Rechnungen auszustellen. Die Teilnahme setzt eine gesonderte freiwillige Aktivierung nach Maßgabe von § 12a voraus.
§ 4

Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen und Paketen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Mit Abschluss der Registrierung oder dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
  3. Ein Vertrag über ein kostenloses Benutzerkonto kommt mit der Freischaltung des Kontos oder der Bestätigung der Registrierung durch 360GradGesundheit zustande.
  4. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Freischaltung der gebuchten Leistung oder die Bereitstellung des gebuchten Anzeigenkontingents zustande.
  5. Der Vertrag über die Teilnahme am Affiliate-Programm kommt erst zustande, wenn ein berechtigter Nutzer das Programm freiwillig aktiviert, den hierfür hervorgehobenen Affiliate-Bedingungen ausdrücklich zustimmt und 360GradGesundheit die Teilnahme freischaltet. Die bloße Zustimmung zu diesen allgemeinen Bedingungen bei der Registrierung aktiviert das Affiliate-Programm nicht.
  6. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
  7. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5

Kostenlose Leistungen

  1. Die Registrierung und die grundlegende Nutzung der Plattform sind für Bewerber grundsätzlich kostenlos.
  2. Auch für Arbeitgeber können bestimmte Kontofunktionen, Unternehmensprofile oder zeitlich begrenzte Aktionsleistungen kostenlos angeboten werden.
  3. Der konkrete Umfang kostenloser Funktionen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
  4. 360GradGesundheit kann kostenlose, noch nicht individuell zugesagte Funktionen für die Zukunft ändern, erweitern oder einstellen, sofern hierdurch keine bereits erworbenen kostenpflichtigen Ansprüche beeinträchtigt werden.
  5. Kostenlose Leistungen begründen keinen Anspruch auf eine dauerhafte unveränderte Bereitstellung aller Funktionen.
§ 6

Arbeitgeber-Startaktion

  1. 360GradGesundheit kann Arbeitgebern im Rahmen einer Arbeitgeber-Startaktion zeitlich oder mengenmäßig begrenzte kostenlose Leistungen anbieten.
  2. Nach den derzeitigen Aktionsbedingungen können berechtigte Arbeitgeber bis zu fünf bestehende und aktuell offene Stellenangebote kostenlos veröffentlichen lassen.
  3. Jede im Rahmen der Startaktion freigegebene Stellenanzeige wird für 60 Tage ab ihrer Freigabe veröffentlicht.
  4. Die Startaktion umfasst ein kostenloses Arbeitgeberkonto und, soweit erforderlich, die Einrichtung oder Ergänzung eines Unternehmensprofils.
  5. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Aus der Teilnahme entsteht keine Verpflichtung zum Kauf eines kostenpflichtigen Pakets.
  6. Der Arbeitgeber muss alle für die Veröffentlichung erforderlichen Informationen, Texte, Logos und sonstigen Inhalte bereitstellen und deren Richtigkeit prüfen.
  7. 360GradGesundheit darf die Teilnahme ablehnen, wenn die Voraussetzungen der Aktion nicht erfüllt sind, Stellen nicht mehr aktuell sind, Inhalte gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorgaben verstoßen oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Mehrfachnutzung bestehen.
  8. Änderungen oder die Beendigung der Startaktion wirken nur für zukünftige Teilnahmen. Bereits ausdrücklich bestätigte Aktionsleistungen bleiben unberührt.
Keine automatische Verlängerung: Nach Ablauf der kostenlosen Veröffentlichungsdauer wird die Anzeige nicht ohne eine neue ausdrückliche Bestellung kostenpflichtig verlängert.
§ 7

Kostenpflichtige Arbeitgeberleistungen

  1. Arbeitgeber können kostenpflichtige Anzeigenpakete, Einzelanzeigen, Premium-Upgrades und weitere auf der Website beschriebene Leistungen buchen.
  2. Art, Umfang, Anzeigenkontingent, Gültigkeitsdauer, Veröffentlichungsdauer und Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Arbeitgeber unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt wird.
  3. Ein Anzeigenkontingent darf ausschließlich für Stellen des buchenden Arbeitgebers oder der bei der Bestellung ausdrücklich angegebenen Einrichtung verwendet werden.
  4. Die Übertragung oder der Weiterverkauf von Paketen, Anzeigenkontingenten oder Premium-Upgrades an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von 360GradGesundheit zulässig.
  5. Nicht innerhalb der angegebenen Paketgültigkeit genutzte Kontingente verfallen nach deren Ablauf, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
  6. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie im Bestellvorgang ausdrücklich vereinbart und vor der Bestellung klar angezeigt wurde. Ohne eine solche Vereinbarung endet die Leistung automatisch.
§ 8

Preise, Rechnungen und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website oder im individuellen Angebot angegebenen Preise.
  2. 360GradGesundheit wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird deshalb nicht gesondert ausgewiesen.
  3. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellvorgang angezeigt.
  4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
  5. Die Freischaltung kostenpflichtiger Leistungen kann vom erfolgreichen Zahlungseingang abhängig gemacht werden.
  6. Im Fall eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Gutscheine und Rabattcodes können nur nach den jeweils angegebenen Bedingungen verwendet werden. Sie sind nicht in bar auszahlbar und grundsätzlich nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Bestellungen anwendbar.
  8. Soweit bei einem Gutschein ein Nutzungslimit pro Kunde vorgesehen ist, darf der Gutschein von jedem Kunden nur einmal eingesetzt werden.
§ 9

Stellenanzeigen und Laufzeiten

  1. Die Laufzeit einer Stellenanzeige beginnt mit ihrer Veröffentlichung oder Freigabe, sofern die jeweilige Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt.
  2. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und die Anzeige freigegeben werden kann.
  3. Verzögerungen, die durch fehlende, fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben des Arbeitgebers entstehen, verlängern die vereinbarte Veröffentlichungsdauer nicht automatisch.
  4. Wesentliche nachträgliche Änderungen einer Anzeige können eine erneute Prüfung erforderlich machen.
  5. Nach Ablauf der Veröffentlichungsdauer kann die Anzeige deaktiviert, als abgelaufen gekennzeichnet oder aus der öffentlichen Stellensuche entfernt werden.
  6. Eine vorzeitige Deaktivierung durch den Arbeitgeber, insbesondere nach erfolgreicher Besetzung der Stelle, begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung, sofern die Leistung vertragsgemäß bereitgestellt wurde.
  7. Premium-Stellenanzeigen können gegenüber normalen Anzeigen optisch hervorgehoben oder innerhalb bestimmter Bereiche bevorzugt angezeigt werden. Sie werden als Premium-Angebot gekennzeichnet.
§ 10

Pflichten der Arbeitgeber

  1. Arbeitgeber dürfen ausschließlich tatsächlich bestehende und aktuell zu besetzende Stellen veröffentlichen.
  2. Arbeitgeber sind für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität ihrer Unternehmensprofile, Stellenanzeigen und sonstigen Angaben verantwortlich.
  3. Stellenanzeigen müssen insbesondere zutreffende Angaben zu Arbeitgeber, Einsatzort, Aufgaben, Anforderungen, Beschäftigungsart und Bewerbungsweg enthalten.
  4. Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung und Durchführung ihrer Stellenausschreibungen sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften beachten. Dies gilt insbesondere für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
  5. Arbeitgeber dürfen Bewerberdaten ausschließlich für zulässige Zwecke im Zusammenhang mit dem konkreten Bewerbungs- und Einstellungsverfahren verarbeiten.
  6. Arbeitgeber müssen Bewerberdaten angemessen schützen und nach Wegfall des zulässigen Verarbeitungszwecks nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben löschen.
  7. Bereits besetzte, zurückgezogene oder nicht mehr verfügbare Stellen sind unverzüglich zu aktualisieren oder zu deaktivieren.
  8. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte an Logos, Bildern, Texten und sonstigen veröffentlichten Inhalten besitzt.
§ 11

Pflichten der Bewerber

  1. Angaben in Bewerberprofilen, Lebensläufen und Bewerbungen müssen wahrheitsgemäß sein.
  2. Bewerber dürfen nur Unterlagen hochladen oder übermitteln, zu deren Nutzung und Weitergabe sie berechtigt sind.
  3. Bewerber dürfen über die Plattform keine rechtswidrigen, beleidigenden, bedrohenden, diskriminierenden oder schädigenden Nachrichten versenden.
  4. Die missbräuchliche Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, insbesondere für Werbung, Verkauf, Datensammlung oder automatisierte Nachrichten, ist unzulässig.
  5. Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, die Identität und Seriosität eines Arbeitgebers sowie die Bedingungen einer angebotenen Stelle vor Abschluss eines Vertrags angemessen zu prüfen.
  6. Passwörter, Bankzugangsdaten oder sonstige besonders sensible Informationen dürfen nicht über öffentliche Profilfelder oder ungesicherte Nachrichten übermittelt werden.
§ 12

Bewerbungen und Kommunikation

  1. Die Plattform kann Bewerbungen, Nachrichten und Dokumente zwischen Bewerbern und Arbeitgebern übermitteln oder in den jeweiligen Benutzerkonten bereitstellen.
  2. 360GradGesundheit prüft Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, fachliche Eignung oder rechtliche Zulässigkeit.
  3. Arbeitgeber entscheiden eigenverantwortlich über die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Bewerbungen.
  4. 360GradGesundheit schuldet weder eine Antwort des Arbeitgebers noch eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder den Abschluss eines Beschäftigungsvertrags.
  5. Nutzer sollten wichtige Nachrichten und Unterlagen zusätzlich selbst sichern. Das Benutzerkonto ist kein dauerhaftes Dokumentenarchiv.
  6. Die weitere Kommunikation und der Abschluss eines Vertrags erfolgen ausschließlich in der Verantwortung von Arbeitgeber und Bewerber.
§ 12a

Affiliate-Programm

Freiwillige Aktivierung und Teilnahmeberechtigung

  1. Das Affiliate-Programm ist eine freiwillige Zusatzfunktion. Die Registrierung als Bewerber oder Arbeitnehmer allein führt weder zur Aktivierung noch zur Verpflichtung zur Teilnahme.
  2. Die Teilnahme setzt eine gesonderte Aktivierung, die ausdrückliche Zustimmung zu den bei der Aktivierung hervorgehobenen Affiliate-Bedingungen und die Freischaltung durch 360GradGesundheit voraus.
  3. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Der Affiliate bestätigt, die Werbetätigkeit selbstständig und auf eigene Rechnung auszuüben und zur Ausstellung ordnungsgemäßer Abrechnungsunterlagen berechtigt zu sein.
  4. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Affiliate-Programm besteht nicht. 360GradGesundheit darf eine Aktivierung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben, früherem Missbrauch oder rechtlichen beziehungsweise technischen Risiken.
  5. Der Affiliate entscheidet frei, ob, wann, wo und in welchem Umfang er zulässige Werbung betreibt. Es bestehen weder eine Mindestaktivität noch feste Arbeitszeiten, ein zugewiesenes Gebiet oder eine Verpflichtung zum Werbeerfolg. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeitsverhältnis. Der Affiliate ist nicht berechtigt, 360GradGesundheit rechtsgeschäftlich zu vertreten, Erklärungen im Namen von 360GradGesundheit abzugeben, Verträge abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen.

Affiliate-Links, Tracking und Zuordnung

  1. Für die Vermittlung stellt 360GradGesundheit einen persönlich zugeordneten Affiliate-Link oder vergleichbare technische Werbemittel bereit. Eine Weitergabe des Affiliate-Kontos oder die Nutzung des Links im Namen eines anderen Teilnehmers ist unzulässig.
  2. Eine Vermittlung wird demjenigen Affiliate zugeordnet, dessen gültiger Affiliate-Link innerhalb der letzten 30 Tage vor dem provisionsfähigen Vertragsschluss zuletzt technisch erfasst wurde (Last-Click-Prinzip). Ein späterer gültiger Affiliate-Klick ersetzt eine frühere Zuordnung.
  3. Die Zuordnung setzt voraus, dass das Tracking gesetzlich zulässig ist und technisch erfolgreich durchgeführt werden kann. Wird eine erforderliche Einwilligung nicht erteilt, werden Cookies oder vergleichbare Speicherungen blockiert oder gelöscht, wechselt der Nutzer Browser oder Endgerät oder wird die technische Kennung anderweitig unterbrochen, kann eine Zuordnung ausbleiben.
  4. Maßgeblich sind die nachvollziehbaren technischen Aufzeichnungen von 360GradGesundheit. Der Affiliate kann eine konkrete Zuordnung innerhalb von 30 Tagen nach Anzeige im Affiliate-Konto unter Angabe der nachvollziehbaren Umstände zur Prüfung an info@360gradgesundheit.de melden. Gesetzliche Ansprüche und Beweismöglichkeiten bleiben unberührt.

Provisionsanspruch und Provisionshöhe

  1. Provisionsfähig sind nur solche entgeltlichen Produkte oder Leistungen, die im Affiliate-Bereich ausdrücklich als provisionsfähig ausgewiesen werden. Kostenlose Registrierungen, kostenlose Leistungen, Steuern, Gebühren, Erstattungen und sonstige nicht als provisionsfähig gekennzeichnete Beträge lösen keinen Provisionsanspruch aus.
  2. Die Basisprovision beträgt 10 Prozent. Für Affiliates mit einem im Affiliate-Konto ausgewiesenen aktiven Premium-Status beträgt sie 20 Prozent. Maßgeblich ist der Status zum Zeitpunkt des provisionsfähigen Vertragsschlusses. Berechnungsgrundlage ist der von 360GradGesundheit tatsächlich vereinnahmte und dauerhaft verbleibende Nettoerlös der provisionsfähigen Leistung, abzüglich gewährter Nachlässe, Erstattungen und sonstiger Preisreduzierungen.
  3. Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der vermittelte Vertrag wirksam zustande gekommen ist, die vollständige Zahlung eingegangen ist, die Transaktion technisch eindeutig zugeordnet wurde und keine Ausschlussgründe vorliegen. Im Affiliate-Konto zunächst als offen, vorgemerkt oder ausstehend angezeigte Beträge sind vorläufig und noch nicht auszahlbar.
  4. Bei Widerruf, Stornierung, Rücktritt, Anfechtung, Nichtzahlung, Rückbelastung, Erstattung, betrügerischer Transaktion oder sonstiger vollständiger oder teilweiser Rückabwicklung entfällt die Provision im entsprechenden Umfang. Bereits ausgezahlte, nachträglich entfallene Provisionen dürfen mit künftigen fälligen Provisionsansprüchen verrechnet werden; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Eigenbestellungen, Bestellungen nahestehender Personen ohne echten Vermittlungszweck, abgesprochene Käufe, Mehrfachkonten, Cookie-Stuffing, automatisierte Klicks, falsche Identitäten und jede sonstige künstliche Erzeugung oder Manipulation von Provisionen sind nicht provisionsfähig.

Auszahlung, Rechnung und Steuern

  1. Eine Auszahlung kann verlangt werden, sobald das bestätigte Provisionsguthaben mindestens 25,00 Euro beträgt. Auszahlungen werden monatlich bearbeitet. Nach Eingang eines vollständigen Auszahlungsantrags und einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen auf die im Affiliate-Konto hinterlegte und dem Affiliate zuzuordnende Bankverbindung.
  2. Die Rechnung ist in Textform an info@360gradgesundheit.de zu senden. Sie muss die jeweils gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Affiliates und von 360GradGesundheit, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Art und Umfang der Vermittlungsleistung, Provisionsbetrag sowie die vom Finanzamt erteilte Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine sonst gesetzlich zugelassene steuerliche Rechnungskennung. Soweit die Kleinunternehmerregelung angewendet wird, ist der gesetzlich erforderliche Hinweis aufzunehmen.
  3. Ist die Rechnung unvollständig, unzutreffend oder widerspricht sie den im Affiliate-Konto bestätigten Abrechnungsdaten, wird die Auszahlung bis zur Berichtigung zurückgestellt. Die Provision verfällt hierdurch nicht; gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben unberührt. Die Zahlungsfrist beginnt nach Eingang der berichtigten vollständigen Rechnung erneut.
  4. Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung seiner Tätigkeit und Einnahmen sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuerregistrierung, Zustimmung seines Arbeitgebers und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung selbst verantwortlich. 360GradGesundheit erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
  5. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich zur Nettoprovision nur gezahlt, wenn sie in einer ordnungsgemäßen Rechnung zutreffend ausgewiesen wird. Ein unberechtigter oder unzutreffender Steuerausweis ist vom Affiliate zu berichtigen.
  6. Soweit 360GradGesundheit gesetzlich zur Erhebung, Prüfung, Speicherung oder Meldung steuerlicher Identifikations- und Transaktionsdaten verpflichtet ist, muss der Affiliate die hierfür erforderlichen zutreffenden Angaben und Nachweise bereitstellen. Dies kann insbesondere Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Geburtsdatum, steuerliche Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Kontoinhaber und ausgezahlte Vergütungen betreffen. Bis zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Prüf- oder Meldepflichten darf eine Auszahlung zurückgestellt werden.

Werbung, Kennzeichnung und zulässige Nutzung

  1. Affiliate-Werbung muss klar, wahrheitsgemäß und als Werbung beziehungsweise Affiliate-Werbung erkennbar sein. Gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „Affiliate-Link“ müssen deutlich und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung erfolgen.
  2. Der Affiliate darf ausschließlich zutreffende und nachprüfbare Aussagen über 360GradGesundheit und die beworbenen Leistungen verwenden. Unzulässig sind insbesondere irreführende Erfolgsversprechen, vorgetäuschte Stellenangebote, falsche Preisangaben, medizinische Heilversprechen, herabsetzende Aussagen über Dritte sowie der Eindruck einer offiziellen Vertretungs- oder Beschäftigtenstellung.
  3. Unzulässig sind unerbetene Massenwerbung, Spam, Phishing, Schadsoftware, Pop-ups oder Weiterleitungen ohne bewusste Nutzerhandlung, gekaufte oder automatisierte Klicks, Werbung auf rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst rufschädigenden Angeboten sowie jede Verletzung von Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechten.
  4. Die Buchung von Suchmaschinenanzeigen auf die Marken, Unternehmenskennzeichen oder vertippte Varianten von „360GradGesundheit“ ist ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet. Gleiches gilt für Domains, Social-Media-Namen oder Profile, die eine offizielle Zugehörigkeit vortäuschen.
  5. Bereitgestellte Banner, Logos und Texte dürfen für die Dauer der aktiven Teilnahme widerruflich, nicht ausschließlich und nicht übertragbar zur vertragsgemäßen Affiliate-Werbung genutzt werden. Inhaltliche Veränderungen, die den Sinn, die Marke oder rechtliche Hinweise betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung. Rein technische Größenanpassungen ohne Inhaltsänderung sind zulässig.
  6. Für eigene Websites, Profile, Newsletter, Anzeigen und sonstige Werbemaßnahmen bleibt der Affiliate allein verantwortlich. Er muss ein gegebenenfalls erforderliches Impressum, eine Datenschutzerklärung, Einwilligungen und sonstige Pflichtangaben selbst bereitstellen.

Prüfung, Sperrung, Laufzeit und Beendigung

  1. 360GradGesundheit darf konkrete Vermittlungen und Werbemaßnahmen bei nachvollziehbaren Anhaltspunkten für Fehler, Missbrauch oder Rechtsverstöße prüfen und die betroffenen Provisionen während der Prüfung vorläufig zurückstellen. Der Affiliate erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dadurch der Prüfzweck nicht gefährdet wird.
  2. Beide Parteien können die Affiliate-Teilnahme jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Manipulation, wiederholter unzulässiger Werbung, falschen Abrechnungs- oder Identitätsangaben sowie erheblichen Rechtsverletzungen vor.
  3. Nach Beendigung sind Affiliate-Links und bereitgestellte Werbemittel unverzüglich zu entfernen. Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionen bleiben bestehen. Noch offene Transaktionen werden nach den vorstehenden Regeln abschließend geprüft. Ein bestätigtes Restguthaben wird bei Vertragsende auch unterhalb der Auszahlungsgrenze nach Eingang einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.
  4. Änderungen der Provisionshöhe, Zuordnungsdauer oder sonstiger wesentlicher Programmbedingungen gelten nur für zukünftige Vermittlungen. Aktive Affiliates werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform oder im Affiliate-Konto informiert. Bis zum Inkrafttreten können sie die Teilnahme beenden. Bereits bestätigte Provisionen bleiben unberührt. Änderungen, die das Vertragsgleichgewicht wesentlich zulasten des Affiliates verschieben, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung, soweit keine zwingende gesetzliche Grundlage besteht.

Datenschutz

  1. Informationen zur Verarbeitung von Affiliate-, Tracking-, Steuer- und Auszahlungsdaten enthält die Datenschutzerklärung. Tracking-Technologien werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt das Tracking erst nach wirksamer Einwilligung des betroffenen Endnutzers.
Keine automatische Affiliate-Teilnahme: Mit der normalen Arbeitnehmerregistrierung werden lediglich die allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert. Das Affiliate-Programm wird erst durch eine gesonderte freiwillige Aktivierung und ausdrückliche Zustimmung verbindlich.
§ 13

Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten

  1. Nutzer behalten die ihnen zustehenden Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten.
  2. Der Nutzer räumt 360GradGesundheit für die Dauer des jeweiligen Vertrags das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die bereitgestellten Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und im Rahmen der gebuchten Plattformleistung darzustellen.
  3. Das Nutzungsrecht umfasst, soweit für die Leistung erforderlich:
    • die Darstellung auf der Website und in mobilen Ansichten,
    • die technische Anpassung an verschiedene Bildschirmgrößen,
    • die Erstellung von Vorschaubildern und Textauszügen,
    • die Auffindbarkeit über interne und externe Suchmaschinen,
    • die Bewerbung der konkreten Stellenanzeige oder des Arbeitgeberprofils über eigene Kommunikationskanäle.
  4. Inhaltliche Änderungen, die über rein technische, sprachliche oder gestalterische Anpassungen hinausgehen, erfolgen nur nach Abstimmung oder Freigabe durch den Arbeitgeber.
  5. Nach Vertragsende darf 360GradGesundheit Inhalte noch so lange speichern, wie dies zur Vertragsabwicklung, Beweissicherung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 14

Unzulässige Inhalte und Nutzungsformen

Unzulässig sind insbesondere:

  • rechtswidrige oder irreführende Inhalte,
  • gefälschte, nicht bestehende oder bereits besetzte Stellen,
  • diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte,
  • Inhalte, die Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
  • Angebote, bei denen Bewerber unzulässige Gebühren für die Vermittlung oder Bewerbung zahlen sollen,
  • Schneeball-, Pyramidensysteme oder vergleichbare Modelle,
  • Schadsoftware, Phishing oder technisch schädliche Inhalte,
  • unerlaubte Werbung und massenhafte Kontaktaufnahmen,
  • das automatisierte Auslesen, Kopieren oder Weiterverwerten von Plattformdaten ohne Zustimmung,
  • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Zugriffskontrollen.
§ 15

Prüfung, Moderation und Sperrung

  1. 360GradGesundheit kann Stellenanzeigen, Profile, Nachrichten und sonstige nutzergenerierte Inhalte vor oder nach ihrer Veröffentlichung überprüfen.
  2. Zur Erkennung von Spam, Missbrauch und Sicherheitsrisiken können technische Filter eingesetzt werden. Die inhaltliche Prüfung auffälliger oder gemeldeter Inhalte kann zusätzlich manuell erfolgen.
  3. Die Sortierung und Anzeige von Stellenangeboten kann unter anderem durch Suchbegriffe, gewählte Filter, Aktualität, inhaltliche Zuordnung und gebuchte Premium-Platzierungen beeinflusst werden.
  4. Es findet keine allgemeine Verpflichtung zur dauerhaften Überwachung sämtlicher von Nutzern eingestellter Inhalte statt.
  5. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen darf 360GradGesundheit Inhalte vorübergehend sperren, zurückweisen, herabstufen, deaktivieren oder entfernen.
  6. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann das Benutzerkonto vorübergehend gesperrt oder dauerhaft geschlossen werden.
  7. Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten verhältnismäßig getroffen.
  8. Soweit gesetzlich erforderlich und rechtlich zulässig, wird der betroffene Nutzer über die Maßnahme und deren wesentliche Gründe informiert.
  9. Nutzer können eine Überprüfung der Entscheidung verlangen, indem sie ihre begründete Beanstandung an info@360gradgesundheit.de senden.
  10. Rechtswidrige oder möglicherweise rechtsverletzende Inhalte können ebenfalls unter dieser E-Mail-Adresse gemeldet werden. Die Meldung sollte die betroffene URL, eine Beschreibung des Inhalts und eine nachvollziehbare Begründung enthalten.
§ 16

Verfügbarkeit und technische Änderungen

  1. 360GradGesundheit bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform.
  2. Eine ununterbrochene, jederzeit fehlerfreie oder vollständig störungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
  3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Ausfällen von Hosting- oder Zahlungsdienstleistern sowie Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von 360GradGesundheit entstehen.
  4. Geplante wesentliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  5. Funktionen und Darstellungen dürfen technisch weiterentwickelt werden, sofern der wesentliche Inhalt bereits gebuchter Leistungen erhalten bleibt.
§ 17

Haftung

  1. 360GradGesundheit haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 360GradGesundheit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 360GradGesundheit.
  5. 360GradGesundheit haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit von Angaben, die von Arbeitgebern, Bewerbern oder sonstigen Dritten eingestellt wurden, soweit keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit besteht.
  6. 360GradGesundheit haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Zusagen, Absagen, Vertragsverhandlungen oder Pflichtverletzungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Bewerber.
§ 18

Laufzeit, Kündigung und Kontoschließung

  1. Kostenlose Benutzerkonten werden auf unbestimmte Zeit geführt und können vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt oder zur Löschung angefragt werden.
  2. Kostenpflichtige Einzelleistungen und Anzeigenpakete enden nach Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit oder mit vollständiger Erbringung der gebuchten Leistung.
  3. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund liegt für 360GradGesundheit insbesondere vor, wenn der Nutzer:
    • wesentlich oder wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt,
    • rechtswidrige oder betrügerische Inhalte veröffentlicht,
    • falsche Identitäts- oder Unternehmensangaben verwendet,
    • fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
    • die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform gefährdet.
  6. Soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen, wird der Nutzer vor einer dauerhaften Schließung zur Abhilfe aufgefordert.
  7. Wird ein kostenpflichtiger Vertrag aus einem vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund beendet, richten sich mögliche Zahlungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 19

Datenschutz

  1. Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
  2. Arbeitgeber und Bewerber sind für die von ihnen außerhalb des Verantwortungsbereichs von 360GradGesundheit durchgeführten Datenverarbeitungen jeweils selbst verantwortlich.
  3. Nutzer dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter einstellen oder übermitteln, sofern hierfür keine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.
  4. Bei Nutzung des Affiliate-Programms können insbesondere Affiliate-Kennung, Klick- und Zuordnungsdaten, vermittelte Transaktionen, Provisions- und Auszahlungsdaten sowie gesetzlich erforderliche Steuer- und Identifikationsdaten verarbeitet werden. Einzelheiten, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung zu erläutern.

Zur Datenschutzerklärung

§ 20

Änderung dieser Bedingungen

  1. Für neu abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser Bedingungen.
  2. 360GradGesundheit kann diese Bedingungen für zukünftige Verträge jederzeit ändern.
  3. Änderungen innerhalb eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses erfolgen nur, soweit:
    • sie aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung erforderlich sind,
    • sie Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken betreffen,
    • sie technische oder organisatorische Änderungen abbilden, ohne das vertragliche Gleichgewicht unangemessen zulasten des Nutzers zu verändern,
    • oder der Nutzer der Änderung ausdrücklich zustimmt.
  4. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig in Textform oder innerhalb seines Benutzerkontos informiert.
  5. Für bereits registrierte Arbeitnehmer begründet eine spätere Einführung oder Änderung des Affiliate-Programms keine automatische aktive Teilnahme. Vor der erstmaligen Aktivierung ist eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung zu den dann geltenden Affiliate-Bedingungen erforderlich.
  6. Änderungen von Preisen oder wesentlichen Leistungspflichten während einer bereits bezahlten festen Vertragslaufzeit erfolgen nicht einseitig zulasten des Kunden.
§ 21

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von 360GradGesundheit ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 22

Verbraucherstreitbeilegung

360GradGesundheit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unabhängig davon können Nutzer sich bei Fragen oder Beschwerden jederzeit direkt an info@360gradgesundheit.de wenden.

§ 23

Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen können an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden.
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