FAQ für Arbeitgeber
FAQ für Arbeitgeber
Hier finden Arbeitgeber Antworten auf häufige Fragen zur Registrierung, zum Unternehmensprofil und zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf 360GradGesundheit.de.
Im Rahmen der Arbeitgeber-Startaktion können bis zu fünf Stellenanzeigen kostenlos veröffentlicht werden. Jede freigegebene Anzeige läuft 60 Tage. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine Kaufverpflichtung.
Registrierung und Arbeitgeberkonto
Ist die Registrierung für Arbeitgeber kostenlos?
Ja. Arbeitgeber können kostenlos ein Konto erstellen und ein Unternehmensprofil anlegen. Kosten entstehen nur, wenn später ausdrücklich eine optionale kostenpflichtige Leistung ausgewählt und bestellt wird.
Welche Angaben werden für ein Arbeitgeberkonto benötigt?
Benötigt werden grundlegende Angaben zum Unternehmen und eine gültige E-Mail-Adresse. Für eine vollständige Darstellung und technisch korrekte Stellenanzeige sollten insbesondere Unternehmensname, Website und vollständige Anschrift hinterlegt werden.
Was ist das Unternehmensprofil?
Das Unternehmensprofil stellt den Arbeitgeber auf 360GradGesundheit.de vor. Dort können beispielsweise Logo, Beschreibung, Standort, Kontaktdaten und weitere Informationen zum Unternehmen hinterlegt werden.
Ein aussagekräftiges Profil hilft Interessierten dabei, den Arbeitgeber und das Arbeitsumfeld besser einzuschätzen.
Können die Angaben später geändert werden?
Ja. Die Angaben im Arbeitgeberkonto und Unternehmensprofil können im Arbeitgeber-Dashboard bearbeitet werden. Änderungen sollten immer aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Kostenlose Stellenanzeigen und Laufzeit
Wie funktioniert die Arbeitgeber-Startaktion?
Im Rahmen der Startaktion können Arbeitgeber bis zu fünf Stellenanzeigen kostenlos veröffentlichen. Ein Arbeitgeberkonto und das Unternehmensprofil sind dabei eingeschlossen.
Wie lange bleibt eine Stellenanzeige online?
Jede freigegebene Stellenanzeige läuft 60 Tage. Die Laufzeit beginnt mit der Freigabe beziehungsweise Veröffentlichung der Anzeige.
Verlängert sich eine Stellenanzeige automatisch?
Nein. Es gibt keine automatische Verlängerung und keine automatische kostenpflichtige Buchung. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Anzeige nicht ungefragt kostenpflichtig weitergeführt.
Besteht nach der kostenlosen Nutzung eine Kaufverpflichtung?
Nein. Die Arbeitgeber-Startaktion verpflichtet nicht zum späteren Kauf eines Pakets oder einer Premium-Leistung.
Was geschieht nach Ablauf der 60 Tage?
Nach Ablauf der Laufzeit endet die aktive Veröffentlichung. Eine erneute oder verlängerte Veröffentlichung erfolgt nicht automatisch. Welche Möglichkeiten anschließend zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt angebotenen Leistungsumfang.
Stellenanzeigen erstellen und verwalten
Welche Stellen dürfen veröffentlicht werden?
Veröffentlicht werden können Stellen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, beispielsweise aus Pflege, Medizin, Therapie, Rettungsdienst, medizinischer Assistenz, Verwaltung oder Gesundheitsmanagement.
Welche Angaben sollte eine Stellenanzeige enthalten?
Eine gute Stellenanzeige sollte möglichst konkret informieren über:
- Berufsbezeichnung und Einsatzbereich,
- Arbeitsort und vollständige Adresse,
- Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang,
- Aufgaben und erforderliche Qualifikationen,
- Vergütung oder geltenden Tarifvertrag,
- Zulagen und Zusatzleistungen,
- Einarbeitung und Entwicklungsmöglichkeiten sowie
- Ansprechpartner und Bewerbungsweg.
Warum ist eine vollständige Arbeitsadresse erforderlich?
Die Arbeitsadresse wird benötigt, damit der Einsatzort korrekt dargestellt und die Stellenanzeige in der regionalen Suche berücksichtigt werden kann. Vollständige Standortangaben unterstützen außerdem eine technisch korrekte Ausgabe der Jobdaten für Suchmaschinen.
Werden Stellenanzeigen vor der Veröffentlichung geprüft?
Stellenanzeigen können vor oder nach der Veröffentlichung auf Vollständigkeit, Plausibilität und die Einhaltung der Plattformregeln geprüft werden. Unvollständige, irreführende oder unzulässige Inhalte können zurückgestellt, zur Überarbeitung gegeben oder entfernt werden.
Kann eine veröffentlichte Stellenanzeige bearbeitet werden?
Stellenanzeigen können grundsätzlich über das Arbeitgeber-Dashboard verwaltet werden. Bei wesentlichen Änderungen kann eine erneute Prüfung erforderlich sein.
Kann eine besetzte Stelle vorzeitig beendet werden?
Ja. Wenn eine Stelle besetzt wurde oder nicht mehr verfügbar ist, sollte die Anzeige im Arbeitgeber-Dashboard beendet beziehungsweise deaktiviert werden. So sehen Bewerber keine veralteten Angebote.
Bewerbungen und Reichweite
Wie können sich Interessierte bewerben?
Der Bewerbungsweg richtet sich nach den Angaben in der jeweiligen Stellenanzeige. Je nach Konfiguration kann die Bewerbung über die Plattform oder über einen vom Arbeitgeber angegebenen Bewerbungsweg erfolgen.
Garantiert eine Veröffentlichung Bewerbungen?
Nein. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann keine bestimmte Zahl an Aufrufen oder Bewerbungen garantieren. Die Resonanz hängt unter anderem von Beruf, Region, Anforderungen, Arbeitsbedingungen und der Qualität der Stellenbeschreibung ab.
Wie kann die Stellenanzeige attraktiver gestaltet werden?
Besonders hilfreich sind konkrete Angaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Dienstplanung, Einarbeitung, Team, Personalausstattung, Fortbildungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen.
Allgemeine Aussagen wie „attraktive Vergütung“ oder „familiäres Team“ sollten möglichst durch nachvollziehbare Informationen ergänzt werden.
Kosten, Datenschutz und Kontoverwaltung
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Kostenpflichtige Leistungen werden nicht automatisch aktiviert. Vor einer kostenpflichtigen Bestellung werden Leistungsumfang und Preis ausdrücklich angezeigt.
Welche Premium-Leistungen gibt es?
Zusätzliche Leistungen können optional angeboten werden. Welche Premium-Funktionen aktuell verfügbar sind, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die kostenlose Startaktion bleibt davon unabhängig.
Wie werden Bewerberdaten behandelt?
Personenbezogene Bewerberdaten dürfen ausschließlich für das jeweilige Bewerbungsverfahren und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden. Arbeitgeber sind für den rechtmäßigen Umgang mit den ihnen zugänglich gemachten Bewerbungsdaten mitverantwortlich.
Kann das Arbeitgeberkonto gelöscht werden?
Eine Löschung des Arbeitgeberkontos kann angefragt werden. Vor der Löschung sollten laufende Stellenanzeigen und offene Bewerbungsverfahren beendet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können einer sofortigen vollständigen Löschung einzelner Daten entgegenstehen.
Stellenanzeigen im Gesundheitswesen veröffentlichen
Bis zu fünf Anzeigen kostenlos, jeweils 60 Tage Laufzeit – ohne automatische Verlängerung und ohne Kaufverpflichtung.
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