Arbeitsrecht in der Pflege: Welche Rechte haben Pflegekräfte – und wo gibt es Hilfe?

Der Pflegeberuf zählt zu den wichtigsten, aber auch anspruchsvollsten Tätigkeiten in Deutschland. Hohe Arbeitslast, Personalmangel, Schichtdienste und emotionale Belastungen gehören zum Alltag. Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Pflegekräfte ihre arbeitsrechtlichen Rechte genau kennen – und wissen, wo sie Unterstützung bekommen, wenn etwas schiefläuft.

In diesem ausführlichen Leitfaden erfährst du, welche Rechte Pflegekräfte wirklich haben, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wo du dir Hilfe holen kannst, wenn dein Arbeitgeber gegen Vorschriften verstößt.


Einführung: Warum Arbeitsrecht in der Pflege so wichtig ist

Die Anforderungen an Pflegekräfte sind enorm gestiegen. Gleichzeitig kämpfen viele Einrichtungen mit Fachkräftemangel, was häufig zu Überlastung führt. Viele Pflegekräfte wissen jedoch nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um sich zu schützen und ihre Gesundheit zu bewahren.

Typische Probleme im Pflegealltag:

  • Überstunden ohne Ausgleich
  • Zu wenig Personal
  • Fremdbestimmte Dienstpläne
  • Keine ausreichenden Pausen
  • Druck, frei nehmen zu müssen oder kurzfristig einzuspringen
  • Fehlerhafte Verträge
  • Mobbing oder unfaire Behandlung

Damit du dich besser schützen kannst, ist es wichtig, die wichtigsten Rechte zu kennen.


1. Arbeitsvertrag & Tarifrecht: Was steht dir zu?

1.1 Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage deines Beschäftigungsverhältnisses. Er sollte mindestens folgende Punkte klar regeln:

  • Arbeitszeit pro Woche
  • Vergütung und Zuschläge
  • Urlaubstage
  • Aufgabenbeschreibung
  • Regelungen zu Nacht-, Feiertags- und Wochenenddiensten
  • Probezeit
  • Kündigungsfristen

Achtung: Mündliche Absprachen gelten, aber sind schwer nachweisbar. Halte immer alles schriftlich fest.


1.2 Tarifverträge in der Pflege

Es gibt verschiedene Tarifverträge, zum Beispiel:

  • TVöD-P (kommunale Kliniken)
  • AVR Caritas
  • AVR Diakonie / BAT-KF
  • Haustarifverträge privater Träger

Tarifverträge enthalten oft:

  • höhere Zuschläge
  • mehr Urlaubstage
  • bessere Arbeitszeitmodelle

Wenn du keinen Tarifvertrag hast, gelten gesetzliche Mindeststandards wie Pflege-Mindestlohn oder Arbeitszeitgesetz.


2. Arbeitszeit & Pausen: Was ist erlaubt?

2.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz ist klar:

  • max. 8 Stunden pro Tag, verlängerbar auf 10 Stunden
  • max. 48 Stunden pro Woche
  • mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Diensten
  • Sonn- und Feiertagsarbeit nur mit Ausgleich

Die Realität ist oft anders – trotzdem ist das Gesetz verbindlich.


2.2 Pausenzeiten

Pausen sind Pflicht und dürfen NICHT unterschlagen werden:

  • bei 6–9 Stunden: 30 Minuten Pause
  • ab 9 Stunden: 45 Minuten Pause

Pausen müssen im Voraus festgelegt sein und dürfen nicht „zwischen Tür und Angel“ stattfinden.


2.3 Überstunden

Überstunden dürfen nicht selbstverständlich erwartet werden.

Rechte der Pflegekraft:

  • Überstunden müssen entweder bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
  • Überstunden brauchen eine Anordnung oder Genehmigung.
  • Dauerhaftes Einspringen ist kein rechtlich verpflichtender Bestandteil des Jobs.

3. Dienstplanrechte: Was darf dein Arbeitgeber – und was nicht?

3.1 Dienstplanverbindlichkeit

Ist der Dienstplan veröffentlicht, gilt er als verbindlich.

Das bedeutet:

  • Änderungen sind nur mit deiner Zustimmung erlaubt.
  • Kurzfristiges „einspringen müssen“ ist rechtlich nicht verpflichtend.
  • Dein Arbeitgeber darf dich nicht unter Druck setzen.

3.2 Wunschdienste & Mitbestimmung

Du hast Anspruch darauf, Wunschdienste einzureichen, etwa wegen:

  • Kinderbetreuung
  • Pflege von Angehörigen
  • Berufsschule (bei Azubis)
  • gesundheitlichen Gründen

Der Arbeitgeber muss diese berücksichtigen – auch wenn kein Anspruch auf 100%ige Umsetzung besteht.


4. Urlaub & Freizeitausgleich

4.1 Mindesturlaub

Gesetzlich gelten mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

In der Pflege sind Tarifregelungen aber oft besser:
👉 28–33 Urlaubstage sind üblich.

Urlaub darf nur in Ausnahmefällen widerrufen werden – und nur, wenn es extreme Notfälle gibt. Personalmangel zählt nicht als Notfall.


4.2 Frei bleibt frei

Freizeitausgleich und Urlaubstage dürfen NICHT einfach gestrichen oder verschoben werden.


5. Gesundheitsschutz: Deine Sicherheit steht an erster Stelle

5.1 Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen.

Dazu gehören:

  • körperliche Belastung
  • psychische Belastung
  • Infektionsrisiken
  • Nachtarbeit

Werden Maßnahmen nicht umgesetzt, verstößt der Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzgesetze.


5.2 Arbeitsbelastung & Überlastungsanzeige

Wenn du merkst, dass dein Dienst nicht sicher durchführbar ist, hast du das Recht – und die Pflicht – eine Überlastungsanzeige zu schreiben.

Sie schützt dich, nicht den Arbeitgeber.


6. Mobbing & Diskriminierung: Null Toleranz

Pflegekräfte haben ein Recht auf ein faires, gesundes Arbeitsumfeld.

Wenn du betroffen bist:

  • dokumentiere alles
  • suche das Gespräch
  • wende dich an eine neutrale Stelle (Personalrat, MAV, Betriebsrat)

Niemand muss sich ungerecht behandeln lassen.


7. Wo bekomme ich Hilfe? Wichtige Anlaufstellen für Pflegekräfte

Hier findest du Unterstützung, wenn du rechtliche Fragen oder Probleme hast:

7.1 Betriebsrat / Personalrat / MAV

Die erste Anlaufstelle – sie vertreten deine Interessen im Betrieb.

7.2 Gewerkschaften

  • ver.di – größte Pflege-Gewerkschaft
  • DBfK – Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

Sie bieten:

  • Rechtsberatung
  • Unterstützung bei Konflikten
  • Tarifverhandlungen

7.3 Berufsverbände

z. B. Deutscher Pflegerat, bpa, DBfK

Sie unterstützen bei:

  • berufspolitischen Fragen
  • Fortbildungen
  • rechtlichen Hinweisen

7.4 Rechtsberatung über Rechtsschutzversicherungen

Eine private Rechtsschutzversicherung deckt oft Arbeitsrecht ab und ist für Pflegekräfte sehr sinnvoll.

7.5 Internet-Hilfsportale

Seriöse Informationen erhältst du z. B. beim:

  • Bundesministerium für Arbeit
  • Gewerkschaften
  • Berufsverbänden

7.6 Interne Links für Weiterbildung und Prävention


8. Fazit: Pflegekräfte haben starke Rechte – man muss sie nur kennen

Viele Pflegekräfte wissen nicht, wie umfangreich ihre Rechte eigentlich sind. Ob Arbeitszeit, Dienstplan, Urlaub, Gesundheitsschutz oder Mobbing: Die gesetzlichen Vorgaben sind klar – aber müssen auch durchgesetzt werden.

Wichtig ist:

  • kenne deine Rechte
  • dokumentiere Verstöße
  • suche dir rechtzeitig Unterstützung
  • überlastung niemals still tolerieren

Du arbeitest tagtäglich für die Gesundheit anderer – deine eigene Gesundheit verdient denselben Schutz.

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