Klimaanpassung im Gesundheitswesen 2026: Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Hitze ist für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen längst mehr als eine Frage des Komforts.

Hohe Temperaturen können Patienten und Pflegebedürftige gesundheitlich gefährden, Medikamente und technische Prozesse beeinflussen und gleichzeitig die körperliche Belastung der Beschäftigten erhöhen. Besonders problematisch wird es, wenn sich Gebäude über mehrere Tage aufheizen und auch nachts kaum noch abkühlen.

Das Thema gehört deshalb gleichzeitig zu Patientensicherheit, Pflegequalität, Arbeitsschutz und Klimaanpassung.

Die gesundheitlichen Folgen lassen sich inzwischen auch statistisch deutlich erkennen: Nach aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums schätzt das Robert Koch-Institut für Deutschland rund 3.200 hitzebedingte Sterbefälle im Sommer 2023, etwa 3.000 im Jahr 2024 und rund 2.500 im Jahr 2025. Besonders betroffen waren Menschen ab 75 Jahren.

Das RKI führt sein wöchentliches Monitoring auch im Sommer 2026 fort. Da die Saison zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung noch läuft, wäre eine Gesamtzahl für 2026 derzeit unseriös.

Klimaanpassung gehört zugleich in eine umfassendere Nachhaltigkeitsstrategie. Wie Klimaschutz, Energieversorgung, Beschaffung und klimaresiliente Gebäude zusammenspielen, erklären wir im Beitrag Green Hospital: Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen.

Warum Hitze für das Gesundheitswesen besonders problematisch ist

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommen mehrere Risikofaktoren zusammen.

Dort befinden sich überdurchschnittlich viele Menschen, die Hitze schlechter kompensieren können. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Auch bestimmte Medikamente können die Hitzeverträglichkeit beeinflussen.

Zusätzlich können bauliche Faktoren die Belastung erhöhen:

  • schlecht gedämmte Gebäude
  • große Glasflächen
  • fehlender außenliegender Sonnenschutz
  • warme obere Stockwerke
  • technische Geräte mit hoher Abwärme
  • unzureichende Lüftungsmöglichkeiten
  • geringe nächtliche Abkühlung
  • fehlende oder veraltete Kühlsysteme

Gerade in älteren Klinik- und Pflegegebäuden lassen sich diese Probleme nicht innerhalb eines Sommers lösen.

Deshalb braucht Hitzeschutz kurzfristige organisatorische Maßnahmen und langfristige bauliche Strategien.

Was bedeutet hitzebedingte Sterblichkeit?

Hitze wird nur vergleichsweise selten direkt als Todesursache dokumentiert.

Die tatsächlichen Auswirkungen werden deshalb statistisch geschätzt. Dabei untersucht das Robert Koch-Institut, ob während heißer Perioden mehr Menschen sterben, als aufgrund der üblichen Sterblichkeit zu erwarten wäre.

Das erklärt auch, warum unterschiedliche wissenschaftliche Untersuchungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

Für die Sommer 2023 und 2024 ergab eine RKI-Auswertung eine hitzebedingte Übersterblichkeit von etwa 3.200 beziehungsweise 3.000 Todesfällen. Für 2025 nennt das BMG auf Grundlage der RKI-Schätzung rund 2.500.

Aktuelle Entwicklungen veröffentlicht das Robert Koch-Institut in seinem Monitoring zur hitzebedingten Mortalität.

Wer ist besonders gefährdet?

Einrichtungen sollten Risikopersonen möglichst vor Beginn einer Hitzeperiode identifizieren.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen unter anderem:

  • ältere Menschen
  • Menschen mit Demenz
  • pflegebedürftige Personen
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Menschen mit Lungen- oder Nierenerkrankungen
  • Personen mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen
  • postoperative Patienten
  • Menschen, die nicht selbstständig ausreichend trinken können
  • Menschen, die verschiedene Medikamente einnehmen
  • Säuglinge und kleine Kinder

Alter allein reicht allerdings nicht als Risikokriterium.

Gesundheitszustand, Selbstständigkeit, Medikation, Flüssigkeitshaushalt, Mobilität und tatsächliche Hitzeexposition müssen gemeinsam betrachtet werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit empfiehlt Pflegeeinrichtungen deshalb ausdrücklich, besonders gefährdete Bewohner bereits vor einer Hitzewelle zu erfassen.

Welche gesundheitlichen Folgen kann Hitze haben?

Hohe Temperaturen belasten insbesondere Kreislauf und Flüssigkeitshaushalt.

Mögliche Folgen sind beispielsweise:

  • Dehydratation
  • Elektrolytstörungen
  • Kreislaufprobleme
  • Blutdruckabfall
  • Schwindel
  • erhöhte Sturzgefahr
  • Verschlechterung bestehender Erkrankungen
  • Verwirrtheit
  • Unruhe
  • Hitzeerschöpfung
  • Hitzschlag

Gerade bei pflegebedürftigen Menschen können Veränderungen unspezifisch auftreten.

Plötzliche Müdigkeit, Verwirrtheit, ungewöhnliche Schwäche oder ein verändertes Verhalten sollten deshalb während einer Hitzeperiode ernst genommen werden.

Medikamente bei Hitze: besonders aufmerksam sein

Medikamente sind ein wichtiger, im Alltag teilweise unterschätzter Faktor.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit weist beispielsweise auf mögliche Probleme bei bestimmten:

  • Diuretika
  • Betablockern
  • Sedativa
  • Benzodiazepinen
  • Antidepressiva
  • Neuroleptika

hin. Auch transdermale Arzneimittelpflaster können bei Hitze besondere Aufmerksamkeit erfordern, weil eine erhöhte Hautdurchblutung die Wirkstoffaufnahme beeinflussen kann.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Medikamente bei Hitze eigenständig abgesetzt oder dosiert werden sollten.

Wenn Risiken bestehen, sollte eine ärztliche beziehungsweise pharmazeutische Überprüfung erfolgen.

Auch die Lagerbedingungen von Arzneimitteln müssen beachtet werden.

Hitzeschutzpläne werden im Gesundheitswesen wichtiger

Deutschland verfügt inzwischen über konkrete Empfehlungen für unterschiedliche Bereiche des Gesundheitswesens.

Für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste hat der Qualitätsausschuss Pflege eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen veröffentlicht. Sie soll Einrichtungen bei Vorbereitung und Umsetzung unterstützen.

Für Krankenhäuser stellt das Bundesgesundheitsministerium ebenfalls einen Musterhitzeschutzplan bereit.

Wichtig ist die rechtliche Einordnung:

Der Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser ist eine Empfehlung und nicht automatisch ein für jedes Krankenhaus identisches verbindliches Gesetz.

Einrichtungsspezifische Lösungen bleiben notwendig.

Was gehört in einen Hitzeschutzplan?

Ein guter Hitzeschutzplan beantwortet schon vor dem Sommer Fragen wie:

Verantwortung:
Wer koordiniert den Hitzeschutz?

Warnung:
Wer überwacht die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes?

Kommunikation:
Wie erfahren Stationen, Pflege, Ärzteschaft, Technik und andere Bereiche von einer Warnung?

Risikopersonen:
Welche Patienten oder Bewohner benötigen besondere Beobachtung?

Gebäude:
Welche Räume werden besonders heiß?

Versorgung:
Wie werden Getränke, Lebensmittel und Medikamente organisiert?

Personal:
Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen benötigen die Beschäftigten?

Eskalation:
Welche Maßnahmen gelten bei zunehmender Wärmebelastung?

Nachbereitung:
Wie wird nach einer Hitzeperiode geprüft, was funktioniert hat?

Das BMG empfiehlt unter anderem die Benennung einer verantwortlichen Person, die Erfassung individueller Risiken, geeignete Medikamentenlagerung, Kühlzonen beziehungsweise Lüftungskonzepte sowie besondere Maßnahmen bei Hitzewarnungen.

DWD-Hitzewarnungen als Auslöser verwenden

Einrichtungseigene Maßnahmen sollten möglichst nicht erst beginnen, wenn sich die ersten Patienten über die Hitze beschweren.

Der Deutsche Wetterdienst stellt dafür ein bundesweites Hitzewarnsystem bereit.

Der DWD unterscheidet zwischen starker und extremer Wärmebelastung.

Bei starker Wärmebelastung liegt die gefühlte Temperatur ungefähr über 32 °C; zusätzlich wird unter anderem berücksichtigt, ob nachts ausreichend Abkühlung möglich ist. Extreme Wärmebelastung liegt ab einer gefühlten Temperatur von etwa 38 °C vor.

Entscheidend ist:

Ein Hitzewarnsystem nutzt wenig, wenn niemand weiß, was nach einer Warnung passieren soll.

Deshalb sollte die Einrichtung für die verschiedenen Warnsituationen konkrete Maßnahmen hinterlegen.

Was bei angekündigter Hitze sofort passieren sollte

Risikopersonen prüfen

Bei besonders gefährdeten Personen sollte überprüft werden:

  • Trinkfähigkeit
  • Bewusstseinslage
  • Mobilität
  • bestehende Erkrankungen
  • relevante Medikation
  • Unterstützung beim Trinken
  • besonders warme Zimmer

Räume möglichst kühl halten

Tagsüber sollte unnötiger Wärmeeintrag reduziert werden.

Dazu können gehören:

  • außenliegenden Sonnenschutz frühzeitig schließen
  • Fenster bei deutlich wärmerer Außenluft geschlossen halten
  • Beleuchtung und unnötige Wärmequellen reduzieren
  • geeignete Räume gezielt kühlen
  • nachts beziehungsweise früh morgens lüften, wenn die Bedingungen dies erlauben

Tagesabläufe anpassen

Körperlich belastende Tätigkeiten können, soweit medizinisch und organisatorisch vertretbar, in kühlere Tageszeiten gelegt werden.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • Mobilisation
  • Spaziergänge
  • Therapieeinheiten
  • Transporte
  • bestimmte pflegerische Aktivitäten

Medizinisch notwendige Versorgung darf dadurch selbstverständlich nicht verzögert werden.

Trinkmanagement muss individuell bleiben

Bei pflegebedürftigen Menschen sollte Flüssigkeit regelmäßig angeboten und bei entsprechendem Risiko gegebenenfalls dokumentiert werden.

Dabei ist allerdings Vorsicht mit pauschalen Empfehlungen geboten.

Menschen mit bestimmten Herz- oder Nierenerkrankungen können individuelle Trinkmengen benötigen.

Deshalb gilt:

Mehr trinken ist nicht für jeden Menschen unbegrenzt die richtige Empfehlung.

Medizinische Vorgaben müssen berücksichtigt werden. Auch das BIÖG weist ausdrücklich darauf hin, die individuelle gesundheitliche Situation einzubeziehen.

Kühle Rückzugsbereiche schaffen

Wenn nicht alle Räume ausreichend gekühlt werden können, können gezielte Kühl- oder Rückzugsbereiche sinnvoll sein.

Diese sollten:

  • gut erreichbar
  • ausreichend groß
  • barrierefrei
  • möglichst kühl
  • betreubar
  • mit Sitz- beziehungsweise Liegemöglichkeiten ausgestattet

sein.

Ein solcher Bereich ersetzt keine Sanierung, kann aber bei akuten Hitzeperioden eine wichtige Schutzfunktion übernehmen.

Baulicher Hitzeschutz: Hitze gar nicht erst hineinlassen

Langfristig ist es wesentlich effizienter, Wärmeeintrag zu reduzieren, als bereits aufgeheizte Räume permanent herunterzukühlen.

Außenliegender Sonnenschutz

Außenliegende Systeme wie:

  • Rollläden
  • Raffstores
  • Markisen
  • Sonnensegel

können den Wärmeeintrag reduzieren, bevor Sonnenstrahlung das Gebäudeinnere erwärmt.

Bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen allerdings zusätzlich Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene, Wartung und Bedienbarkeit berücksichtigt werden.

Gebäudehülle

Eine bessere Dämmung schützt nicht nur vor Wärmeverlust im Winter.

Geeignete Fassaden- und Dachkonstruktionen können auch die sommerliche Überhitzung reduzieren.

Das macht Klimaanpassung und Energieeffizienz zu zwei Seiten derselben Gebäudestrategie.

Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zum Green Hospital.

Dach- und Fassadenbegrünung

Begrünte Dächer und Fassaden können Bestandteil klimaresilienter Gebäudeplanung sein.

Sie können unter anderem:

  • Wärmebelastung reduzieren
  • Regenwasser zurückhalten
  • das Mikroklima verbessern
  • Gebäudeoberflächen verschatten

Ob eine Begrünung sinnvoll ist, muss jedoch objektspezifisch geprüft werden.

Statik, Brandschutz, Abdichtung, Bewässerung und Pflegeaufwand spielen eine entscheidende Rolle.

Nachtlüftung sinnvoll einsetzen

Wenn Außenluft nachts deutlich kühler ist als die Innenräume, kann Nachtlüftung gespeicherte Wärme aus einem Gebäude entfernen.

In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern müssen dabei allerdings zusätzliche Risiken berücksichtigt werden:

  • Einbruchschutz
  • Lärm
  • Sturzrisiko
  • Weglaufgefährdung
  • Infektionsschutz
  • Brandschutz
  • bestehende Lüftungssysteme

Deshalb kann automatisierte oder technisch gesteuerte Nachtlüftung in vielen Gebäuden sicherer sein als dauerhaft geöffnete Fenster.

Wann technische Kühlung notwendig wird

Passive Maßnahmen reichen nicht immer.

Besonders sensible Bereiche können gezielte technische Kühlung benötigen.

Dazu gehören je nach Einrichtung beispielsweise:

  • Intensivstationen
  • Neonatologie
  • bestimmte OP-Bereiche
  • Aufwachräume
  • stark belastete Patientenzimmer
  • Medikamentenlager
  • Server- und Technikräume
  • Aufenthaltsräume hochgradig gefährdeter Personen

Eine Vollklimatisierung jedes Bereichs ist jedoch nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste Lösung.

Sinnvoller ist häufig eine Reihenfolge:

Wärmeeintrag reduzieren → passive Kühlung nutzen → gefährdete Bereiche priorisieren → effiziente aktive Kühlung ergänzen.

Die 31 Milliarden Euro richtig einordnen

Dieser Punkt aus deinem bisherigen Artikel ist wichtig – 2026 sogar aktueller als zuvor.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert den Investitionsbedarf für den klimaneutralen und klimaresilienten Umbau deutscher Krankenhäuser auf mindestens 31 Milliarden Euro.

Am 29. Juni 2026 erneuerte die DKG diese Forderung angesichts einer Hitzewelle ausdrücklich und forderte ein Sonderinvestitionsprogramm für klimaresiliente Krankenhäuser.

Dazu zählt sie beispielsweise:

  • Gebäudehüllen
  • Sonnenschutz
  • Kühl- und Lüftungssysteme
  • Photovoltaik
  • Wärme- und Kälteversorgung
  • weitere Klimaanpassungsmaßnahmen

Wichtig für die journalistische Einordnung:

Die 31 Milliarden Euro sind kein bereits bewilligtes Hitzeschutzprogramm.

Es handelt sich um den von der DKG beziehungsweise einem in ihrem Auftrag erstellten Gutachten ermittelten Investitionsbedarf und eine politische Forderung nach entsprechender Finanzierung.

Das sollten wir genauso klar im Artikel lassen.

Hitzeschutz für Pflegekräfte und andere Beschäftigte

Patientensicherheit ist nur eine Seite.

Pflegekräfte und andere Beschäftigte können während einer Hitzewelle selbst erheblich belastet werden – besonders bei körperlicher Arbeit und Schutzkleidung.

Hier greifen auch die Regeln des Arbeitsschutzes.

Nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Bei hohen Außentemperaturen greift ein abgestuftes System. Bis 30 °C sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; bei Temperaturen bis 35 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Oberhalb von 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen während der Überschreitungszeit nicht als normaler Arbeitsraum geeignet.

Ein pauschales gesetzliches „Hitzefrei“ gibt es allerdings nicht.

Mögliche Maßnahmen für Beschäftigte sind:

  • ausreichend erreichbare Getränke
  • zusätzliche oder angepasste Pausen
  • kühlere Pausenräume
  • geeignete Arbeitskleidung
  • Reduzierung vermeidbarer körperlicher Belastung
  • organisatorische Anpassung von Tätigkeiten
  • Unterweisung zu Hitzeerkrankungen
  • arbeitsmedizinische Beratung

Besonders schwierig wird die Umsetzung, wenn ohnehin Personal fehlt. Mehr zu den strukturellen Hintergründen findest du unter Pflegekräftemangel in Deutschland.

Digitalisierung kann den Hitzeschutz unterstützen

Digitale Systeme lösen das Hitzeproblem nicht, können aber Prozesse verbessern.

Denkbar sind beispielsweise:

  • automatisierte DWD-Warnmeldungen
  • digitale Raumtemperatursensoren
  • automatische Alarme bei Grenzwerten
  • digitale Checklisten
  • Risikokennzeichnung
  • Dokumentation von Trinkmanagement
  • digitale Übergaben
  • Gebäudemonitoring
  • Energieüberwachung

Gerade digitale Pflegeakten können dazu beitragen, Risiken und Beobachtungen strukturiert verfügbar zu machen.

Mehr zu diesem Themenfeld findest du unter Digitalisierung in der Pflege.

Entscheidend bleibt aber:

Ein Alarm ist nur dann sinnvoll, wenn klar geregelt ist, wer darauf reagiert.

Kann Telemedizin bei Hitze helfen?

Teilweise.

Wenn bestimmte Kontroll- oder Beratungstermine digital durchgeführt werden können, lassen sich an sehr heißen Tagen möglicherweise unnötige Wege vermeiden.

Das gilt beispielsweise für geeignete Verlaufskontrollen oder Beratungsgespräche.

Telemedizin ersetzt aber keine unmittelbare medizinische Untersuchung bei akuten Beschwerden.

Bei schweren Symptomen wie:

  • Bewusstseinsstörungen
  • starker Atemnot
  • Brustschmerzen
  • Kreislaufkollaps
  • Verdacht auf Hitzschlag

ist eine unmittelbare medizinische Versorgung erforderlich.

Grundlagen zu digitalen Versorgungsmodellen findest du unter Telemedizin und virtuelle Versorgung.

Ein praxisnaher 8-Punkte-Plan für Einrichtungen

1. Hitzeschutzverantwortung festlegen

Eine verantwortliche Person beziehungsweise ein interdisziplinäres Team bestimmen.

Beteiligt sein sollten je nach Einrichtung:

Pflege, Medizin, Haustechnik, Hygiene, Verwaltung und gegebenenfalls Apotheke beziehungsweise Küche.

2. Risikoanalyse durchführen

Erfassen:

  • besonders warme Räume
  • vulnerable Patienten oder Bewohner
  • Medikamentenrisiken
  • technische Schwachstellen
  • stark belastete Arbeitsplätze

3. DWD-Warnungen integrieren

Warnmeldungen abonnieren und festlegen:

Wer erhält die Warnung – und wer informiert wen?

4. Maßnahmenstufen festlegen

Nicht erst bei Hitze entscheiden, was getan werden soll.

Für verschiedene Belastungssituationen sollte vorab definiert sein:

  • wann Räume verschattet werden
  • wann zusätzliche Kontrollen beginnen
  • wann Kühlbereiche geöffnet werden
  • wann Arbeitsabläufe angepasst werden
  • wann zusätzliche technische Maßnahmen notwendig werden

5. Beschäftigte vorbereiten

Mitarbeitende sollten Warnzeichen, Risikopersonen, Alarmwege und Sofortmaßnahmen kennen.

6. Kurzfristige bauliche Maßnahmen priorisieren

Zum Beispiel:

  • Sonnenschutz
  • Lüftungsmöglichkeiten
  • mobile beziehungsweise gezielte Kühlung
  • Temperaturmessung
  • geeignete Rückzugsräume

7. Investitionsplan entwickeln

Langfristig gemeinsam betrachten:

  • Dämmung
  • Fassade
  • Dach
  • Verschattung
  • Lüftung
  • Kühlung
  • Photovoltaik
  • Energieversorgung
  • Außenanlagen

8. Nach jeder Saison auswerten

Erfasst werden können beispielsweise:

  • maximale Raumtemperaturen
  • hitzebedingte Zwischenfälle
  • Kreislaufprobleme
  • Stürze
  • Trinkprobleme
  • Belastung des Personals
  • Funktionsfähigkeit der Warnkette
  • Energiebedarf der Kühlung

Aus den Ergebnissen entsteht der Hitzeschutzplan für den nächsten Sommer.

Ein realistischer Zeitplan

Kurzfristig: noch vor beziehungsweise während der Hitzesaison

  • DWD-Warnsystem integrieren
  • Verantwortliche benennen
  • Risikopersonen erfassen
  • Medikamente und Lagerbedingungen prüfen lassen
  • Raumtemperaturen überwachen
  • Rückzugsräume bestimmen
  • Mitarbeitende informieren
  • Trinkmanagement organisieren

Mittelfristig: innerhalb der nächsten 6 bis 12 Monate

  • Sonnenschutz verbessern
  • Lüftungskonzept prüfen
  • Temperaturmonitoring einführen
  • Hitzeschutz in Qualitäts- und Notfallmanagement aufnehmen
  • technische Kühlung gefährdeter Bereiche planen
  • Finanzierungsmöglichkeiten untersuchen

Langfristig

  • Gebäudehülle sanieren
  • klimaresiliente Dächer und Fassaden planen
  • effiziente Kühlung integrieren
  • Außenflächen verschatten und begrünen
  • Energie- und Notstromsysteme anpassen
  • Hitzeschutz bei jedem Umbau mitplanen

2026: Hitzeschutz wird stärker mit Krisenvorsorge verbunden

Eine interessante aktuelle Entwicklung gibt es zusätzlich:

Das Bundesgesundheitsministerium bereitet für November 2026 gemeinsam mit weiteren staatlichen Stellen ein Hitzeszenario im Rahmen der Länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX vor.

Damit soll gesundheitlicher Hitzeschutz stärker mit Katastrophen- und Bevölkerungsschutz verzahnt werden.

Das zeigt, wie sich die Perspektive verändert:

Hitze wird nicht mehr nur als saisonales Gesundheitsproblem betrachtet, sondern zunehmend auch als Frage der Versorgungssicherheit und Krisenresilienz.

Für Krankenhäuser ist das besonders relevant.

Eine mehrtägige extreme Hitzeperiode kann gleichzeitig:

  • Patientenaufkommen erhöhen
  • Personal belasten
  • Gebäude überhitzen
  • technische Anlagen fordern
  • Energiebedarf erhöhen
  • Medikamentenlagerung erschweren
  • externe Infrastruktur belasten

Deshalb gehören Hitzeschutz, Notfallplanung und technische Resilienz künftig stärker zusammen.

Häufige Fragen zum Hitzeschutz im Gesundheitswesen

Müssen Pflegeheime einen Hitzeschutzplan haben?

Für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste existiert seit 2024 eine bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege. Sie dient Einrichtungen als Grundlage für konkrete Hitzeschutzmaßnahmen.

Gibt es einen verpflichtenden bundesweiten Hitzeschutzplan für alle Krankenhäuser?

Nein. Der vom BMG bereitgestellte Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser ist eine unverbindliche Empfehlung und Orientierungshilfe. Weitere Vorgaben können sich allerdings aus Arbeitsschutz, Landesrecht, Qualitätsanforderungen und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?

Nach ASR A3.5 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Bei sommerlichen Außentemperaturen greift anschließend ein Stufenmodell; spätestens bei Raumtemperaturen über 30 °C werden konkrete Schutzmaßnahmen besonders relevant, oberhalb von 35 °C gelten deutlich strengere Anforderungen.

Gibt es bei 30 oder 35 Grad automatisch hitzefrei?

Nein. Einen allgemeinen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Arbeitgeber müssen jedoch die Gefährdung beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

Sind Klimaanlagen die beste Lösung?

Nicht automatisch.

Oft ist eine Kombination sinnvoller:

Verschattung → Wärmeeintrag reduzieren → Nachtkühlung → Gebäude verbessern → besonders kritische Räume technisch kühlen.

Welche Lösung wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab.

Sind die 31 Milliarden Euro bereits beschlossen?

Nein.

Die Summe bezeichnet den von der Deutschen Krankenhausgesellschaft genannten Investitionsbedarf für klimaneutrale und klimaresiliente Krankenhäuser. Die DKG hat im Juni 2026 erneut ein entsprechendes Sonderinvestitionsprogramm gefordert.

Fazit: Hitzeschutz wird zur Daueraufgabe des Gesundheitswesens

Klimaanpassung im Gesundheitswesen ist kein Zukunftsthema mehr.

Die vom RKI geschätzten Tausenden hitzebedingten Todesfälle der vergangenen Sommer zeigen, dass Hitze eine relevante Gesundheitsgefahr darstellt.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen deshalb gleichzeitig an mehreren Stellen ansetzen:

kurzfristig mit Warnsystemen, Risikoeinschätzung, Trinkmanagement, Verschattung und organisatorischen Maßnahmen,

mittelfristig mit Temperaturmonitoring, Lüftungs- und Kühlkonzepten,

und langfristig mit klimaresilienten Gebäuden und einer passenden Energieversorgung.

Die DKG hat ihre Forderung nach erheblichen Investitionen in klimaresiliente Krankenhäuser 2026 erneut bekräftigt. Gleichzeitig stehen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser inzwischen konkrete bundesweite Empfehlungen zur Verfügung.

Der entscheidende Punkt lautet deshalb:

Ein Hitzeschutzplan sollte nicht erst geöffnet werden, wenn das Patientenzimmer bereits 32 Grad hat. Gute Klimaanpassung beginnt Monate oder Jahre vor der nächsten Hitzewelle.

Weiterführend findest du auf 360GradGesundheit.de Informationen zum Green Hospital, zum Pflegekräftemangel, zur Digitalisierung in der Pflege und zu Telemedizin und virtueller Versorgung.

Zuletzt fachlich geprüft am 10.08.2026.

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