Bad e.V. warnt vor weniger Tagespflege durch geplantes Sozialraumbudget
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) hat eine deutliche Warnung vor den geplanten Änderungen im Pflegerecht ausgesprochen. Laut aktuellen Entwürfen soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in ein neues Sozialraumbudget übergehen, was jedoch zu einer Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten für die Tagespflege führen könnte. Dies betrifft insbesondere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die derzeit den Entlastungsbetrag nutzen, um Unterkunft und Verpflegung während ihrer Besuche in der Tagespflege zu finanzieren.
Neues Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
Laut dem Entwurf des Kabinetts zur Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll der monatliche Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro auf bis zu 175 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung gilt für Pflegebedürftige ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Allerdings ändert sich die Verwendungsmöglichkeit des Geldes grundlegend. Der bad e.V. macht darauf aufmerksam, dass nach dem Entwurf das neue Sozialraumbudget nicht mehr für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege eingesetzt werden darf.
Der Verband erläutert: „Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Tagespflegegäste grundsätzlich selbst.“ Der derzeitige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro hilft häufig, diese Kosten zu finanzieren. Nach Angaben des bad nutzen viele Gäste den Betrag dafür. Fällt diese Finanzierungsmöglichkeit weg, müssten Pflegebedürftige nach Befürchtung des Verbandes ihre Besuchstage reduzieren.
Finanzielle Folgen für die Zielgruppe
Betroffen wären primär Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Diese Gruppen nutzen die Tagespflege häufig, um soziale Kontakte zu pflegen und Alltagskompetenzen zu erhalten. Da die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Regel selbst getragen werden müssen, ist der Entlastungsbetrag ein entscheidender Faktor für die Machbarkeit dieser Angebote.
Bei knappen Renten oder kleinen Haushaltseinkommen könnten Betroffene nach Einschätzung einer vom bad zitierten Pflegedienstleitung vollständig auf Tagespflege verzichten. Die Erhöhung von 131 auf bis zu 175 Euro würde diese Einschränkung des Verwendungszwecks nicht aufheben. Das bedeutet, dass trotz höherer Summe die spezifische Finanzierungslücke für die Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege bestehen bleibt.
Bestehende Ansprüche bleiben erhalten
Trotz der Warnungen vor den finanziellen Hürden wird betont, dass der Entwurf die Leistung selbst nicht abschafft. Der bad e.V. stellt klar: „Der Entwurf schafft die Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nicht ab.“ Ihr eigenständiger Anspruch auf diese Leistungen bleibt bestehen.
Die Warnung des bad richtet sich also gegen die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der selbst zu tragenden Kosten – nicht gegen eine Abschaffung der Tagespflegeleistung. Dies ist ein wichtiger Unterschied, da er zeigt, dass das Problem nicht in der Verfügbarkeit der Plätze liegt, sondern in der veränderten Budgetstruktur.
Auswirkungen auf die Praxis
Für Pflegefachkräfte und medizinisches Personal bedeutet dies eine erhöhte Sensibilisierung für die wirtschaftliche Lage ihrer Klienten. Es wird notwendig sein, bei der Beratung von Pflegebedürftigen über die neuen Regelungen genau zu informieren. Besonders wichtig ist es, alternative Finanzierungsquellen oder Unterstützungsangebote aufzuzeigen, falls der Entlastungsbetrag nicht mehr wie bisher genutzt werden kann.
Zudem könnte dies zu einer Verschiebung in der Nachfrage führen. Wenn die Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung nicht mehr möglich ist, könnten einige Pflegebedürftige ihre Teilnahme an der Tagespflege einstellen. Dies hätte Auswirkungen auf die Auslastung der Einrichtungen und die Planung des Personals.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten Änderungen im Sozialraumbudget erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Tagespflege haben könnten. Der bad e.V. warnt davor, dass Pflegebedürftige ohne den Entlastungsbetrag ihre Besuchstage reduzieren oder ganz aufgeben müssten. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetzgebungsverfahren verläuft und ob es gelingt, die Finanzierungslücke für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege zu schließen.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 27.10.2026).
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