Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinettsentwurf plant Budgets und Kürzungen bei Pflegegrad 1

Neuregelung der häuslichen Pflege im Kabinettsentwurf

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Viele Änderungen sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen, weitere sollen später folgen.

Vier Budgets für die häusliche Pflege

Der Entwurf ordnet die häusliche Pflege über ein Entlastungs-, ein Sachleistungs-, ein Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget neu. Die bisherigen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe, des Pflegegeldes, der Verhinderungspflege und der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sollen im Rahmen des Sachleistungs- und Entlastungsbudgets flexibel als Geld- oder Sachleistung bezogen werden können.

  • Das Pflegegeld soll für die Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bleiben und im Umfang des jeweiligen Entlastungsbudgets gezahlt werden.
  • Für Pflegegrad 2 soll dieses Budget 380 Euro je Kalendermonat betragen.
  • Insgesamt sieht der Entwurf für diesen Pflegegrad Leistungen mit einem Gesamtwert von bis zu 890 Euro vor.

Kürzungen bei Pflegegrad 1

Im Gegensatz zu den höheren Stufen sollen bei Pflegegrad 1 zwei bisherige Ansprüche entfallen. Der Entwurf sieht für Menschen mit Pflegegrad 1 den Wegfall des Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro monatlich vor. Auch der gesonderte Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich soll entfallen.

Rechtliche Einordnung und Relevanz

Es ist wichtig zu betonen, dass die Reform noch nicht geltendes Recht ist. Der Kabinettbeschluss ist lediglich ein Entwurf, der durch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muss. Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Vorschriften bleibt für Pflegebedürftige die heutige Anspruchslage maßgeblich.

Für Gesundheitsberufe und Pflegedienste bedeutet dies eine sorgfältige Abgrenzung zwischen aktuellen gesetzlichen Ansprüchen und den geplanten Änderungen. Während die Struktur der Leistungen ab 2027 auf vier Budgets umgestellt werden soll, müssen aktuell weiterhin die bestehenden Regelungen beachtet werden. Die geplante Neustrukturierung betrifft insbesondere die Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen sowie die Höhe der finanziellen Unterstützung für verschiedene Pflegegrade.

Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 2026-10-26).

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