Pflegekassen sollen bis Juli 2028 digitales Pflege-Cockpit einrichten
Die deutsche Pflegepolitik plant eine erhebliche Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Pflegekassen und ihren Versicherten. Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird jede Pflegekasse ihren pflegebedürftigen Versicherten bis spätestens 1. Juli 2028 einen einheitlichen digitalen Zugang mit sieben Pflichtfunktionen anbieten müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Betroffene zu senken und Transparenz bei Leistungen zu schaffen. Der aktuelle Stand der Dinge zeigt jedoch, dass die Regelung noch nicht verabschiedet ist und das parlamentarische Verfahren läuft.
Hintergrund: Was ist passiert?
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der im Elften Sozialgesetzbuch als Paragraf 7a verankert werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist die Einführung eines sogenannten „Pflege-Cockpits“. Dieses digitale Portal soll es Pflegebedürftigen und ihren Bevollmächtigten ermöglichen, zentrale Informationen über Leistungen einsehbar zu machen und Anträge digital einzureichen. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt.
Wesentliche Fakten und die sieben Pflichtfunktionen
Laut dem Kabinettsentwurf gilt die Angebotspflicht für jede Pflegekasse und jede dort versicherte pflegebedürftige Person. Der Entwurf enthält keine Pflicht für Versicherte, das Pflege-Cockpit zu nutzen; der Zugang bleibt freiwillig. Zugreifen können neben den Pflegebedürftigen auch Personen, die von ihnen durch eine Erklärung gegenüber der Pflegekasse bevollmächtigt wurden. Bevollmächtigte Angehörige könnten damit über denselben Zugang Anträge, Anfragen und Belege einreichen sowie den Bearbeitungsstand verfolgen.
Bis zum Stichtag 1. Juli 2028 sollen das digitale Cockpit folgende sieben Funktionen bieten:
- kurze, verständliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung;
- eine Übersicht über die im jeweiligen Pflegegrad beanspruchbaren Leistungen;
- eine persönliche, möglichst tagesaktuelle Aufstellung der tatsächlich bezogenen Leistungen;
- die Einreichung von Anträgen, Anfragen und Belegen samt Anzeige des Bearbeitungsstands;
- die Anzeige und Verfolgung abgetretener Ansprüche;
- den jederzeitigen Einblick in Empfehlungen aus dem Pflegegutachten;
- eine Suche nach Anbietern mit Leistungs- und Preisangaben.
Diese Funktionen sollen den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern. Die vorgesehene Anbietersuche könnte Pflegebedürftigen die Suche nach passenden Angeboten und deren Vergleich erleichtern. Bei einer Abtretung kann beispielsweise der Anspruch auf einen Zuschuss für einen Badumbau an den Handwerksbetrieb übertragen werden, damit dieser das Geld direkt von der Pflegekasse erhält. Das geplante Cockpit soll solche Abtretungen anzeigen und ihre weitere Verfolgung ermöglichen.
Bedeutung für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Für Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte und Angehörige hat die Einführung des digitalen Pflege-Cockpits mehrere Implikationen. Erstens wird die Dokumentation von Leistungen transparenter. Zweitens entfällt der manuelle Versand von Belegen oder das Nachfragen beim Stand eines Antrags bei der Krankenkasse, da dies digital im Cockpit erfolgt. Drittens können Angehörige, die oft als Bevollmächtigte fungieren, den Prozess besser begleiten, ohne ständig physisch vor Ort sein zu müssen.
Allerdings bedeutet dies auch eine neue Verantwortung für das Personal in Pflegeeinrichtungen und bei der ambulanten Versorgung. Sie müssen sich darauf einstellen, dass Patienten zunehmend digitale Schnittstellen nutzen werden. Zudem ist die Barrierefreiheit ein zentraler Aspekt, der sicherstellen muss, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehfähigkeit den Zugang nutzen können.
Rechtliche Rahmenbedingungen und offene Fragen
Der geplante Paragraf 7a im Elften Sozialgesetzbuch schreibt für das Pflege-Cockpit verständliche Sprache, Barrierefreiheit und Datenschutz vor. Den technischen Ablauf der Anmeldung regelt er nicht im Detail. Für weitere Inhalte setzt der Kabinettsentwurf eine Frist bis zum 1. Januar 2030. Dazu gehören Hinweise auf Beratung, eine Übersicht über Schulungen für Angehörige und Informationen für besondere Gruppen.
Es bleibt abzuwarten, wie die technischen Standards definiert werden und welche Rolle private Anbieter bei der Umsetzung spielen. Zudem ist zu klären, ob bestehende IT-Systeme der Pflegekassen angepasst werden müssen oder neue Lösungen entwickelt werden müssen. Die Fristen und Inhalte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Fazit
Die geplante Einführung des digitalen Pflege-Cockpits markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer moderneren Verwaltung in der Pflegeversicherung. Mit sieben Pflichtfunktionen soll die Transparenz erhöht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Da das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschloss, steht jedoch noch das parlamentarische Verfahren aus. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. Damit sind die für Juli 2028 vorgesehenen Funktionen noch keine geltenden Ansprüche.
Für das Gesundheitswesen bedeutet dies, dass sich Akteure auf eine langfristige Umstellung vorbereiten müssen, ohne jedoch von konkreten Fristen ausgehen zu können, solange der Gesetzestext nicht final verabschiedet ist. Die Umsetzung wird eng mit den Prinzipien des Datenschutzes und der Barrierefreiheit verknüpft sein.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 25.10.2026).
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