Geplantes Pflegebudget könnte Haushaltshilfen ausschließen
Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege (LfK) warnt vor einschneidenden Änderungen im geplanten Pflegesystem. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Neuordnung der Pflegeversicherung steht eine Reform an, die laut Verbandseinschätzung klassische Pflege von Haushaltsdienstleistungen trennen könnte. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die derzeit über den Entlastungsbetrag auch Hilfe im Alltag finanzieren können.
Warnung vor Trennung von Pflege und Haushaltshilfe
Laut dem LfK ist das Kernproblem nicht allein die Höhe des zukünftigen Budgets, sondern dessen Verwendungszweck. Bisher erhalten pflegebedürftige Personen aus dem Entlastungsbetrag monatlich bis zu 131 Euro. Diese Mittel können flexibel eingesetzt werden, um beispielsweise Einkaufen, Kochen oder Putzen zu finanzieren. Das geplante Sozialraumbudget sieht für Erwachsene ab 25 Jahren einen Betrag von rund 175 Euro vor, während für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ein Höchstbetrag von 300 Euro vorgesehen ist.
Die entscheidende Sorge des Verbandes lautet jedoch: Aus dem geplanten Betrag könnte nur klassische Pflege bezahlt werden. Haushaltshilfen wie Einkaufen, Kochen oder Putzen wären demnach möglicherweise nicht mehr abgedeckt. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 könnte die Umstellung deshalb trotz des höheren Höchstbetrags eine Einschränkung bedeuten.
Organisationsaufwand und Belastung für Angehörige
Eine Trennung von Pflege und Haushaltshilfe hätte weitreichende Folgen für das tägliche Leben. Bei einer solchen Aufteilung müssten pflegende Angehörige nach Darstellung des LfK möglicherweise zusätzlich einen Anbieter für Haushaltsdienstleistungen suchen. Anke Willers-Kaul, Geschäftsführerin des Verbandes, warnt, dass die Abstimmung bei getrennter Organisation schwieriger werde und der Organisationsaufwand für Familien steige.
Dies bedeutet eine zusätzliche Hürde für viele Pflegebedürftige und ihre Familien. Derzeit nutzen viele Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 den Entlastungsbetrag, um Alltagshilfen zu erhalten. Die meisten der rund 1,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen werden zu Hause versorgt. Eine Änderung der Regelungen würde diese Gruppe sowie deren Angehörige und entsprechende ambulante Angebote direkt betreffen.
Bedrohung von Arbeitsplätzen im Pflegebereich
Neben den Auswirkungen auf die Versorgungssituation wird auch die wirtschaftliche Lage des Sektors kritisch gesehen. Der LfK verweist zudem auf eine Umfrage unter gut 300 Mitgliedsunternehmen. Nach der Folgenprognose der teilnehmenden Unternehmen seien bei ihnen mehr als 2.000 Arbeitsplätze bedroht.
Die Bundesregierung will die Pflegekassen kurzfristig entlasten, da das Bundesgesundheitsministerium für 2027 nach geltendem Recht ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro prognostiziert. Parallel soll die Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Die darauf aufbauende Reform soll möglichst im Juli 2027 starten.
Fazit und offene Fragen
Die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung wirft viele Fragen auf. Während die Höhe des Budgets zunächst positiv erscheint, könnte die Einschränkung auf klassische Pflege eine massive Reduktion der tatsächlichen Leistungsmöglichkeiten bedeuten. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen bedeutet dies potenzielle Arbeitsplatzverluste und einen veränderten Arbeitsmarkt. Die Umsetzung der Reform wird entscheidend davon abhängen, ob Haushaltsdienstleistungen weiterhin als Teil des Entlastungsbetrags finanziert werden können oder ob diese Leistungen in Zukunft nur noch über separate Verträge abgedeckt werden müssen.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 28.10.2026).
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