Elektronische Patientenakte 2026: Fortschritte, Probleme und nächste Schritte
Einführung: Vom schwierigen Start zum Versorgungsalltag
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, soll medizinische Informationen sektorenübergreifend verfügbar machen. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere berechtigte Einrichtungen können dadurch wichtige Behandlungsdaten austauschen. Versicherte erhalten über die ePA-App ihrer Krankenkasse Zugriff auf ihre gespeicherten Unterlagen.
Der Start verlief allerdings komplizierter, als es manche frühere Ankündigung vermuten ließ. Die ePA für alle wurde am 15. Januar 2025 zunächst in Modellregionen erprobt. Der bundesweite Roll-out begann am 29. April 2025. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken grundsätzlich verpflichtet, die ePA im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
Die erste Phase war von technischen Schwierigkeiten, Sicherheitsdiskussionen und Unsicherheiten in den Einrichtungen geprägt. Inzwischen ist die ePA wesentlich stärker im Versorgungsalltag angekommen. Vollständig ausgereift ist sie dennoch nicht.
Was ist die ePA für alle?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik steht die ePA damit rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten zur Verfügung.
Die Nutzung bleibt für Versicherte freiwillig. Sie können der Einrichtung der Akte widersprechen, Zugriffsrechte verwalten, einzelne Inhalte verbergen oder löschen und auch später der weiteren Nutzung widersprechen.
Die ePA kann unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Befunde und Behandlungsberichte
- elektronische Arztbriefe
- Laborergebnisse
- Entlassbriefe aus Krankenhäusern
- Daten zu verordneten und eingelösten Arzneimitteln
- von Versicherten eingestellte Dokumente
- Abrechnungsdaten der Krankenkassen
- Zahnbonushefte und weitere medizinische Unterlagen
Nicht alle Informationen liegen bereits als strukturierte Datensätze vor. Viele Dokumente werden gegenwärtig im PDF/A-Format gespeichert. Die ePA ist deshalb noch keine vollständig strukturierte, automatisch auswertbare Krankengeschichte.
Die Zwischenbilanz 2026
Die Aussage, die ePA werde kaum genutzt, entspricht 2026 nicht mehr dem aktuellen Stand. Nach Angaben der gematik wurden bis zum 13. April 2026 mehr als 100 Millionen Dokumente in elektronischen Patientenakten hinterlegt. Mehr als 37,4 Millionen Dokumente wurden seit dem Start heruntergeladen.
Bis zu 93.000 Arzt- und Zahnarztpraxen griffen nach Angaben der gematik wöchentlich auf die Akten ihrer Patientinnen und Patienten zu. Zudem waren etwa 5,1 Millionen Gesundheits-IDs registriert.
Diese Kennzahlen zeigen, dass die technische Nutzung deutlich zugenommen hat. Sie sagen allerdings nicht automatisch aus, wie häufig die gespeicherten Informationen eine konkrete Behandlung verbessert haben. Auch ein technischer Zugriff ist nicht mit einer aktiven Nutzung der Krankenkassen-App durch die versicherte Person gleichzusetzen.
Die quantitative Verbreitung ist deshalb ein wichtiger Fortschritt – für eine abschließende Bewertung des medizinischen Nutzens reicht sie allein aber nicht aus.
Was die ePA bereits leisten kann
Informationen schneller verfügbar machen
Wenn relevante Befunde, Arztbriefe und Entlassungsunterlagen tatsächlich in der ePA gespeichert sind, müssen Patientinnen und Patienten diese nicht mehr selbst zwischen verschiedenen Einrichtungen weitergeben.
Das kann besonders hilfreich sein bei:
- einem Wechsel der Arztpraxis
- der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
- mehreren gleichzeitig behandelnden Fachrichtungen
- chronischen Erkrankungen
- Notfallbehandlungen
- komplexen Medikamentenplänen
Die ePA ersetzt jedoch nicht das ärztliche Gespräch und garantiert auch nicht, dass sämtliche früheren Behandlungsdaten vollständig vorliegen.
Medikationsinformationen bündeln
Aus den E-Rezept-Daten wird eine elektronische Medikationsliste erzeugt. Sie kann Ärztinnen, Ärzten und Apotheken einen besseren Überblick über verordnete und eingelöste Arzneimittel geben.
Ab Sommer 2026 befindet sich die nächste Ausbaustufe der ePA in der Erprobung. Dabei sollen E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischer Medikationsplan stärker miteinander verknüpft werden. Ziel ist ein digital unterstützter Medikationsprozess, der Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und ungeklärte Medikamenteneinnahmen leichter erkennbar macht.
Die neue Ausbaustufe befindet sich zunächst in einer Test- und Pilotierungsphase. Sie darf daher nicht so dargestellt werden, als sei sie bereits flächendeckend vollständig verfügbar.
Behandlungsübergänge verbessern
Ein besonderer Nutzen kann an den Übergängen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung entstehen. Wird ein aktueller Entlassbrief zeitnah eingestellt, kann die weiterbehandelnde Praxis schneller erkennen:
- welche Diagnosen gestellt wurden
- welche Untersuchungen erfolgt sind
- welche Medikamente geändert wurden
- welche Nachsorge empfohlen wird
- ob weitere Kontrolltermine erforderlich sind
Damit kann die ePA die Ambulantisierung im Gesundheitswesen und die Zusammenarbeit verschiedener Versorgungsbereiche unterstützen. Voraussetzung bleibt, dass die erforderlichen Dokumente vollständig, aktuell und auffindbar sind.
Welche Probleme weiterhin bestehen
Uneinheitliche technische Abläufe
Praxen und andere Einrichtungen arbeiten mit unterschiedlichen Primärsystemen. Wie gut sich die ePA in den Arbeitsalltag einfügt, hängt deshalb auch von der eingesetzten Praxis-, Krankenhaus- oder Apothekensoftware ab.
Zusätzliche Klicks, technische Störungen oder schlecht eingebundene Funktionen können den Nutzen im Alltag erheblich mindern. Digitale Anwendungen entlasten das Personal nur, wenn sie bestehende Abläufe vereinfachen und keine zusätzliche Paralleldokumentation erzeugen.
Das ist besonders im Gesundheitswesen wichtig, in dem der Pflegekräftemangel und der Personaldruck ohnehin zu einer hohen Arbeitsbelastung führen.
Noch zu viele unstrukturierte Dokumente
Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die dokumentenorientierte Ablage. Zahlreiche Informationen werden als PDF gespeichert. Das ist besser als ein vollständiger Informationsverlust, erschwert aber die gezielte Suche und automatische Weiterverarbeitung.
Eine ePA mit vielen unsortierten Dateien kann unübersichtlich werden. Entscheidend sind daher:
- aussagekräftige Dokumenttitel
- einheitliche Metadaten
- strukturierte medizinische Datensätze
- gute Such- und Filterfunktionen
- eine übersichtliche zeitliche Darstellung
- klare Regeln für Aktualisierung und Bereinigung
Das oft verwendete Bild eines „PDF-Datenfriedhofs“ beschreibt diese Gefahr zugespitzt. Es ist jedoch kein unvermeidbares Ergebnis, wenn die ePA technisch konsequent weiterentwickelt wird.
Keine vollständige historische Akte
Praxen müssen nicht sämtliche alten Papierunterlagen oder früheren Dokumente nachträglich digitalisieren. Die Befüllungspflichten beziehen sich grundsätzlich auf Daten aus der aktuellen Behandlung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Informationen elektronisch vorliegen und die versicherte Person nicht widersprochen hat.
Patientinnen und Patienten sollten daher nicht davon ausgehen, dass ihre ePA automatisch ihre gesamte lebenslange Krankengeschichte enthält.
Unterschiedliche digitale Kompetenzen
Nicht alle Menschen verfügen über ein geeignetes Smartphone, eine digitale Identität oder ausreichende Erfahrung mit Gesundheits-Apps. Sprachliche, körperliche und kognitive Einschränkungen können die selbstständige Verwaltung zusätzlich erschweren.
Die ePA darf deshalb nicht zur Voraussetzung für eine angemessene medizinische Versorgung werden. Auch Menschen ohne App-Nutzung müssen behandelt und über die Verwendung ihrer Daten verständlich informiert werden.
Datenschutz, Sicherheit und Vertrauen
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen. Ende 2024 öffentlich gewordene Sicherheitsbedenken führten dazu, dass vor dem bundesweiten Start zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Dazu gehörten unter anderem Begrenzungen von Zugriffen und weitere technische Sicherheitsvorkehrungen.
Die Sicherheitsarchitektur wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet. Datenschutzrechtlich ist außerdem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine wichtige Anlaufstelle.
Absolute Sicherheit kann es bei keinem digitalen System geben. Vertrauen setzt daher voraus, dass:
- Sicherheitslücken schnell erkannt und geschlossen werden
- Zugriffe nachvollziehbar protokolliert sind
- Versicherte verständliche Kontrolle über ihre Daten erhalten
- Verantwortlichkeiten klar geregelt sind
- Software und Sicherheitsstandards fortlaufend aktualisiert werden
- Einrichtungen ihr Personal im sicheren Umgang mit der ePA schulen
Die einzelne Arztpraxis darf mit diesen Aufgaben nicht allein gelassen werden. Die Betreiber der Infrastruktur, Softwareanbieter, Krankenkassen und zuständigen Behörden tragen jeweils eigene Verantwortung.
Welche Daten müssen Praxen einstellen?
Seit der verpflichtenden Nutzung müssen Praxen bestimmte Daten aus der aktuellen Behandlung in der ePA speichern, wenn diese elektronisch vorliegen, für die weitere Versorgung relevant sind und kein Widerspruch besteht.
Dazu können unter anderem gehören:
- Befundberichte
- elektronische Arztbriefe
- Laborbefunde
- Berichte über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen
- weitere behandlungsrelevante Dokumente
Für besonders sensible Daten gelten zusätzliche Informations- und Widerspruchsregelungen. Zudem besteht keine pauschale Pflicht, ungeeignete Dateiformate eigens umzuwandeln oder sämtliche Altbestände zu digitalisieren.
Die konkreten Vorgaben sollten Einrichtungen regelmäßig anhand der aktuellen Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung prüfen.
Was für einen echten Mehrwert noch fehlt
Strukturierte statt nur abgelegte Daten
Eine zukunftsfähige ePA muss medizinische Informationen nicht nur speichern, sondern sinnvoll miteinander verknüpfen. Strukturierte Daten können beispielsweise bei Medikationen, Allergien, Diagnosen und Laborwerten helfen, relevante Entwicklungen schneller zu erkennen.
Leistungsfähige Suchfunktionen
Je mehr Dokumente gespeichert werden, desto wichtiger werden Volltextsuche, Filter und eine nachvollziehbare zeitliche Ordnung. Ärztinnen und Ärzte müssen relevante Informationen während einer Behandlung schnell finden können.
Bessere Einbindung in Primärsysteme
Die ePA darf kein zusätzliches Fenster neben der eigentlichen Praxis- oder Krankenhaussoftware bleiben. Informationen sollten möglichst ohne unnötige Medienbrüche übertragen und angezeigt werden.
Verlässliche Beteiligung aller Versorgungsbereiche
Der Nutzen entsteht erst, wenn ambulante Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere berechtigte Leistungserbringer aktuelle Daten beitragen. Fehlen beispielsweise Entlassbriefe oder relevante Befunde, bleibt die sektorenübergreifende Versorgung lückenhaft.
Verständliche Unterstützung für Versicherte
Krankenkassen sollten nicht nur eine App bereitstellen, sondern auch niedrigschwellige Hilfen anbieten. Dazu gehören verständliche Anleitungen, barrierefreie Zugänge und Unterstützung für Menschen ohne hohe Digitalkompetenz.
Ausblick: Was 2026 und 2027 geplant ist
Im Sommer 2026 wird die nächste Generation des digital gestützten Medikationsprozesses erprobt. Dabei sollen E-Rezept, Medikationsliste und Medikationsplan enger zusammenarbeiten.
Nach dem derzeit veröffentlichten Zeitplan soll außerdem ab Oktober 2026 die Nutzung von ePA-Daten zu Forschungszwecken getestet werden. Eine flächendeckende Einführung ist für Januar 2027 vorgesehen. Versicherte sollen dabei die gesetzlich vorgesehenen Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten behalten.
Da technische und gesetzliche Zeitpläne verändert werden können, sollten diese Termine regelmäßig anhand der offiziellen Angaben überprüft werden.
Fazit
Die elektronische Patientenakte ist 2026 weder gescheitert noch bereits vollständig ausgereift. Nach einem schwierigen Start hat ihre Nutzung deutlich zugenommen: Mehr als 100 Millionen hochgeladene Dokumente und regelmäßige Zugriffe aus vielen Praxen zeigen, dass die ePA im Versorgungsalltag angekommen ist.
Die entscheidende Frage lautet inzwischen nicht mehr nur, wie viele Akten angelegt oder geöffnet wurden. Entscheidend ist, ob die gespeicherten Daten vollständig, aktuell, sicher und während einer Behandlung schnell nutzbar sind.
Dafür braucht es:
- stabile und praxistaugliche Technik
- strukturierte Gesundheitsdaten
- gute Such- und Filtermöglichkeiten
- klare Verantwortlichkeiten
- konsequenten Datenschutz
- barrierefreie Unterstützung für Versicherte
- eine bessere Vernetzung zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen
Gelingt diese Weiterentwicklung, kann die ePA zu einer wichtigen digitalen Grundlage der deutschen Gesundheitsversorgung werden.
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Verlässliche Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Die ePA für alle
- gematik: Ein Jahr ePA für alle – aktuelle Nutzungszahlen
- gematik: Pilotierung der nächsten ePA-Ausbaustufe
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Elektronische Patientenakte
- KBV: Fragen und Antworten zur ePA
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Elektronische Patientenakte
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz: Informationen zur ePA
Zuletzt fachlich geprüft am 24.07.2026.
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