Digitalminister – Chancen, Herausforderungen & Lösungen
Einführung
Die Digitalisierung verändert das deutsche Gesundheitswesen grundlegend. Elektronische Patientenakten, E-Rezepte, Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen und vernetzte Pflege- und Assistenzsysteme sollen Informationen schneller verfügbar machen und die Versorgung verbessern.
Seit Mai 2025 besitzt Deutschland mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erstmals ein eigenständiges Digitalministerium. Bundesminister ist Karsten Wildberger. Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist jedoch weiterhin in erster Linie das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Die Aufgabe besteht deshalb nicht darin, dass ein einzelner Minister sämtliche Gesundheitsprojekte steuert. Entscheidend ist vielmehr das koordinierte Zusammenspiel verschiedener Ressorts, Behörden, Länder und Einrichtungen.
Welche Aufgaben kann der Digitalminister dabei übernehmen? Wo liegen die Chancen für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte – und welche Probleme müssen gelöst werden?
Wer ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständig?
Die Zuständigkeiten verteilen sich auf mehrere Akteure:
- Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet die gesundheitspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung verantwortet übergreifende Themen der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung.
- Die gematik entwickelt und koordiniert wesentliche Komponenten der Telematikinfrastruktur.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wirkt an Vorgaben zur Informationssicherheit mit.
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begleitet datenschutzrechtliche Fragen.
- Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Kliniken, Praxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen setzen die Anwendungen praktisch um.
- Die Bundesländer tragen insbesondere bei Krankenhäusern und regionalen Versorgungsstrukturen Verantwortung.
Der Digitalminister ist damit kein „Gesundheitsdigitalminister“. Er kann jedoch wichtige Voraussetzungen schaffen: leistungsfähige Netze, sichere digitale Identitäten, einheitliche Standards, moderne Verwaltungsverfahren und eine bessere ressortübergreifende Koordination.
Aktuelle Entwicklung in Deutschland
Die elektronische Patientenakte
Die „ePA für alle“ wurde am 15. Januar 2025 eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhielten grundsätzlich eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht widersprochen haben. Nach einer Erprobungsphase begann am 29. April 2025 der bundesweite Einsatz. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken grundsätzlich zur Nutzung verpflichtet.
In der ePA können unter anderem Befunde, Arztbriefe, Medikationsinformationen und Entlassungsdokumente bereitgestellt werden. Patientinnen und Patienten können der Nutzung widersprechen und Zugriffsrechte einschränken. Bundesgesundheitsministerium: ePA für alle
Das E-Rezept
Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel der verbindliche Standard. Versicherte können es beispielsweise über ihre elektronische Gesundheitskarte, eine App oder einen Papierausdruck einlösen.
Damit ist das E-Rezept kein Modellprojekt mehr, sondern Teil der regulären Arzneimittelversorgung. Bundesgesundheitsministerium: E-Rezept
Der Europäische Gesundheitsdatenraum
Auch auf europäischer Ebene schreitet die Vernetzung voran. Die Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum – den European Health Data Space, kurz EHDS – trat am 26. März 2025 in Kraft.
Sie soll unter anderem:
- den grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern,
- gemeinsame Anforderungen an elektronische Patientenaktensysteme schaffen,
- die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Planung regeln,
- den Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten geben.
Die praktische Umsetzung erfolgt jedoch schrittweise. Zentrale Vorgaben, etwa zum Austausch von Patientenkurzakten und elektronischen Rezepten, sollen ab März 2029 gelten. Der EHDS ist somit bereits beschlossen, aber noch nicht vollständig umgesetzt. Europäische Kommission: European Health Data Space
Chancen für das Gesundheitswesen
Bessere Informationsverfügbarkeit
Digitale Systeme können wichtige Behandlungsinformationen schneller verfügbar machen. Wenn aktuelle Befunde, Medikationsdaten oder Entlassungsberichte vorliegen, lassen sich Doppeluntersuchungen und vermeidbare Informationsverluste reduzieren.
Besonders relevant ist dies beim Wechsel zwischen Hausarztpraxis, Facharztpraxis, Krankenhaus, Apotheke, Rehabilitation und Pflegeeinrichtung.
Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Eine möglichst vollständige digitale Medikationsübersicht kann dabei helfen, Wechselwirkungen, Doppelverordnungen oder ungeeignete Kombinationen frühzeitiger zu erkennen.
Technik ersetzt dabei allerdings nicht die ärztliche oder pharmazeutische Prüfung. Sie kann Fachkräfte unterstützen, aber keine eigenständige Behandlungsentscheidung treffen.
Entlastung von Pflegekräften und medizinischem Personal
Gut entwickelte digitale Dokumentationssysteme können Mehrfacheingaben vermeiden und administrative Abläufe vereinfachen. Mobile Dokumentation, automatische Datenübernahmen und klar strukturierte Übergaben können mehr Zeit für die unmittelbare Versorgung schaffen.
Diese Entlastung tritt jedoch nur ein, wenn Systeme:
- zuverlässig funktionieren,
- miteinander kompatibel sind,
- schnell bedient werden können,
- keine unnötigen Doppeldokumentationen erzeugen,
- gemeinsam mit den späteren Nutzerinnen und Nutzern entwickelt werden.
Schlecht integrierte Software kann die Arbeitsbelastung sogar erhöhen.
Bessere Versorgung ländlicher Regionen
Telemedizinische Angebote können den Zugang zu bestimmten medizinischen Leistungen verbessern. Videosprechstunden, telemedizinische Konsile und die digitale Übermittlung von Befunden können lange Wege reduzieren.
Sie ersetzen jedoch keine flächendeckende medizinische Infrastruktur. Für körperliche Untersuchungen, Notfälle und zahlreiche Behandlungen bleibt die persönliche Versorgung unverzichtbar.
Forschung und Versorgungsplanung
Qualitativ hochwertige Gesundheitsdaten können helfen, Krankheiten, Versorgungslücken und Behandlungsergebnisse besser zu untersuchen. Voraussetzung sind klare Regeln für Datenschutz, Datenqualität, Zweckbindung und Zugang.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum soll hierfür einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen schaffen.
Zentrale Herausforderungen
Datenschutz und IT-Sicherheit
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen. Cyberangriffe auf Krankenhäuser oder Dienstleister können nicht nur Daten gefährden, sondern auch die Versorgung beeinträchtigen.
Benötigt werden deshalb:
- konsequente Verschlüsselung,
- abgestufte Zugriffsrechte,
- sichere Identitätsprüfungen,
- regelmäßige Sicherheitsaktualisierungen,
- Notfall- und Wiederherstellungspläne,
- fortlaufende Schulungen der Beschäftigten.
Datenschutz und Digitalisierung sind dabei keine Gegensätze. Verlässlicher Datenschutz ist eine Voraussetzung für Akzeptanz.
Fehlende Interoperabilität
Viele Einrichtungen verwenden unterschiedliche Systeme, die Daten nicht problemlos austauschen können. Proprietäre Schnittstellen und uneinheitliche Datenformate führen zu Medienbrüchen und Mehrarbeit.
Ein PDF-Dokument in einer digitalen Akte ist beispielsweise noch kein vollständig strukturiertes und automatisch auswertbares Gesundheitsdatum. Notwendig sind verbindliche technische und semantische Standards.
Benutzerfreundlichkeit
Fachkräfte erleben digitale Anwendungen teilweise als kompliziert, langsam oder schlecht an ihre Arbeitsabläufe angepasst. Ursache ist häufig, dass die Bedürfnisse der späteren Nutzer bei Entwicklung und Beschaffung nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Software sollte deshalb gemeinsam mit Pflegekräften, Ärztinnen, Ärzten, Therapeutinnen, Therapeuten und Verwaltungspersonal getestet werden.
Digitale Ungleichheit
Nicht alle Menschen verfügen über ein modernes Smartphone, einen Internetzugang oder ausreichende digitale Kenntnisse. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit sprachlichen Schwierigkeiten dürfen nicht von der Versorgung ausgeschlossen werden.
Digitale Angebote benötigen daher:
- barrierefreie Bedienung,
- verständliche Sprache,
- persönliche Unterstützungsangebote,
- alternative analoge Zugangswege.
„Digital zuerst“ darf nicht „ausschließlich digital“ bedeuten.
Finanzierung und Folgekosten
Digitalisierung verursacht nicht nur Anschaffungskosten. Einrichtungen müssen auch Wartung, Schnittstellen, Schulungen, IT-Sicherheit und den laufenden Support finanzieren.
Förderprogramme, die lediglich die Anschaffung neuer Technik finanzieren, greifen deshalb zu kurz. Benötigt wird eine nachhaltige Finanzierung über den gesamten Lebenszyklus.
Unklare Verantwortung
Verteilte Zuständigkeiten können Entscheidungen verzögern. Wenn Bund, Länder, Selbstverwaltung, gematik, Hersteller und Leistungserbringer beteiligt sind, muss klar geregelt sein, wer Standards festlegt, Systeme prüft und bei Störungen verantwortlich ist.
Welche Aufgaben sollte das Digitalministerium übernehmen?
Übergreifende Standards koordinieren
Das Digitalministerium kann dafür sorgen, dass digitale Identitäten, Verwaltungsportale, Register und technische Basisdienste ressortübergreifend zusammenpassen. Im Gesundheitswesen müssen diese Vorgaben mit den besonderen Anforderungen des Gesundheits- und Datenschutzrechts verbunden werden.
Digitale Infrastruktur verbessern
Telemedizin und vernetzte Versorgung funktionieren nur mit stabilen Breitband- und Mobilfunkverbindungen. Gerade Einrichtungen in ländlichen Regionen dürfen nicht durch eine unzureichende Infrastruktur benachteiligt werden.
Zuständigkeiten vereinfachen
Ein gemeinsames Programm von Digital- und Gesundheitsministerium könnte Ziele, Verantwortlichkeiten, Termine und messbare Qualitätskriterien transparenter festlegen.
Dabei sollte klar bleiben: Die fachliche Verantwortung für gesundheitspolitische Entscheidungen liegt beim Gesundheitsministerium.
Digitale Souveränität stärken
Deutschland und Europa sollten bei kritischen Gesundheitsanwendungen nicht vollständig von einzelnen Anbietern abhängig sein. Offene Schnittstellen, Wechselmöglichkeiten, nachvollziehbare Standards und sichere europäische Infrastruktur können Abhängigkeiten reduzieren.
Lösungsansätze für eine praxistaugliche Digitalisierung
1. Beschäftigte und Patienten frühzeitig beteiligen
Neue Anwendungen sollten nicht erst nach der Entwicklung in Einrichtungen getestet werden. Pflegekräfte, medizinisches Personal und Patientenvertretungen müssen bereits an Planung und Gestaltung beteiligt sein.
2. Verbindliche Schnittstellen schaffen
Systeme müssen Informationen zuverlässig und ohne aufwendige Doppelerfassung austauschen können. Offene, dokumentierte Schnittstellen verringern die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern.
3. Praxistests vor dem flächendeckenden Einsatz
Pilotprojekte sollten unter realistischen Bedingungen geprüft werden. Entscheidend sind nicht nur technische Funktionen, sondern auch:
- Zeitersparnis,
- Fehleranfälligkeit,
- Verständlichkeit,
- Barrierefreiheit,
- Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.
Erfolgreiche Lösungen können anschließend schrittweise ausgeweitet werden.
4. Schulung als Arbeitszeit anerkennen
Fortbildungen dürfen nicht zusätzlich zur regulären Belastung stattfinden. Beschäftigte benötigen ausreichend Zeit, um neue Anwendungen sicher kennenzulernen und Fragen zu klären.
5. IT-Sicherheit dauerhaft finanzieren
Sicherheit ist keine einmalige Anschaffung. Updates, Sicherheitsprüfungen, Backups und Notfallübungen müssen dauerhaft eingeplant und finanziert werden.
6. Analoge Alternativen erhalten
Menschen ohne digitale Zugänge müssen weiterhin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Persönliche Beratung und analoge Verfahren bleiben deshalb notwendig.
7. Erfolge messbar machen
Digitalisierungsprojekte sollten anhand konkreter Kriterien bewertet werden:
- Wurde Dokumentationszeit eingespart?
- Haben sich Informationsverluste verringert?
- Sind weniger Doppelerfassungen erforderlich?
- Hat sich die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert?
- Sind Beschäftigte und Patienten mit der Anwendung zufrieden?
Die Zahl installierter Systeme allein sagt wenig über ihren tatsächlichen Nutzen aus.
Fazit
Ein eigenständiges Digitalministerium kann die digitale Transformation Deutschlands voranbringen. Für das Gesundheitswesen ist jedoch eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten wichtig: Das Bundesministerium für Gesundheit verantwortet die gesundheitspolitischen Regeln und Anwendungen, während das Digitalministerium übergreifende Infrastruktur, Standards und Staatsmodernisierung unterstützt.
Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viele digitale Anwendungen eingeführt werden. Maßgeblich ist, ob sie die Versorgung verbessern, Beschäftigte tatsächlich entlasten und von den Menschen sicher genutzt werden können.
Dafür braucht es benutzerfreundliche Systeme, verbindliche Schnittstellen, nachhaltige Finanzierung, hohe Sicherheitsstandards und eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Gesundheitswesen und den späteren Anwenderinnen und Anwendern.
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