Pflegefachassistenz 2027: Ausbildung, Gehalt, Voraussetzungen und Aufgaben

Ab 2027 gibt es in Deutschland einen neuen bundeseinheitlich geregelten Ausbildungsberuf: die Pflegefachassistenz. Wer in der Pflege arbeiten möchte, aber keine dreijährige Pflegeausbildung beginnen will, erhält damit einen geregelten Einstieg. Was sind die Voraussetzungen, wie lange dauert die Ausbildung und welches Gehalt ist möglich?

Pflegefachassistenz 2027: Die wichtigsten Fakten

  • Start: Die bundesweite Regelung gilt ab 1. Januar 2027.
  • Dauer: grundsätzlich 18 Monate in Vollzeit; Teilzeit und Verkürzungen sind unter Voraussetzungen möglich.
  • Zugang: in der Regel Hauptschulabschluss; Ausnahmen ohne formalen Schulabschluss sind bei entsprechender Eignungsprognose möglich.
  • Ausbildungsvergütung: Ein Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung ist vorgesehen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Träger und anwendbaren Tarifvertrag ab.
  • Perspektive: Beschäftigung in verschiedenen Pflegebereichen und mögliche Weiterqualifizierung zur Pflegefachperson.

Was ist die Pflegefachassistenz?

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten unterstützen Pflegefachpersonen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die Ausbildung ist generalistisch angelegt. Damit qualifiziert sie für unterschiedliche Versorgungsbereiche, beispielsweise Krankenhaus, stationäre Langzeitpflege und ambulante Pflege.

Die neue Ausbildung soll die bislang unterschiedlichen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen schrittweise ablösen. Dabei bestehen Übergangsregelungen für bereits begonnene und teilweise auch für 2027 noch neu beginnende landesrechtliche Ausbildungen. Die konkrete Umsetzung liegt auch bei den Ländern.

Wie lange dauert die Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027?

Die Regeldauer beträgt 18 Monate in Vollzeit. In Teilzeit kann die Ausbildung bis zu 36 Monate dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einschlägiger beruflicher Vorerfahrung, kommen Verkürzungen infrage. Ob eine Verkürzung möglich ist, muss im Einzelfall nach den geltenden Vorgaben festgestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Regulär wird ein Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt. Ein Zugang ohne diesen Abschluss kann bei positiver Eignungsprognose der Pflegeschule möglich sein. Daneben müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich gesundheitlicher Eignung und der für die Ausbildung nötigen Sprachkenntnisse, erfüllt sein.

Interessierte sollten die aktuellen Zulassungsvorgaben der jeweiligen Pflegeschule und die Anforderungen des konkreten Ausbildungsbetriebs prüfen.

Welche Aufgaben übernehmen Pflegefachassistenten?

Die Tätigkeit umfasst die pflegerische Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Welche Aufgaben eigenverantwortlich wahrgenommen werden dürfen und welche Aufgaben unter Anleitung oder Verantwortung einer Pflegefachperson erfolgen, richtet sich nach Qualifikation, Rechtslage, konkreter Situation und betrieblichen Standards.

  • Menschen bei der Körperpflege, Mobilität und Alltagsgestaltung unterstützen
  • Veränderungen im Befinden beobachten und weitergeben
  • Bei der pflegerischen Versorgung im Team mitwirken
  • Hygiene- und Sicherheitsstandards umsetzen
  • Pflegemaßnahmen im vorgesehenen Rahmen dokumentieren und kommunizieren

Wichtig: Pflegefachassistenz ist nicht mit der dreijährig qualifizierten Pflegefachperson gleichzusetzen. Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 Pflegeberufegesetz sind entsprechend abzugrenzen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die Ausbildung verbindet theoretischen und praktischen Unterricht an der Pflegeschule mit Praxisphasen. Sie ist für mehrere Versorgungsbereiche konzipiert und umfasst Erfahrungen in stationärer Akutpflege, stationärer Langzeitpflege sowie ambulanter Langzeitpflege. Die konkreten Vorgaben regeln das Pflegefachassistenzgesetz und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Pflegefachassistenz-Gehalt 2027: Was verdient man?

Für die Ausbildung ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Einen bundesweit einheitlichen Eurobetrag gibt das Pflegefachassistenzgesetz dafür nicht vor. Die individuelle Ausbildungsvergütung richtet sich insbesondere nach dem Ausbildungsverhältnis, dem Arbeitgeber und gegebenenfalls tariflichen Regelungen. Pauschale Gehaltsversprechen ohne Angabe des Tarifbereichs wären deshalb irreführend.

Auch das Gehalt nach der Ausbildung hängt von Arbeitgeber, Tarifbindung, Region, Arbeitszeit und möglichen Zuschlägen ab. Wer Angebote vergleicht, sollte zwischen Bruttogrundgehalt und zusätzlichen Zahlungen für Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit unterscheiden. Weitere Informationen findest du in unserem Überblick zum TVöD in der Pflege und bei den Schichtzulagen.

Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft: Was ist der Unterschied?

Merkmal Pflegefachassistenz Pflegefachperson
Regeldauer der Ausbildung 18 Monate 3 Jahre
Schwerpunkt Pflegefachpersonen unterstützen und entsprechend Qualifikation mitwirken Pflegeprozesse fachlich verantworten
Qualifikationsniveau Assistenzberuf Pflegefachberuf
Weiterentwicklung Übergang in die Fachkraftausbildung möglich Fachweiterbildungen und Studium möglich

Wer eine dreijährige Ausbildung plant, findet weitere Hinweise in unserem Beitrag zur generalistischen Pflegeausbildung.

Kann ich ohne Schulabschluss Pflegefachassistent werden?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Zugang auch ohne den regulär vorausgesetzten Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule zu einer positiven Prognose über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kommt. Das ist keine automatische Zulassung. Interessierte sollten deshalb frühzeitig eine Pflegeschule kontaktieren und ihren individuellen Bildungsweg schildern.

Kann man von der Pflegehilfe in die Pflegefachassistenz wechseln?

Bestehende Qualifikationen und berufliche Vorerfahrung können für die weitere Ausbildung relevant sein. Das Gesetz enthält Übergangsregelungen für landesrechtliche Ausbildungen. Eine bereits begonnene ältere Ausbildung ist nicht automatisch ungültig. Ob ein Abschluss anerkannt, eine Ausbildung fortgesetzt oder eine neue Ausbildung verkürzt werden kann, muss anhand der jeweils einschlägigen Bestimmungen geklärt werden.

Wer bisher als Pflegehelfer arbeitet, kann sich auch unseren Beitrag Pflegehelfer: Aufgaben, Ausbildung, Gehalt und Karriere ansehen.

Wie bewerbe ich mich für einen Ausbildungsplatz 2027?

  1. Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen in der gewünschten Region recherchieren.
  2. Beginn, Bewerbungsfristen und konkrete Voraussetzungen erfragen.
  3. Lebenslauf, Zeugnisse und erforderliche Nachweise vorbereiten.
  4. Vergütung, Praxisorte und mögliche Übernahmechancen vergleichen.
  5. Rechtzeitig bewerben: Nicht jeder Ausbildungsträger startet exakt am 1. Januar 2027.

Weitere Anregungen findest du im Bewerbungsratgeber für Gesundheitsberufe sowie bei den Pflegejobs und Karriereinformationen.

Häufige Fragen zur Pflegefachassistenz 2027

Wann startet die neue Pflegefachassistenzausbildung?

Die bundesweiten gesetzlichen Regelungen greifen ab dem 1. Januar 2027. Konkrete Schul- und Ausbildungsstarts können je nach Einrichtung abweichen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Grundsätzlich 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und individuelle Verkürzungen können möglich sein.

Ist die Ausbildung bezahlt?

Ja. Es ist eine angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen; der genaue Betrag ist nicht bundesweit einheitlich festgelegt.

Ist Pflegefachassistenz dasselbe wie Pflegefachkraft?

Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Berufsqualifikationen mit unterschiedlichem Ausbildungsumfang und Verantwortungsbereich.

Kann ich nach der Pflegefachassistenz Pflegefachperson werden?

Ja. Die Ausbildung soll Anschlussmöglichkeiten zur dreijährigen Pflegeausbildung eröffnen; unter Voraussetzungen kommt eine Verkürzung infrage.

Fazit: Neuer Einstiegsweg in die Pflege ab 2027

Die Pflegefachassistenz bietet künftig einen bundesweit geregelten Ausbildungsweg mit Vergütung und Entwicklungsmöglichkeiten. Besonders für Berufseinsteiger, Quereinsteiger und bereits in der Pflege tätige Hilfskräfte lohnt es sich, frühzeitig Ausbildungsangebote und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu vergleichen.

Offizielle Quellen

Informationsstand: Oktober 2026. Die neuen Berufsregelungen gelten ab 2027; bei einzelnen Ausbildungsträgern können konkrete Termine und Angebote abweichen.

Zuletzt fachlich geprüft am 16.10.2026.

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