TVöD Pflege Tabelle 2026: Entgeltgruppen P5 bis P16, Zulagen und Eingruppierung
Wer als Pflegekraft im öffentlichen Dienst arbeitet oder eine Stelle in einem kommunalen Krankenhaus sucht, benötigt vor allem eine verlässliche TVöD-Pflege-Tabelle 2026. Sie zeigt das monatliche Grundgehalt der Entgeltgruppen P5 bis P16 und der jeweils vorgesehenen Erfahrungsstufen.
Die aktuelle Entgelttabelle gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. In diesem Ratgeber finden Sie sämtliche Tabellenwerte und erfahren, wie Eingruppierung, Erfahrungsstufen, Zulagen sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge funktionieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der TVöD Pflege regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen für viele Pflegekräfte im öffentlichen Dienst.
- Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortung.
- P5 und P6 umfassen die Stufen 1 bis 6; bei P7 bis P16 ist keine Stufe 1 vorgesehen.
- Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Zulagen und Zuschläge gezahlt werden, beispielsweise für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
- Die Tabellenentgelte wurden zum 1. Mai 2026 um 2,8 % angehoben und gelten bis zum 31. März 2027.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der TVöD Pflege?
- Für wen gilt der TVöD Pflege?
- TVöD Pflege oder TV-L – wo liegt der Unterschied?
- Aufbau der Entgeltgruppen
- Erfahrungsstufen
- Aktuelle Entgelttabelle 2026
- Zulagen
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Eingruppierung
- Gehaltsbeispiele
- FAQ
- Fazit
Was ist der TVöD Pflege?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen zahlreicher Beschäftigter bei Bund und Kommunen. Für Pflegekräfte gelten dabei besondere tarifliche Regelungen, die häufig unter dem Begriff TVöD Pflege oder TVöD-P zusammengefasst werden.
Der Tarifvertrag legt unter anderem fest:
- das Grundgehalt,
- die Eingruppierung,
- die Erfahrungsstufen,
- Zulagen,
- Zuschläge,
- Jahressonderzahlungen,
- Arbeitszeitregelungen,
- Urlaub.
Dadurch erhalten Beschäftigte transparente und einheitliche Vergütungsregelungen.
Für wen gilt der TVöD Pflege?
Der TVöD Pflege gilt insbesondere für Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen.
Dazu gehören beispielsweise:
- kommunale Krankenhäuser
- kommunale Pflegeheime
- Rehabilitationskliniken in kommunaler Trägerschaft
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes
Nicht jede Pflegekraft arbeitet automatisch nach TVöD.
Je nach Arbeitgeber können stattdessen beispielsweise gelten:
- TV-L
- AVR Caritas
- AVR Diakonie
- Haustarifverträge
- private Arbeitsverträge
Deshalb lohnt sich vor jeder Bewerbung ein Blick darauf, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.
TVöD Pflege oder TV-L – was ist der Unterschied?
Diese Frage stellen sich viele Bewerber.
Ob TVöD oder TV-L gilt, hängt vom Arbeitgeber ab.
| TVöD | TV-L |
|---|---|
| Kommunen | Bundesländer |
| kommunale Krankenhäuser | Universitätskliniken der Länder |
| Städte | Landesbehörden |
| Gemeinden | Landeskliniken |
Die Tarifverträge ähneln sich in vielen Bereichen, unterscheiden sich jedoch bei Tabellenentgelten, Zulagen und einzelnen Regelungen.
👉 Weiterführender Artikel: TV-L Pflege
Wie funktioniert die Eingruppierung?
Die Vergütung im TVöD-P wird in zwei Schritten bestimmt:
- Entgeltgruppe: Die Zuordnung zu P5 bis P16 richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, der Qualifikation und der übernommenen Verantwortung.
- Erfahrungsstufe: Innerhalb der Entgeltgruppe richtet sich die Stufe nach der anerkannten Berufserfahrung und den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Entscheidend sind insbesondere:
- Ausbildung und Qualifikation
- tatsächlich ausgeübte Tätigkeit
- zusätzliche Verantwortung
- Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen
- Leitungs- oder Koordinationsaufgaben
Berufsjahre allein führen deshalb nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe. Zwei Pflegekräfte mit derselben Berufserfahrung können unterschiedlich verdienen, wenn sie unterschiedliche Aufgaben oder Verantwortungsbereiche übernehmen.
Erfahrungsstufen im TVöD Pflege
Neben der Entgeltgruppe beeinflusst auch die Erfahrungsstufe das Gehalt.
Jede Entgeltgruppe ist in mehrere Stufen unterteilt. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt die Vergütung automatisch an, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die sechs Erfahrungsstufen
| Stufe | Einordnung |
| Stufe 1 | Eingangsstufe bei P5 und P6 |
| Stufe 2 | Eingangsstufe bei P7 bis P16; bei P5/P6 erste Folgestufe |
| Stufe 3 | weitere Erfahrungsstufe nach der tariflichen Stufenlaufzeit |
| Stufe 4 | weitere Erfahrungsstufe nach der tariflichen Stufenlaufzeit |
| Stufe 5 | weitere Erfahrungsstufe nach der tariflichen Stufenlaufzeit |
| Stufe 6 | höchste reguläre Erfahrungsstufe |
Für die Entgeltgruppen P7 bis P16 beginnt der Einstieg in der Regel direkt in Stufe 2, während P5 und P6 mit Stufe 1 starten. Außerdem gelten für einzelne Pflege-Entgeltgruppen besondere Stufenlaufzeiten, etwa bei P7 und P8.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg?
Der Wechsel in die nächste Erfahrungsstufe erfolgt grundsätzlich automatisch nach den tariflich festgelegten Zeiten.
Typischer Ablauf:
| Wechsel | Übliche Stufenlaufzeit* |
| Stufe 1 → 2 | 1 Jahr |
| Stufe 2 → 3 | 2 Jahre |
| Stufe 3 → 4 | 3 Jahre |
| Stufe 4 → 5 | 4 Jahre |
| Stufe 5 → 6 | 5 Jahre |
*Für einzelne Entgeltgruppen im TVöD-P bestehen Besonderheiten. Maßgeblich ist immer der jeweils gültige Tarifvertrag.
TVöD Pflege Tabelle 2026: alle Entgeltgruppen von P5 bis P16
Die folgende TVöD-P-Entgelttabelle 2026 enthält die monatlichen Brutto-Grundgehälter bei Vollzeit. Zulagen, Zuschläge und die Jahressonderzahlung sind darin noch nicht enthalten.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| P16 | – | 5.240,04 € | 5.415,90 € | 5.983,76 € | 6.645,71 € | 6.937,70 € |
| P15 | – | 5.132,29 € | 5.293,23 € | 5.695,60 € | 6.177,16 € | 6.361,06 € |
| P14 | – | 5.013,53 € | 5.170,59 € | 5.563,22 € | 6.096,68 € | 6.194,02 € |
| P13 | – | 4.894,78 € | 5.047,94 € | 5.430,82 € | 5.707,28 € | 5.778,68 € |
| P12 | – | 4.657,22 € | 4.802,61 € | 5.166,04 € | 5.389,29 € | 5.493,13 € |
| P11 | – | 4.419,71 € | 4.557,30 € | 4.901,27 € | 5.129,69 € | 5.233,54 € |
| P10 | – | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.675,42 € | 4.850,63 € | 4.960,96 € |
| P9 | – | 3.992,39 € | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.558,59 € | 4.662,42 € |
| P8 | – | 3.701,21 € | 3.862,80 € | 4.075,58 € | 4.247,92 € | 4.488,98 € |
| P7 | – | 3.510,30 € | 3.701,21 € | 3.998,33 € | 4.149,59 € | 4.305,40 € |
| P6 | 3.012,49 € | 3.187,41 € | 3.363,47 € | 3.737,95 € | 3.833,41 € | 4.013,41 € |
| P5 | 2.907,18 € | 3.146,33 € | 3.216,62 € | 3.334,09 € | 3.422,22 € | 3.629,25 € |
Quelle: Aktuelle TVöD-Entgelttabellen für den Pflege- und Betreuungsbereich, Anlage E.
Hinweis: Angegeben ist das monatliche Tabellenentgelt in Euro bei Vollzeit. Die Werte gelten seit dem 1. Mai 2026. Für die Entgeltgruppen P7 bis P16 ist tariflich keine Stufe 1 vorgesehen. Zulagen und Zuschläge kommen gegebenenfalls zusätzlich hinzu.
Die Tabellenentgelte wurden im Rahmen der Tarifrunde zum 1. Mai 2026 um 2,8 % erhöht und gelten bis zum 31. März 2027.
Damit reicht die TVöD-Pflege-Tabelle 2026 von 2.907,18 Euro in P5 Stufe 1 bis zu 6.937,70 Euro in P16 Stufe 6. Welche Tabellenzeile gilt, bestimmt die tarifliche Eingruppierung; die Spalte ergibt sich aus der Erfahrungsstufe.
Was ist der Unterschied zwischen P7 und P8 im TVöD Pflege?
Die Entgeltgruppen P7 und P8 unterscheiden sich nicht durch die Anzahl der Berufsjahre. Entscheidend ist, welche Tätigkeit der Pflegekraft dauerhaft übertragen wurde und welches tarifliche Tätigkeitsmerkmal erfüllt ist.
P7 ist im TVöD-P grundsätzlich die zentrale Entgeltgruppe für Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Eine Eingruppierung in P8 kommt insbesondere infrage, wenn sich die ausgeübte Tätigkeit aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der regulären Pflegetätigkeit der Entgeltgruppe P7 heraushebt.
Dazu können – abhängig von der konkret übertragenen Tätigkeit und den tariflichen Voraussetzungen – beispielsweise Tätigkeiten in bestimmten Spezialbereichen oder besondere pflegerische Aufgaben gehören. Dazu zählen unter anderem:
- Tätigkeiten in Spezialbereichen, für die eine anerkannte Fachweiterbildung vorgesehen ist,
- Wundmanagement,
- Gefäßassistenz,
- Pain Nursing,
- Tätigkeiten auf einer Stroke Unit,
- Tätigkeiten auf einer Intermediate-Care-Station,
- bestimmte Aufgaben in psychiatrischen Diensten,
- Case- oder Caremanagement.
Nicht jede Pflegefachkraft wird deshalb automatisch nach einigen Berufsjahren von P7 nach P8 höhergruppiert. Die Berufserfahrung beeinflusst in erster Linie die Erfahrungsstufe innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe. Für eine Eingruppierung in P8 müssen dagegen die entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein.
Maßgeblich sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben, die Stellenbeschreibung und die jeweils geltende Entgeltordnung.
P7 und P8: Gehaltsunterschied 2026
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Bruttoentgelte bei Vollzeit. Die Werte gelten vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027:
| Stufe | P7 | P8 | Unterschied |
| Stufe 2 | 3.510,30 € | 3.701,21 € | 190,91 € |
| Stufe 3 | 3.701,21 € | 3.862,80 € | 161,59 € |
| Stufe 4 | 3.998,33 € | 4.075,58 € | 77,25 € |
| Stufe 5 | 4.149,59 € | 4.247,92 € | 98,33 € |
| Stufe 6 | 4.305,40 € | 4.488,98 € | 183,58 € |
Für die Entgeltgruppen P7 und P8 ist tariflich keine Stufe 1 vorgesehen. Der Einstieg erfolgt daher grundsätzlich in Stufe 2. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Hinzu können unter anderem die tarifliche Pflegezulage, Schicht- oder Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Diese Zahlungen sind nicht in den Tabellenwerten enthalten.
Welche Eingruppierung im Einzelfall richtig ist, sollte anhand der dauerhaft übertragenen Tätigkeit, der Stellenbeschreibung und der geltenden Entgeltordnung geprüft werden.
Kurz erklärt: P8 bedeutet nicht einfach „mehr Berufserfahrung als P7“. Die Erfahrungsstufen bilden die Entwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe ab. Für eine Eingruppierung in P8 müssen hingegen die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt sein.
Quelle: Entgelttabelle TVöD-P ab 1. Mai 2026, Anlage E zum TVöD-B beziehungsweise TVöD-K.
Ergänzend: Digitaler TVöD-Rechner von ver.di.
Welche Zulagen gibt es im TVöD Pflege?
Das Tabellenentgelt ist nur ein Teil des Einkommens.
Je nach Einsatzbereich können verschiedene Zulagen und Zuschläge hinzukommen.
Dazu gehören unter anderem:
- Schichtzulage
- Wechselschichtzulage
- Nachtzuschläge
- Sonn- und Feiertagszuschläge
- Erschwerniszulagen (je nach Tätigkeit)
- Pflegezulagen, sofern tariflich vorgesehen
Welche Zahlungen tatsächlich erfolgen, hängt von der konkreten Tätigkeit, dem Dienstplan und den tariflichen Regelungen ab.
Schicht- und Wechselschichtzulagen
Viele Pflegekräfte arbeiten im Schichtdienst. Dafür sieht der TVöD unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zulagen vor.
Dabei wird zwischen Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit unterschieden.
Schichtarbeit bedeutet, dass Beschäftigte nach einem Schichtplan zu unterschiedlichen Tageszeiten eingesetzt werden.
Wechselschichtarbeit stellt höhere Anforderungen, da regelmäßig in allen Schichten – einschließlich Nachtschichten – gearbeitet wird. Deshalb ist sie tariflich häufig höher bewertet.
👉 Weiterführender Artikel: Schichtzulage in der Pflege
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Zusätzlich zum Tabellenentgelt erhalten viele Pflegekräfte Zuschläge für besondere Arbeitszeiten.
Typische Zuschläge gibt es für:
- Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit
- Feiertagsarbeit
- Arbeit an besonderen Feiertagen
Die genaue Höhe richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag und den dort festgelegten Voraussetzungen. Sie kann sich daher je nach Arbeitgeber unterscheiden.
👉 Weiterführender Artikel: Nachtzuschlag in der Pflege
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Beschäftigte im TVöD erhalten – sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Jahressonderzahlung, die häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet wird.
Für Pflegebeschäftigte gelten 2026 folgende Bemessungssätze:
- P5 bis P8: 90 % eines Monatsentgelts
- P9 bis P16: 85 % eines Monatsentgelts
Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Novemberentgelt, sofern die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Gehaltsbeispiele aus der Praxis
Die tatsächliche Vergütung hängt von Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und den geleisteten Diensten ab.
Beispiel 1: Berufseinsteiger
- Pflegefachkraft
- Entgeltgruppe P7
- Berufseinstieg
- keine Zulagen
→ In P7 Stufe 2 beträgt das Grundgehalt seit dem 1. Mai 2026 3.510,30 Euro brutto pro Monat.
Beispiel 2: Pflegefachkraft im Schichtdienst
- Entgeltgruppe P8
- mehrere Jahre Berufserfahrung
- regelmäßige Nacht- und Wochenenddienste
→ In P8 reicht das Tabellenentgelt 2026 von 3.701,21 Euro in Stufe 2 bis 4.488,98 Euro in Stufe 6. Schicht- sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge können zusätzlich hinzukommen.
Beispiel 3: Stationsleitung
- Leitungsfunktion
- höhere Entgeltgruppe
- langjährige Berufserfahrung
→ Leitungsfunktionen können – abhängig von Verantwortungsbereich und Tätigkeitsmerkmalen – in höheren P-Gruppen liegen. Die konkrete Zuordnung lässt sich nicht allein aus der Funktionsbezeichnung ableiten.
Welche Entgeltgruppe passt zu welcher Pflegetätigkeit?
Die Eingruppierung im TVöD-P richtet sich nicht allein nach der Berufsbezeichnung, Ausbildung oder Berufserfahrung. Entscheidend sind die dauerhaft übertragene Tätigkeit und die Tätigkeitsmerkmale der geltenden Entgeltordnung.
Die folgende Übersicht bietet eine grundlegende Orientierung:
| Entgeltgruppe | Typische tarifliche Einordnung |
| P5 | Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit |
| P6 | Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit |
| P7 | Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit |
| P8 | Pflegefachkräfte, deren Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus P7 heraushebt |
| P9 | Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit |
| P10 bis P16 | Höher bewertete Fach-, Leitungs- und Verantwortungsaufgaben nach den jeweiligen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen |
Pflegefachkräfte werden grundsätzlich P7 zugeordnet
Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner sowie entsprechend ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger werden bei entsprechender Tätigkeit grundsätzlich der Entgeltgruppe P7 zugeordnet.
Eine langjährige Berufserfahrung führt nicht automatisch zu P8 oder P9. Sie wirkt sich zunächst auf die Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe aus.
Wann kommt P8 infrage?
Eine Eingruppierung in P8 kann infrage kommen, wenn sich die dauerhaft übertragene Tätigkeit aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus einer regulären Tätigkeit nach P7 heraushebt.
Dazu können – abhängig von den vollständigen tariflichen Voraussetzungen – beispielsweise besondere Tätigkeiten in Spezialbereichen, auf einer Stroke Unit oder Intermediate-Care-Station sowie Aufgaben im Wundmanagement, Pain Nursing oder Case- und Caremanagement gehören.
Wann gilt P9?
P9 kommt insbesondere für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit infrage. Allein der Abschluss einer Fachweiterbildung reicht jedoch nicht aus. Die dazu passende höher bewertete Tätigkeit muss tatsächlich übertragen worden sein und ausgeübt werden.
Das kann beispielsweise Fachpflegekräfte in Bereichen wie Intensivpflege, Anästhesie, Operationsdienst oder Notfallpflege betreffen, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie werden Praxisanleitung und Leitungsaufgaben eingruppiert?
Praxisanleiter, stellvertretende Stationsleitungen, Stationsleitungen und Pflegedienstleitungen lassen sich nicht allein anhand ihrer Funktionsbezeichnung sicher einer Entgeltgruppe zuordnen.
Bei Leitungsfunktionen spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
- die dauerhaft übertragene Leitungsverantwortung,
- die Größe des Verantwortungsbereichs,
- die Zahl und Eingruppierung der unterstellten Beschäftigten,
- die fachliche und organisatorische Verantwortung,
- die konkrete Stellenbeschreibung,
- die geltenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale.
Deshalb sollte bei solchen Funktionen keine pauschale Entgeltgruppe angegeben werden.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht, wie eine Stelle bezeichnet wird, sondern welche Aufgaben und Verantwortungen dauerhaft übertragen wurden. Die konkrete Eingruppierung sollte anhand der Stellenbeschreibung und der geltenden Entgeltordnung geprüft werden.
Bei Unklarheiten können die Personalabteilung, der Personal- oder Betriebsrat sowie die zuständige Gewerkschaft bei der Prüfung unterstützen.
Quellen:
Häufige Irrtümer zur Eingruppierung
„Mit zehn Jahren Berufserfahrung komme ich automatisch in eine höhere Entgeltgruppe.“
Nein.
Die Berufserfahrung erhöht grundsätzlich die Erfahrungsstufe, nicht automatisch die Entgeltgruppe.
„Eine Fachweiterbildung bedeutet automatisch mehr Gehalt.“
Nicht zwingend.
Eine Fachweiterbildung kann Voraussetzung für höher bewertete Tätigkeiten sein. Entscheidend ist jedoch, welche Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird.
„Jeder kommunale Arbeitgeber zahlt gleich.“
Die Tabellenentgelte sind tariflich festgelegt.
Unterschiede können sich jedoch durch Zulagen, Bereitschaftsdienste, Schichtmodelle oder anerkannte Berufserfahrung ergeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet TVöD-P?
TVöD-P ist der Tarifbereich für Beschäftigte im Pflegedienst bei kommunalen Arbeitgebern. Er regelt unter anderem Gehalt, Eingruppierung, Erfahrungsstufen, Zulagen und Arbeitsbedingungen.
Wann steigt man in die nächste Stufe auf?
Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach den tariflich festgelegten Stufenlaufzeiten, sofern keine Unterbrechungen oder besonderen Regelungen vorliegen. Für einzelne P-Entgeltgruppen gelten besondere Stufenlaufzeiten.
Kann Berufserfahrung von einem anderen Arbeitgeber angerechnet werden?
Ja.
Je nach Arbeitgeber und individueller Situation kann einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung berücksichtigt werden. Dadurch ist ein Einstieg in einer höheren Erfahrungsstufe möglich.
Werden Nacht- und Wochenenddienste extra bezahlt?
Ja.
Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können tarifliche Zuschläge gezahlt werden. Die Voraussetzungen und Höhen ergeben sich aus dem TVöD sowie den jeweiligen Regelungen des Arbeitgebers.
Gilt der TVöD auch für private Krankenhäuser?
Nein.
Private Krankenhäuser wenden häufig Haustarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge an. Der TVöD gilt überwiegend für kommunale Arbeitgeber.
Wo finde ich meine Entgeltgruppe?
Die Entgeltgruppe ist in der Regel im Arbeitsvertrag oder in den Einstellungsunterlagen angegeben. Bei Unklarheiten hilft die Personalabteilung oder der Betriebs- bzw. Personalrat weiter.
Weiterführende Artikel
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- Arbeitszeitgesetz in der Pflege
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- Nachtzuschlag in der Pflege
- Schichtzulage in der Pflege
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Fazit
Der TVöD Pflege sorgt für transparente und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen im öffentlichen Dienst. Das Gehalt richtet sich dabei nicht allein nach der Berufserfahrung, sondern vor allem nach der ausgeübten Tätigkeit, der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Hinzu kommen – je nach Einsatzbereich – tarifliche Zulagen und Zuschläge, die das monatliche Einkommen deutlich erhöhen können.
Die TVöD-Pflege-Tabelle 2026 gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit werden typischerweise P7 zugeordnet. P8 setzt dagegen die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe voraus und folgt nicht automatisch aus längerer Berufserfahrung.
Quellen
- TVöD-Entgelttabellen: Anlage E für den Pflegedienst
- VKA: Tarifverträge für kommunale Krankenhäuser
- VKA: Tarifverträge für Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- ver.di: Fragen und Antworten zur Tarifeinigung 2025
Zuletzt fachlich geprüft am 11.08.2026.
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