TVöD Pflege 2026: Entgelttabelle, Gehalt, Zulagen und Eingruppierung einfach erklärt

Einleitung

Wer als Pflegekraft im öffentlichen Dienst arbeitet oder eine Stelle in einem kommunalen Krankenhaus sucht, stößt früher oder später auf den TVöD Pflege. Doch was bedeutet diese Abkürzung eigentlich? Wie funktioniert die Eingruppierung? Welche Gehaltsstufe gilt nach der Ausbildung? Und welche Zuschläge kommen zusätzlich zum Grundgehalt hinzu?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Tarifvertrag für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst – von der aktuellen Entgelttabelle über die Entgeltgruppen bis hin zu Schicht-, Nacht- und Feiertagszuschlägen.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der TVöD Pflege regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen für viele Pflegekräfte im öffentlichen Dienst.
  • Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortung.
  • Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigt das Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung über sechs Erfahrungsstufen.
  • Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Zulagen und Zuschläge gezahlt werden, beispielsweise für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
  • Die Entgelttabellen wurden zum 1. Mai 2026 um 2,8 % angehoben. Öffentlicher Dienst

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist der TVöD Pflege?
  • Für wen gilt der TVöD Pflege?
  • TVöD Pflege oder TV-L – wo liegt der Unterschied?
  • Aufbau der Entgeltgruppen
  • Erfahrungsstufen
  • Aktuelle Entgelttabelle 2026
  • Zulagen
  • Schicht- und Wechselschichtzulagen
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Jahressonderzahlung
  • Eingruppierung
  • Gehaltsbeispiele
  • FAQ
  • Fazit

Was ist der TVöD Pflege?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen zahlreicher Beschäftigter bei Bund und Kommunen. Für Pflegekräfte gelten dabei besondere tarifliche Regelungen, die häufig unter dem Begriff TVöD Pflege oder TVöD-P zusammengefasst werden.

Der Tarifvertrag legt unter anderem fest:

  • das Grundgehalt,
  • die Eingruppierung,
  • die Erfahrungsstufen,
  • Zulagen,
  • Zuschläge,
  • Jahressonderzahlungen,
  • Arbeitszeitregelungen,
  • Urlaub.

Dadurch erhalten Beschäftigte transparente und einheitliche Vergütungsregelungen.


Für wen gilt der TVöD Pflege?

Der TVöD Pflege gilt insbesondere für Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • kommunale Krankenhäuser
  • kommunale Pflegeheime
  • Rehabilitationskliniken in kommunaler Trägerschaft
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes

Nicht jede Pflegekraft arbeitet automatisch nach TVöD.

Je nach Arbeitgeber können stattdessen beispielsweise gelten:

  • TV-L
  • AVR Caritas
  • AVR Diakonie
  • Haustarifverträge
  • private Arbeitsverträge

Deshalb lohnt sich vor jeder Bewerbung ein Blick darauf, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.


TVöD Pflege oder TV-L – was ist der Unterschied?

Diese Frage stellen sich viele Bewerber.

Ob TVöD oder TV-L gilt, hängt vom Arbeitgeber ab.

TVöDTV-L
KommunenBundesländer
kommunale KrankenhäuserUniversitätskliniken der Länder
StädteLandesbehörden
GemeindenLandeskliniken

Die Tarifverträge ähneln sich in vielen Bereichen, unterscheiden sich jedoch bei Tabellenentgelten, Zulagen und einzelnen Regelungen.

👉 Weiterführender Artikel: TV-L Pflege


Wie funktioniert die Eingruppierung?

Das Gehalt richtet sich nicht nur nach der Berufserfahrung.

Zunächst erfolgt die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe (P5 bis P16).

Welche Entgeltgruppe zutrifft, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Ausbildung
  • Tätigkeit
  • Verantwortung
  • Zusatzqualifikationen
  • Leitungsfunktion

Je anspruchsvoller die Tätigkeit, desto höher fällt in der Regel die Entgeltgruppe aus.

Einige Beispiele:

TätigkeitTypische Entgeltgruppe*
PflegehelferP5–P6
PflegefachkraftP7–P9
FachpflegeP9–P11
StationsleitungP12–P14
PflegedienstleitungP15–P16

*Die tatsächliche Eingruppierung richtet sich immer nach der konkreten Tätigkeit und den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen.

Erfahrungsstufen im TVöD Pflege

Neben der Entgeltgruppe beeinflusst auch die Erfahrungsstufe das Gehalt.

Jede Entgeltgruppe ist in mehrere Stufen unterteilt. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt die Vergütung automatisch an, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die sechs Erfahrungsstufen

StufeBedeutung
Stufe 1Berufseinstieg (bei P5/P6)
Stufe 2Nach der ersten tariflichen Stufenlaufzeit
Stufe 3Mehrjährige Berufserfahrung
Stufe 4Erfahrene Pflegekraft
Stufe 5Langjährige Berufserfahrung
Stufe 6Höchste Erfahrungsstufe

Für die Entgeltgruppen P7 bis P16 beginnt der Einstieg in der Regel direkt in Stufe 2, während P5 und P6 mit Stufe 1 starten. Außerdem gelten für einzelne Pflege-Entgeltgruppen besondere Stufenlaufzeiten, etwa bei P7 und P8.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg?

Der Wechsel in die nächste Erfahrungsstufe erfolgt grundsätzlich automatisch nach den tariflich festgelegten Zeiten.

Typischer Ablauf:

WechselÜbliche Stufenlaufzeit*
Stufe 1 → 21 Jahr
Stufe 2 → 32 Jahre
Stufe 3 → 43 Jahre
Stufe 4 → 54 Jahre
Stufe 5 → 65 Jahre

*Für einzelne Entgeltgruppen im TVöD-P bestehen Besonderheiten. Maßgeblich ist immer der jeweils gültige Tarifvertrag.


Aktuelle Entgelttabelle TVöD Pflege 2026

Die Tabellenentgelte wurden im Rahmen der Tarifrunde zum 1. Mai 2026 um 2,8 % erhöht und gelten bis zum 31. März 2027.


Welche Zulagen gibt es im TVöD Pflege?

Das Tabellenentgelt ist nur ein Teil des Einkommens.

Je nach Einsatzbereich können verschiedene Zulagen und Zuschläge hinzukommen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Schichtzulage
  • Wechselschichtzulage
  • Nachtzuschläge
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Erschwerniszulagen (je nach Tätigkeit)
  • Pflegezulagen, sofern tariflich vorgesehen

Welche Zahlungen tatsächlich erfolgen, hängt von der konkreten Tätigkeit, dem Dienstplan und den tariflichen Regelungen ab.


Schicht- und Wechselschichtzulagen

Viele Pflegekräfte arbeiten im Schichtdienst. Dafür sieht der TVöD unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zulagen vor.

Dabei wird zwischen Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit unterschieden.

Schichtarbeit bedeutet, dass Beschäftigte nach einem Schichtplan zu unterschiedlichen Tageszeiten eingesetzt werden.

Wechselschichtarbeit stellt höhere Anforderungen, da regelmäßig in allen Schichten – einschließlich Nachtschichten – gearbeitet wird. Deshalb ist sie tariflich häufig höher bewertet.

👉 Weiterführender Artikel: Schichtzulage in der Pflege


Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Zusätzlich zum Tabellenentgelt erhalten viele Pflegekräfte Zuschläge für besondere Arbeitszeiten.

Typische Zuschläge gibt es für:

  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Feiertagsarbeit
  • Arbeit an besonderen Feiertagen

Die genaue Höhe richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag und den dort festgelegten Voraussetzungen. Sie kann sich daher je nach Arbeitgeber unterscheiden.

👉 Weiterführender Artikel: Nachtzuschlag in der Pflege


Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Beschäftigte im TVöD erhalten – sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Jahressonderzahlung, die häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet wird.

Durch die Tarifrunde wurde die Jahressonderzahlung für Pflegebeschäftigte ab 2026 angehoben:

Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Novemberentgelt, sofern die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.


Gehaltsbeispiele aus der Praxis

Die tatsächliche Vergütung hängt von Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und den geleisteten Diensten ab.

Beispiel 1: Berufseinsteiger

  • Pflegefachkraft
  • Entgeltgruppe P7
  • Berufseinstieg
  • keine Zulagen

→ Grundgehalt nach TVöD-P gemäß gültiger Entgelttabelle.


Beispiel 2: Pflegefachkraft im Schichtdienst

  • Entgeltgruppe P8
  • mehrere Jahre Berufserfahrung
  • regelmäßige Nacht- und Wochenenddienste

Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Schicht- sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge das monatliche Einkommen deutlich erhöhen.


Beispiel 3: Stationsleitung

  • Leitungsfunktion
  • höhere Entgeltgruppe
  • langjährige Berufserfahrung

Mit steigender Verantwortung erhöhen sich in der Regel sowohl die Eingruppierung als auch das Tabellenentgelt.

Eingruppierung im TVöD Pflege einfach erklärt

Viele Pflegekräfte glauben, dass ihre Berufsjahre allein über das Gehalt entscheiden. Tatsächlich erfolgt die Vergütung im TVöD-P in zwei Schritten:

  1. Zuordnung zu einer Entgeltgruppe (P5 bis P16) – abhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen.
  2. Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe – abhängig von anerkannter Berufserfahrung und den tariflichen Stufenlaufzeiten. vka.de

Das bedeutet: Zwei Pflegekräfte mit derselben Berufserfahrung können unterschiedlich verdienen, wenn sie unterschiedliche Aufgaben oder Verantwortungsbereiche übernehmen.


Welche Entgeltgruppe passt zu welchem Beruf?

Die folgende Übersicht dient der Orientierung. Die tatsächliche Eingruppierung richtet sich immer nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und der konkreten Stelle.

BerufTypische Entgeltgruppe*
PflegehelferP5–P6
PflegefachhelferP7
Pflegefachfrau / PflegefachmannP8
Fachpflege (z. B. Intensivpflege, OP)P9–P11
PraxisanleiterP9–P10
Stellvertretende StationsleitungP11–P12
StationsleitungP12–P14
PflegedienstleitungP15–P16

*Orientierungswerte; maßgeblich sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale. MitPflege.de


Häufige Irrtümer zur Eingruppierung

„Mit zehn Jahren Berufserfahrung komme ich automatisch in eine höhere Entgeltgruppe.“

Nein.

Die Berufserfahrung erhöht grundsätzlich die Erfahrungsstufe, nicht automatisch die Entgeltgruppe.


„Eine Fachweiterbildung bedeutet automatisch mehr Gehalt.“

Nicht zwingend.

Eine Fachweiterbildung kann Voraussetzung für höher bewertete Tätigkeiten sein. Entscheidend ist jedoch, welche Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird.


„Jeder kommunale Arbeitgeber zahlt gleich.“

Die Tabellenentgelte sind tariflich festgelegt.

Unterschiede können sich jedoch durch Zulagen, Bereitschaftsdienste, Schichtmodelle oder anerkannte Berufserfahrung ergeben.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet TVöD-P?

TVöD-P ist der Tarifbereich für Beschäftigte im Pflegedienst bei kommunalen Arbeitgebern. Er regelt unter anderem Gehalt, Eingruppierung, Erfahrungsstufen, Zulagen und Arbeitsbedingungen.


Wann steigt man in die nächste Stufe auf?

Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach den tariflich festgelegten Stufenlaufzeiten, sofern keine Unterbrechungen oder besonderen Regelungen vorliegen. Für einzelne P-Entgeltgruppen gelten besondere Stufenlaufzeiten.


Kann Berufserfahrung von einem anderen Arbeitgeber angerechnet werden?

Ja.

Je nach Arbeitgeber und individueller Situation kann einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung berücksichtigt werden. Dadurch ist ein Einstieg in einer höheren Erfahrungsstufe möglich.


Werden Nacht- und Wochenenddienste extra bezahlt?

Ja.

Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können tarifliche Zuschläge gezahlt werden. Die Voraussetzungen und Höhen ergeben sich aus dem TVöD sowie den jeweiligen Regelungen des Arbeitgebers.


Gilt der TVöD auch für private Krankenhäuser?

Nein.

Private Krankenhäuser wenden häufig Haustarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge an. Der TVöD gilt überwiegend für kommunale Arbeitgeber.


Wo finde ich meine Entgeltgruppe?

Die Entgeltgruppe ist in der Regel im Arbeitsvertrag oder in den Einstellungsunterlagen angegeben. Bei Unklarheiten hilft die Personalabteilung oder der Betriebs- bzw. Personalrat weiter.


Weiterführende Artikel

Wenn Sie sich näher mit einzelnen Themen beschäftigen möchten, empfehlen wir außerdem:


Fazit

Der TVöD Pflege sorgt für transparente und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen im öffentlichen Dienst. Das Gehalt richtet sich dabei nicht allein nach der Berufserfahrung, sondern vor allem nach der ausgeübten Tätigkeit, der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Hinzu kommen – je nach Einsatzbereich – tarifliche Zulagen und Zuschläge, die das monatliche Einkommen deutlich erhöhen können.

Wer seine Eingruppierung versteht, kann Stellenangebote besser vergleichen, Gehaltsabrechnungen nachvollziehen und einschätzen, welche Auswirkungen Zusatzqualifikationen oder Leitungsaufgaben auf das Einkommen haben. Gerade bei einem Arbeitgeberwechsel lohnt sich außerdem zu prüfen, ob bisherige Berufserfahrung für eine höhere Erfahrungsstufe anerkannt werden kann.

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