Schichtzulage in der Pflege 2026: Höhe, Voraussetzungen und TVöD
Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst – für viele Pflegekräfte gehört wechselnde Arbeitszeit zum Berufsalltag. Wer regelmäßig in unterschiedlichen Schichten arbeitet, kann je nach Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt eine Schichtzulage oder Wechselschichtzulage erhalten.
Doch nicht jede Pflegekraft im Früh- und Spätdienst hat automatisch Anspruch darauf. Entscheidend ist unter anderem, wie stark sich die Anfangszeiten der Dienste verschieben, über welchen Zeitraum sich das Schichtsystem erstreckt und welcher Tarifvertrag gilt.
Besonders häufig entstehen Fragen wie:
- Wie hoch ist die Schichtzulage im TVöD 2026?
- Was ist der Unterschied zwischen Schicht- und Wechselschichtzulage?
- Bekomme ich zusätzlich Nachtzuschläge?
- Gilt die Zulage auch für Teilzeitkräfte?
- Gibt es für Schichtarbeit Zusatzurlaub?
Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für Pflegekräfte.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine allgemeine gesetzliche Schichtzulage für alle Pflegekräfte gibt es nicht.
- Ein Anspruch ergibt sich vor allem aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung.
- Im allgemeinen TVöD beträgt die Schichtzulage 2026 bei ständiger Schichtarbeit 100 Euro monatlich.
- Bei nicht ständiger Schichtarbeit sieht der allgemeine TVöD 0,59 Euro je geleisteter Schichtarbeitsstunde vor.
- In kommunalen Krankenhäusern beträgt die nicht ständige Schichtzulage 2026 grundsätzlich 0,60 Euro pro Stunde; in Baden-Württemberg gilt diese Sonderregelung nicht.
- Die Wechselschichtzulage ist höher als die normale Schichtzulage.
- In kommunalen Krankenhäusern sowie vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen beträgt die monatliche Wechselschichtzulage 2026 250 Euro.
- Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag und Schichtzulage sind unterschiedliche Vergütungsbestandteile.
- Wer ständig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistet, kann nach TVöD zusätzlich Anspruch auf Zusatzurlaub haben.
Die aktuellen Beträge ergeben sich aus dem TVöD und den besonderen Teilen für Krankenhäuser beziehungsweise Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Was ist eine Schichtzulage?
Eine Schichtzulage ist eine zusätzliche Vergütung für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Schichtplan mit wechselnden Arbeitszeiten eingesetzt werden.
Sie soll die Belastungen ausgleichen, die durch wechselnde Dienstzeiten entstehen.
Typische Schichten in der Pflege sind:
- Frühdienst,
- Spätdienst,
- Nachtdienst,
- Zwischendienst,
- Wochenenddienst.
Nicht jeder Wechsel zwischen zwei Arbeitszeiten erfüllt jedoch automatisch die tarifvertragliche Definition von Schichtarbeit.
Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen des jeweiligen Tarifvertrags.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzulage?
Nein.
Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem:
- Höchstarbeitszeiten,
- Ruhepausen,
- Ruhezeiten,
- Nachtarbeit,
- Sonn- und Feiertagsarbeit.
Eine allgemeine gesetzliche Schichtzulage sieht es jedoch nicht vor.
Der Anspruch entsteht deshalb normalerweise durch:
- einen Tarifvertrag,
- einen Arbeitsvertrag,
- eine Betriebsvereinbarung,
- eine Dienstvereinbarung,
- betriebliche Regelungen.
Das unterscheidet die Schichtzulage beispielsweise vom gesetzlichen Ausgleichsanspruch für bestimmte Nachtarbeitnehmer nach § 6 Arbeitszeitgesetz.
Mehr dazu finden Sie im Ratgeber Nachtzuschlag in der Pflege 2026..
Was gilt im TVöD als Schichtarbeit?
Der TVöD definiert Schichtarbeit relativ genau.
Schichtarbeit liegt vor, wenn nach einem Schichtplan gearbeitet wird, bei dem:
- der Beginn der täglichen Arbeitszeit regelmäßig wechselt,
- sich die Anfangszeiten um mindestens zwei Stunden unterscheiden,
- dieser Wechsel innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat erfolgt,
- und die verschiedenen Schichten zusammen eine Zeitspanne von mindestens 13 Stunden abdecken.
Beispiel
Eine Station arbeitet mit:
- Frühdienst ab 6:00 Uhr,
- Spätdienst ab 13:30 Uhr.
Der Arbeitsbeginn unterscheidet sich um deutlich mehr als zwei Stunden.
Die Dienste erstrecken sich insgesamt über eine Zeitspanne von mehr als 13 Stunden.
Wechselt eine Pflegekraft regelmäßig zwischen diesen Diensten, kann damit tarifliche Schichtarbeit vorliegen.
Reicht Früh- und Spätdienst für eine Schichtzulage?
Das kann ausreichen.
Für die normale Schichtzulage ist ein Nachtdienst nicht zwingend erforderlich.
Entscheidend ist vielmehr, ob die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer beispielsweise regelmäßig zwischen einem Frühdienst um 6 Uhr und einem Spätdienst um 14 Uhr wechselt und das Schichtsystem eine ausreichend große Zeitspanne umfasst, kann Schichtarbeit im Sinne des TVöD leisten.
Für die Wechselschichtzulage gelten dagegen strengere Voraussetzungen.
Was ist Wechselschichtarbeit?
Wechselschichtarbeit ist eine besonders belastende Form des Schichtdienstes.
Im Krankenhausbereich des TVöD liegt Wechselschichtarbeit grundsätzlich vor, wenn ein Dienstplan einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit vorsieht und die Beschäftigten innerhalb eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen werden.
Wechselschichten müssen außerdem den Betrieb ununterbrochen bei Tag und Nacht sowie an Werk-, Sonn- und Feiertagen abdecken. Eine Nachtschicht muss mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Ein typisches Modell wäre:
Frühdienst → Spätdienst → Nachtdienst → Frei → erneuter Wechsel
Wer ausschließlich Früh- und Spätdienst leistet, erfüllt daher möglicherweise die Voraussetzungen für Schichtarbeit, aber nicht automatisch für Wechselschichtarbeit.
Schichtzulage und Wechselschichtzulage: der Unterschied
| Merkmal | Schichtzulage | Wechselschichtzulage |
|---|---|---|
| Wechselnde Anfangszeiten | Ja | Ja |
| Nachtarbeit zwingend erforderlich | Nein | grundsätzlich ja |
| Rund-um-die-Uhr-Schichtsystem | nicht zwingend | erforderlich |
| Belastung | hoch | meist höher |
| TVöD-Zulage | niedriger | höher |
Eine Beschäftigte erhält dabei grundsätzlich nicht gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit die volle Schichtzulage und die volle Wechselschichtzulage. Erfüllt das Arbeitsmodell die Voraussetzungen der Wechselschichtarbeit, ist die entsprechende Wechselschichtregelung maßgeblich.
Wie hoch ist die Schichtzulage im TVöD 2026?
Der allgemeine TVöD sieht 2026 folgende Beträge vor:
Ständige Schichtarbeit
100 Euro monatlich
Nicht ständige Schichtarbeit
0,59 Euro pro Stunde
Die Beträge sollen sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026 entsprechend verändern.
Was bedeutet „ständige Schichtarbeit“?
„Ständig“ bedeutet nicht, dass jede einzelne Arbeitsstunde des Jahres im Schichtdienst erfolgen muss.
Gemeint ist vielmehr, dass die Schichtarbeit dauerhaft und regelmäßig Bestandteil der geschuldeten Tätigkeit ist.
Eine Pflegekraft, die aufgrund ihres Dienstplans fortlaufend im Früh- und Spätdienst eingesetzt wird und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt, kann daher ständige Schichtarbeit leisten.
Wird eine Pflegekraft dagegen nur gelegentlich als Vertretung in ein Schichtsystem einbezogen, kann nicht ständige Schichtarbeit vorliegen.
Dann wird die Zulage tariflich gegebenenfalls stundenweise berechnet.
Wie hoch ist die Schichtzulage im Krankenhaus?
Für kommunale Krankenhäuser gilt neben dem allgemeinen TVöD der besondere Teil Krankenhäuser, kurz TVöD-K.
2026 gelten dort grundsätzlich:
| Art | Betrag |
|---|---|
| Ständige Schichtarbeit | 100 Euro monatlich |
| Nicht ständige Schichtarbeit | 0,60 Euro pro Stunde |
Für Beschäftigte bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg gilt die Sonderregel von 0,60 Euro für nicht ständige Schichtarbeit nicht; dort bleibt die allgemeine TVöD-Regelung maßgeblich.
Wie hoch ist die Wechselschichtzulage im Krankenhaus 2026?
Im kommunalen Krankenhausbereich wurde die Wechselschichtzulage deutlich angehoben.
Ständige Wechselschichtarbeit
250 Euro monatlich
Nicht ständige Wechselschichtarbeit
Grundsätzlich:
1,49 Euro pro Stunde
Für Beschäftigte bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg:
1,47 Euro pro Stunde.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu älteren Internetartikeln, in denen teilweise noch deutlich niedrigere Beträge genannt werden.
Wie hoch ist die Wechselschichtzulage in Pflege- und Betreuungseinrichtungen?
Auch für Beschäftigte in kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten besondere Regelungen.
Dort beträgt die Wechselschichtzulage 2026:
Ständige Wechselschichtarbeit
250 Euro monatlich
Nicht ständige Wechselschichtarbeit
1,47 Euro pro Stunde.
Die normale Schichtzulage bleibt dort grundsätzlich bei:
- 100 Euro monatlich bei ständiger Schichtarbeit,
- 0,59 Euro pro Stunde bei nicht ständiger Schichtarbeit.
Übersicht der wichtigsten TVöD-Beträge 2026
| Tätigkeit | TVöD-Zulage 2026 |
|---|---|
| Ständige Schichtarbeit | 100 €/Monat |
| Nicht ständige Schichtarbeit allgemein | 0,59 €/Stunde |
| Nicht ständige Schichtarbeit TVöD-K | grundsätzlich 0,60 €/Stunde |
| Ständige Wechselschichtarbeit Krankenhaus | 250 €/Monat |
| Nicht ständige Wechselschichtarbeit Krankenhaus | grundsätzlich 1,49 €/Stunde |
| Ständige Wechselschichtarbeit Pflege/Betreuung | 250 €/Monat |
| Nicht ständige Wechselschichtarbeit Pflege/Betreuung | 1,47 €/Stunde |
Wichtig: Welcher Tarifteil tatsächlich gilt, hängt vom Arbeitgeber und der konkreten Einrichtung ab.
Bekomme ich Schichtzulage und Nachtzuschlag gleichzeitig?
Ja, das kann möglich sein.
Beide Zahlungen haben unterschiedliche Zwecke.
Die Schichtzulage vergütet die Belastung durch ein dauerhaft wechselndes Schichtsystem.
Der Nachtzuschlag wird dagegen für tatsächlich während der tariflich definierten Nachtzeit geleistete Stunden gezahlt.
Eine Pflegekraft im Wechselschichtdienst kann deshalb beispielsweise erhalten:
- Tabellenentgelt,
- Wechselschichtzulage,
- Nachtzuschläge,
- Sonntagszuschläge,
- Feiertagszuschläge.
Die genaue Kombination richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag.
Ausführlich erklären wir die Nachtvergütung im Beitrag Nachtzuschlag in der Pflege 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung.
Gibt es zusätzlich Sonntags- und Feiertagszuschläge?
Ja.
Im TVöD existieren neben Schicht- und Wechselschichtzulagen weitere Zeitzuschläge.
Dazu gehören unter anderem Zuschläge für:
- Nachtarbeit,
- Sonntagsarbeit,
- Feiertagsarbeit,
- bestimmte Arbeiten am 24. und 31. Dezember,
- bestimmte Samstagsarbeit.
Die Zuschläge werden nach eigenen tariflichen Voraussetzungen berechnet und dürfen nicht mit der monatlichen Schichtzulage verwechselt werden.
Ist die Schichtzulage steuerfrei?
Eine normale pauschale Schicht- oder Wechselschichtzulage ist grundsätzlich Bestandteil des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Davon zu unterscheiden sind Zuschläge für tatsächlich geleistete:
- Nachtarbeit,
- Sonntagsarbeit,
- Feiertagsarbeit.
Diese können unter den Voraussetzungen des § 3b Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sein.
Das Gesetz verlangt dafür ausdrücklich tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Eine allgemeine Schichtzulage erfüllt diese Voraussetzung allein nicht.
Beispiel: Pflegekraft im Früh- und Spätdienst
Eine Pflegekraft arbeitet dauerhaft nach folgendem Dienstplan:
- Frühdienst: 6:00 bis 14:30 Uhr
- Spätdienst: 13:30 bis 22:00 Uhr
Sie wechselt regelmäßig zwischen beiden Diensten.
Das System:
- enthält Anfangszeiten mit mehr als zwei Stunden Unterschied,
- erstreckt sich über deutlich mehr als 13 Stunden,
- beinhaltet einen regelmäßigen Wechsel.
Sind die übrigen tariflichen Voraussetzungen erfüllt und gilt der TVöD, kann ständige Schichtarbeit vorliegen.
Die Pflegekraft erhält dann grundsätzlich:
100 Euro Schichtzulage pro Monat.
Da keine Nachtschichten notwendig sind, muss keine Wechselschichtarbeit vorliegen.
Beispiel: Früh-, Spät- und Nachtdienst
Eine Pflegefachkraft arbeitet regelmäßig:
- Frühdienst,
- Spätdienst,
- Nachtdienst,
und wird innerhalb eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten eingeplant.
Wird der Betrieb durch Wechselschichten rund um die Uhr an allen Wochentagen aufrechterhalten und sind die weiteren tariflichen Voraussetzungen erfüllt, kann Wechselschichtarbeit vorliegen.
Im kommunalen Krankenhaus bedeutet dies 2026 bei ständiger Wechselschichtarbeit grundsätzlich:
250 Euro Wechselschichtzulage monatlich.
Zusätzlich können für tatsächlich geleistete Nachtstunden Nachtzuschläge entstehen.
Bekommen Teilzeitkräfte die Schichtzulage?
Grundsätzlich können auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Schicht- oder Wechselschichtzulage haben.
Entscheidend ist nicht allein die Zahl der Wochenstunden, sondern ob die tariflichen Voraussetzungen des Schichtmodells erfüllt werden.
Bei pauschalen monatlichen Entgeltbestandteilen können jedoch die allgemeinen Teilzeitregelungen des Tarifvertrags zu berücksichtigen sein.
Nicht ständige Schicht- oder Wechselschichtarbeit wird dagegen ohnehin anhand der tatsächlich geleisteten Stunden vergütet.
Bei der konkreten Abrechnung sollten Teilzeitbeschäftigte daher prüfen:
- welchen Tarifbereich sie haben,
- ob ständige oder nicht ständige Schichtarbeit vorliegt,
- wie hoch ihr Beschäftigungsumfang ist,
- wie viele Schichtstunden berücksichtigt wurden.
Gibt es bei Schichtarbeit Zusatzurlaub?
Ja, im TVöD können Beschäftigte zusätzlich zur Zulage Anspruch auf Zusatzurlaub haben.
Wer ständig Wechselschichtarbeit leistet und die tarifliche Zulage erhält, bekommt grundsätzlich:
für je zwei zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
Bei ständiger Schichtarbeit gilt:
für je vier zusammenhängende Monate ein Arbeitstag Zusatzurlaub.
Bei einem vollen Jahr ständiger Schichtarbeit können sich daraus grundsätzlich drei zusätzliche Urlaubstage ergeben.
Bei Wechselschichtarbeit können die Ansprüche höher ausfallen.
Für den Krankenhaus- und Pflegebereich bestehen darüber hinaus besondere Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachtarbeitsstunden.
Zusatzurlaub wegen Nachtarbeit
In Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen kann zusätzlich die Zahl der tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden relevant werden.
Tariflich vorgesehen sind beispielsweise:
| Nachtarbeitsstunden pro Jahr | Zusatzurlaub |
|---|---|
| mindestens 150 Stunden | 1 Tag |
| mindestens 300 Stunden | 2 Tage |
| mindestens 450 Stunden | 3 Tage |
| mindestens 600 Stunden | 4 Tage |
Dabei werden Nachtstunden, die bereits in Zeiträumen geleistet wurden, für die Zusatzurlaub wegen Schicht- oder Wechselschichtarbeit entsteht, nicht einfach doppelt berücksichtigt.
Welche Rolle spielt der Dienstplan?
Der tatsächliche Dienstplan ist entscheidend für die Frage, ob die Voraussetzungen der Schicht- oder Wechselschichtarbeit erfüllt sind.
Daher sollten Pflegekräfte nicht nur auf ihre Berufsbezeichnung oder Stationszugehörigkeit achten.
Wichtig sind unter anderem:
- tatsächliche Dienstanfänge,
- Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtdiensten,
- Häufigkeit der Nachtdienste,
- Zeitraum zwischen den Wechseln,
- tatsächliche Einsatzstunden.
Ein Arbeitgeber kann einen tariflichen Anspruch nicht allein dadurch ausschließen, dass eine Zahlung auf der Abrechnung anders bezeichnet wird.
Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die geltende Tarifregelung.
Was passiert bei längerer Krankheit oder Urlaub?
Eine kurzfristige Unterbrechung durch Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die Eigenschaft als ständig Schicht- oder Wechselschichtarbeitender verloren geht.
Der TVöD enthält hierzu besondere Regelungen. Für den Anspruch auf Zusatzurlaub können bestimmte Unterbrechungen durch:
- bezahlten Urlaub,
- Arbeitsunfähigkeit,
- Arbeitsbefreiung,
- Freizeitausgleich
unschädlich sein.
Die konkrete Entgeltfortzahlung der Zulage richtet sich wiederum nach den tarifvertraglichen Entgeltfortzahlungsregeln.
Was gilt bei privaten Pflegeheimen?
Nicht jedes Pflegeheim fällt unter den TVöD.
Private Arbeitgeber können beispielsweise anwenden:
- Haustarifverträge,
- Tarifverträge privater Arbeitgeberverbände,
- individuelle Arbeitsverträge.
Eine Pflegekraft sollte daher zunächst im Arbeitsvertrag prüfen, ob ausdrücklich auf einen Tarifvertrag verwiesen wird.
Fehlt eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung zur Schichtzulage, besteht nicht automatisch Anspruch auf die TVöD-Beträge.
Was gilt bei Caritas und Diakonie?
Kirchliche Einrichtungen verwenden häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien.
Dazu gehören beispielsweise:
- AVR Caritas,
- AVR Diakonie.
Dort können eigene Regelungen zu:
- Schichtzulagen,
- Wechselschichtzulagen,
- Nachtzuschlägen,
- Sonntags- und Feiertagsarbeit
gelten.
Die TVöD-Beträge können deshalb nicht ohne Weiteres auf Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen übertragen werden.
Was gilt in Universitätskliniken?
Viele Universitätskliniken gehören zu den Bundesländern und wenden deshalb nicht den kommunalen TVöD-K an.
Dort kann beispielsweise der TV-L beziehungsweise eine besondere Tarifregelung für die jeweilige Klinik gelten.
Auch dort existieren Regelungen für Schicht- und Wechselschichtarbeit, deren Voraussetzungen und Beträge jedoch von denen des TVöD abweichen können.
Vor einem Vergleich sollte deshalb immer zuerst der tatsächlich geltende Tarifvertrag festgestellt werden.
Warum steht auf meiner Abrechnung keine Schichtzulage?
Mögliche Gründe sind:
- das Schichtmodell erfüllt die tariflichen Voraussetzungen nicht,
- der Arbeitgeber wendet einen anderen Tarifvertrag an,
- es liegt keine ständige Schichtarbeit vor,
- die Zulage wird stundenweise berechnet,
- es handelt sich um einen Abrechnungsfehler,
- die Zahlung wird unter einer anderen Bezeichnung geführt.
Wer glaubt, dass eine Zulage fehlt, sollte zunächst:
- Arbeitsvertrag prüfen,
- Tarifvertrag feststellen,
- Dienstpläne der vergangenen Monate vergleichen,
- Gehaltsabrechnungen kontrollieren,
- Personalabteilung um eine Erklärung bitten.
Bei tarifgebundenen Einrichtungen können außerdem Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung unterstützen.
Kann eine Schichtzulage einfach gestrichen werden?
Besteht ein tarifvertraglicher Anspruch und werden die tariflichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann der Arbeitgeber die Zulage grundsätzlich nicht nach Belieben streichen.
Fallen die Voraussetzungen dagegen tatsächlich weg – beispielsweise weil die Pflegekraft dauerhaft nur noch in einer festen Tagschicht arbeitet – kann auch der Anspruch auf die Zulage entfallen.
Entscheidend ist daher immer:
Wird die anspruchsbegründende Schichtarbeit weiterhin tatsächlich geleistet?
Was gilt beim Einspringen in eine andere Schicht?
Wird eine Pflegekraft kurzfristig aus dem Frei in einen zusätzlichen Dienst gerufen, kann dies verschiedene Auswirkungen haben.
Relevant sind beispielsweise:
- zusätzliche Arbeitsstunden,
- Nachtzuschläge,
- Überstunden,
- Sonn- oder Feiertagszuschläge.
Ein einzelner zusätzlicher Dienst begründet jedoch nicht automatisch eine monatliche Schichtzulage.
Ob nicht ständige Schichtarbeit vorliegt, hängt von den tariflichen Voraussetzungen ab.
Mehr dazu finden Sie unter Einspringen aus dem Frei in der Pflege.
Schichtdienst und Ruhezeit
Eine Schichtzulage erlaubt keine beliebige Dienstplanung.
Auch bei Schicht- und Wechselschichtarbeit gelten weiterhin die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
Zwischen zwei Diensten müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen begrenzte Ausnahmeregelungen.
Ausführliche Beispiele finden Sie im Beitrag Ruhezeit in der Pflege: 11-Stunden-Regel und Ausnahmen.
Schichtdienst und Überstunden
Schichtarbeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Arbeitsstunde außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Dienstes eine tarifliche Überstunde darstellt.
Insbesondere bei Schichtplänen gelten besondere Regeln für:
- Schichtplanturnus,
- Sollarbeitszeit,
- angeordnete Mehrarbeit,
- Freizeitausgleich.
Mehr dazu erklären wir unter Überstunden in der Pflege.
Häufig gestellte Fragen zur Schichtzulage in der Pflege
Wie hoch ist die Schichtzulage im TVöD 2026?
Bei ständiger Schichtarbeit beträgt sie grundsätzlich 100 Euro monatlich. Bei nicht ständiger Schichtarbeit gilt im allgemeinen TVöD ein Betrag von 0,59 Euro pro Stunde.
Wie hoch ist die Wechselschichtzulage im Krankenhaus?
Im kommunalen Krankenhaus beträgt die Wechselschichtzulage 2026 bei ständiger Wechselschichtarbeit 250 Euro monatlich.
Brauche ich Nachtdienste für eine Schichtzulage?
Für die normale Schichtzulage nicht zwingend. Für Wechselschichtarbeit gehören Nachtschichten dagegen zu den Voraussetzungen.
Ist Früh- und Spätdienst bereits Schichtarbeit?
Das kann der Fall sein, wenn die Anfangszeiten regelmäßig um mindestens zwei Stunden wechseln und die weiteren tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekomme ich Nachtzuschlag zusätzlich?
Das ist grundsätzlich möglich. Nachtzuschläge und Schichtzulagen vergüten unterschiedliche Belastungen.
Ist die Schichtzulage steuerfrei?
Eine pauschale Schichtzulage ist grundsätzlich steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Steuerbegünstigungen nach § 3b EStG betreffen bestimmte Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Bekommen Teilzeitkräfte Schichtzulage?
Auch Teilzeitkräfte können Anspruch haben, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es wegen Schichtarbeit zusätzlichen Urlaub?
Ja. Der TVöD sieht bei ständiger Schicht- und Wechselschichtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzurlaub vor.
Zählt ein einzelner Nachtdienst schon als Wechselschichtarbeit?
Nein. Die tariflichen Voraussetzungen verlangen ein regelmäßiges Wechselschichtsystem und im Krankenhausbereich unter anderem eine erneute Heranziehung zu mindestens zwei Nachtschichten innerhalb des maßgeblichen Zeitraums.
Fazit
Schichtzulage und Wechselschichtzulage sind wichtige Bestandteile der Vergütung vieler Pflegekräfte, werden aber häufig mit Nachtzuschlägen verwechselt.
Im TVöD beträgt die normale Schichtzulage 2026 bei ständiger Schichtarbeit grundsätzlich 100 Euro monatlich.
Deutlich höher ist die Wechselschichtzulage. Im kommunalen Krankenhaus sowie in vielen kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen beträgt sie bei ständiger Wechselschichtarbeit 250 Euro monatlich.
Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob eine Pflegekraft im Schichtdienst arbeitet. Die konkreten Anfangszeiten, Wechsel, Nachtdienste und der geltende Tarifvertrag bestimmen, ob tatsächlich ein Anspruch besteht.
Neben den Zulagen können außerdem Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie zusätzlicher Urlaub hinzukommen.
Pflegekräfte sollten deshalb Dienstplan und Gehaltsabrechnung regelmäßig miteinander vergleichen.
Weiterführende Artikel
- Nachtzuschlag in der Pflege 2026
- TVöD Pflege 2026: Gehalt und Zulagen
- Arbeitszeitgesetz in der Pflege
- Ruhezeit in der Pflege
- Einspringen aus dem Frei in der Pflege
- Überstunden in der Pflege
- Tarifverträge und Zulagen in der Pflege
- Arbeitszeiterfassung
Quellen
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – TVöD Allgemeiner Teil, Stand 1. Januar 2026:
https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf
VKA – TVöD Krankenhäuser:
https://vka.de/sparten/krankenhaeuser/
VKA – TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen:
https://vka.de/sparten/pflege-betreuung/
Einkommensteuergesetz § 3b:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html
Arbeitszeitgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Zuletzt fachlich geprüft am 07.08.2026.
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