Pflegekammer in Deutschland 2026: Aufgaben, Pflichtmitgliedschaft, Beiträge und Kritik

Pflegefachkräfte gehören zu den größten Berufsgruppen im deutschen Gesundheitswesen. Trotzdem wird seit Jahren darüber diskutiert, wie stark die Pflege ihre beruflichen Interessen selbst vertreten kann.

Eine mögliche Antwort darauf sind Pflegekammern. Sie sollen der professionellen Pflege eine gesetzlich verankerte Selbstverwaltung geben – vergleichbar mit Kammern anderer Heilberufe.

Doch das Modell ist umstritten. Während Befürworter eine stärkere Stimme der Pflege, verbindliche Berufsstandards und mehr berufliche Selbstbestimmung sehen, kritisieren Gegner vor allem Pflichtmitgliedschaft, Beiträge und zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Hinzu kommt: Eine Pflegekammer gibt es 2026 keineswegs in ganz Deutschland.

Dieser Ratgeber erklärt, was eine Pflegekammer tatsächlich macht, welche Pflegekräfte Pflichtmitglieder sind, welche Beiträge entstehen und in welchen Bundesländern Pflegekammern existieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der beruflichen Selbstverwaltung.
  • Aktive Landespflegekammern bestehen 2026 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
  • In beiden Ländern besteht für bestimmte Pflegefachpersonen grundsätzlich eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.
  • Nordrhein-Westfalen erhebt 2026 erstmals reguläre Mitgliedsbeiträge. Der Jahresbeitrag beträgt für beitragspflichtige Mitglieder 20 Euro.
  • In Rheinland-Pfalz wird der Beitrag einkommensabhängig nach Beitragsklassen berechnet.
  • Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Pflegekammern, lösten diese jedoch 2021 wieder auf.
  • In Baden-Württemberg kam die geplante Pflegekammer nicht zustande.
  • Bayern besitzt keine klassische Pflegekammer, sondern die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit freiwilliger und kostenloser Mitgliedschaft.
  • Eine Pflegekammer ist keine Gewerkschaft und verhandelt keine Tarifverträge oder Gehälter.
  • Zu ihren möglichen Aufgaben gehören Berufsordnung, Weiterbildung, Beratung, Berufsregister, Qualitätssicherung und berufspolitische Stellungnahmen.

Was ist eine Pflegekammer?

Eine Pflegekammer ist eine öffentlich-rechtliche Berufsorganisation für Pflegefachpersonen.

Anders als ein freiwilliger Berufsverband wird eine Kammer durch ein Landesgesetz geschaffen. Sie übernimmt Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung, die ihr der Gesetzgeber überträgt.

Das Grundprinzip lautet:

Pflegefachpersonen sollen bestimmte Angelegenheiten ihres eigenen Berufsstandes selbst regeln.

Eine Pflegekammer kann beispielsweise festlegen, welche beruflichen Standards gelten, Weiterbildungsordnungen entwickeln und gegenüber Politik und Öffentlichkeit Stellung zu Fragen der professionellen Pflege beziehen.

Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, weil das Kammerrecht grundsätzlich Sache der Länder ist.

Welche Pflegekammern gibt es 2026 in Deutschland?

Deutschland besitzt bislang kein flächendeckendes System von Landespflegekammern.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz errichtete die erste Pflegekammer Deutschlands. Die Landespflegekammer vertritt derzeit rund 43.000 Pflegefachpersonen und ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • berufliche Interessenvertretung,
  • Beratung von Mitgliedern,
  • Berufsordnung,
  • Qualitätssicherung,
  • Fort- und Weiterbildungsregelungen,
  • berufspolitische Stellungnahmen,
  • Beteiligung an pflegerelevanten Gremien.

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen verfügt über eine Pflegekammer.

Die gewählte Kammerversammlung nahm Ende 2022 ihre Arbeit auf. Die Pflegekammer NRW vertritt nach eigenen Angaben inzwischen rund 250.000 Mitglieder beziehungsweise registrierungspflichtige Pflegefachpersonen.

2026 beginnt außerdem die schrittweise Finanzierung über Mitgliedsbeiträge.

Niedersachsen

Die Pflegekammer Niedersachsen wurde 2018 eingerichtet.

Nach anhaltenden politischen Auseinandersetzungen und Kritik insbesondere an Pflichtmitgliedschaft und Beiträgen wurde die Kammer schließlich wieder abgeschafft.

Mit Ablauf des 30. November 2021 wurde die Pflegekammer Niedersachsen gesetzlich aufgelöst.

Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein hatte eine Pflegeberufekammer.

Bei einer Befragung sprach sich 2021 eine deutliche Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder gegen eine Fortführung der Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen aus.

Der Landtag beschloss anschließend die Auflösung. Ende 2021 bestand die Pflegeberufekammer nicht mehr.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg war ebenfalls die Errichtung einer Landespflegekammer vorgesehen.

Voraussetzung war jedoch ein gesetzlich festgelegtes Quorum im Registrierungsverfahren.

Dieses Quorum wurde nicht erreicht. Nach Angaben des Sozialministeriums fehlten 3.377 Registrierungen. Mehr als 53.000 Pflegefachkräfte hatten Einwendungen gegen ihre Registrierung erhoben.

Eine Landespflegekammer wurde deshalb nicht errichtet.

Bayern

Bayern hat keine klassische Pflegekammer.

Dort existiert die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ein wesentlicher Unterschied:

Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kostenlos.

Die VdPB übernimmt dennoch berufspolitische und teilweise gesetzlich übertragene Aufgaben für die professionelle Pflege.

Seit dem 1. Juni 2025 besteht in Bayern außerdem ein verpflichtendes Berufsregister für dort tätige Pflegefachpersonen.

Übersicht: Pflegekammern in Deutschland 2026

BundeslandStand 2026
Rheinland-PfalzPflegekammer aktiv
Nordrhein-WestfalenPflegekammer aktiv
Niedersachsen2021 aufgelöst
Schleswig-Holstein2021 aufgelöst
Baden-WürttembergErrichtung gescheitert
BayernKeine klassische Pflegekammer; VdPB als alternatives Modell
übrige BundesländerKeine Landespflegekammer

Damit gibt es 2026 nur in einem kleinen Teil Deutschlands klassische Landespflegekammern.

Wer ist Pflichtmitglied einer Pflegekammer?

Die Mitgliedschaft richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise grundsätzlich Pflegefachpersonen Pflichtmitglieder, wenn sie ihren Pflegeberuf in NRW ausüben oder – sofern sie ihn nicht ausüben – dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
  • Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Altenpfleger,
  • Krankenschwestern und Krankenpfleger,
  • Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger.

Auszubildende gehören in NRW noch nicht zu den regulären Pflichtmitgliedern.

Eine Pflichtmitgliedschaft bedeutet:

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet nicht individuell darüber, ob er Mitglied werden möchte.

Ein Austritt wie bei einem Verein oder Berufsverband ist grundsätzlich nicht möglich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bestehen.

Warum gibt es eine Pflichtmitgliedschaft?

Die Idee hinter der Pflichtmitgliedschaft ist, dass eine Kammer den gesamten Berufsstand repräsentieren soll.

Wäre die Mitgliedschaft freiwillig, würde eine Kammer nur einen Teil der Pflegefachpersonen vertreten.

Befürworter argumentieren deshalb, dass eine gesetzliche Mitgliedschaft der Kammer eine stärkere demokratische Legitimation verschafft.

Das Prinzip existiert bereits bei anderen Heilberufen, beispielsweise bei:

  • Ärzten,
  • Zahnärzten,
  • Apothekern,
  • Psychotherapeuten.

Pflegekammern sollen nach diesem Modell eine vergleichbare berufliche Selbstverwaltung ermöglichen.

Die Pflichtmitgliedschaft gehört allerdings gleichzeitig zu den am stärksten kritisierten Elementen des Systems.

Was kostet eine Pflegekammer?

Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.

Pflegekammer NRW: Beitrag 2026

Nordrhein-Westfalen erhebt 2026 erstmals einen regulären Mitgliedsbeitrag.

Für beitragspflichtige Mitglieder beträgt dieser:

20 Euro pro Jahr

Das entspricht ungefähr:

1,70 Euro pro Monat.

Die Finanzierung befindet sich allerdings noch in einer Übergangsphase. Das Land beteiligt sich weiterhin an den Kosten.

Nach der derzeitigen Planung der Pflegekammer sollen die Beiträge steigen:

  • 2026: 20 Euro jährlich
  • 2027: voraussichtlich 44 Euro jährlich
  • 2028: voraussichtlich 60 Euro jährlich

Die zukünftigen Beträge sind teilweise Prognosen und werden von der Kammerversammlung beschlossen.

Nicht jedes Mitglied muss tatsächlich einen Beitrag entrichten.

Befreiungen bestehen beziehungsweise können beispielsweise möglich sein für:

  • nicht berufstätige Mitglieder,
  • Rentner ohne entsprechende Berufstätigkeit,
  • Arbeitslose,
  • bestimmte Mitglieder anderer Heilberufskammern,
  • besondere Härtefälle.

Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verwendet ein anderes Modell.

Dort wird der Kammerbeitrag einkommensbezogen über verschiedene Beitragsklassen berechnet.

Relevant sind grundsätzlich Einnahmen aus Tätigkeiten, bei denen pflegerisches Fachwissen angewendet wird.

Es gibt daher keinen einzigen festen Jahresbetrag, der für sämtliche Mitglieder gilt.

Welche Aufgaben hat eine Pflegekammer?

Die Aufgaben werden durch das jeweilige Landesgesetz festgelegt.

Typische Aufgaben sind:

1. Berufsordnung

Eine Pflegekammer kann verbindliche Regeln für die professionelle Berufsausübung entwickeln.

Die Berufsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz regelt beispielsweise:

  • allgemeine Berufspflichten,
  • Qualitätssicherung,
  • Anforderungen an die Berufsausübung,
  • berufliches Verhalten,
  • Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen.

Die Berufsordnung ist für die betroffenen Kammermitglieder nicht lediglich eine unverbindliche Empfehlung.

2. Fort- und Weiterbildung

Pflegekammern können Weiterbildungsordnungen entwickeln und Fachweiterbildungen strukturieren.

Das betrifft beispielsweise Bereiche wie:

  • Intensiv- und Anästhesiepflege,
  • Operationsdienst,
  • Praxisanleitung,
  • Führung und Leitung,
  • psychiatrische Pflege,
  • pädiatrische Intensivpflege.

In Rheinland-Pfalz gilt beispielsweise seit dem 1. Juli 2025 eine eigene Fortbildungsordnung. Kammermitglieder müssen innerhalb eines Zweijahreszeitraums grundsätzlich 40 Fortbildungspunkte sammeln.

Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, findet ergänzend unsere Übersicht über die besten Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte.

Für spezialisierte Bereiche haben wir außerdem ausführliche Ratgeber zur Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege und zur Weiterbildung in der OP-Pflege.

3. Berufsregister

Eine wichtige Aufgabe kann die Registrierung der Pflegefachpersonen sein.

Dadurch entsteht erstmals eine vergleichsweise genaue Übersicht darüber:

  • wie viele Pflegefachpersonen vorhanden sind,
  • welche Qualifikationen sie besitzen,
  • in welchen Bereichen sie tätig sind,
  • welche Weiterbildungen vorhanden sind.

Solche Daten können für Versorgungsplanung und Berufspolitik relevant sein.

Eine Registrierung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass in jedem Bundesland eine Pflegekammer besteht. Bayern zeigt dies besonders deutlich: Dort besteht seit Juni 2025 ein verpflichtendes Berufsregister, obwohl die Mitgliedschaft in der VdPB freiwillig ist.

4. Beratung der Mitglieder

Pflegekammern können Mitglieder bei berufsrechtlichen und fachlichen Fragestellungen unterstützen.

Dazu können beispielsweise Fragen gehören zu:

  • Delegation,
  • beruflicher Verantwortung,
  • Fort- und Weiterbildung,
  • Berufsordnung,
  • professionellen Standards,
  • Abgrenzung pflegerischer Aufgaben.

Bei klassischen arbeitsrechtlichen Problemen ist dagegen regelmäßig nicht die Pflegekammer die erste Anlaufstelle.

Informationen zu Arbeitszeit, Dienstplan, Überstunden und weiteren Beschäftigtenrechten finden Sie in unserem Ratgeber zum Arbeitsrecht in der Pflege.

5. Berufspolitische Interessenvertretung

Pflegekammern sollen die Perspektive der professionellen Pflege in politische Entscheidungsprozesse einbringen.

Sie können beispielsweise:

  • Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abgeben,
  • in Fachgremien mitarbeiten,
  • Empfehlungen entwickeln,
  • politische Forderungen formulieren,
  • Expertenwissen aus der Pflege bereitstellen.

Damit unterscheidet sich die Position der Kammer von einer rein privaten Interessenorganisation.

Kann eine Pflegekammer bessere Gehälter durchsetzen?

Nein – zumindest nicht direkt.

Dieser Punkt wird in Diskussionen über Pflegekammern häufig missverstanden.

Eine Pflegekammer ist keine Gewerkschaft.

Sie verhandelt normalerweise keine Tarifverträge mit Arbeitgebern und kann deshalb nicht eigenständig festlegen:

  • wie hoch das Gehalt einer Pflegekraft ist,
  • welche Nachtzuschläge bezahlt werden,
  • wie viele Urlaubstage Beschäftigte erhalten,
  • wie Überstunden vergütet werden,
  • welche Entgeltgruppe im TVöD gilt.

Für Tarifverhandlungen sind Gewerkschaften und Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberverbände zuständig.

Die Kammer kann allerdings berufspolitisch höhere Wertschätzung, bessere Rahmenbedingungen oder andere strukturelle Veränderungen fordern.

Damit kann sie politischen Einfluss ausüben, besitzt aber kein unmittelbares Recht, Gehaltserhöhungen anzuordnen.

Pflegekammer oder Gewerkschaft: Was ist der Unterschied?

PflegekammerGewerkschaft
Körperschaft des öffentlichen RechtsInteressenorganisation
Mitgliedschaft kann gesetzlich verpflichtend seinMitgliedschaft freiwillig
BerufsordnungTarifverhandlungen
berufliche StandardsLöhne und Gehälter
WeiterbildungssystemeArbeitskampf und Streik
Berufsregisterarbeitsrechtliche Unterstützung
berufspolitische StellungnahmenTarifpolitische Interessenvertretung
Selbstverwaltung des BerufsVertretung von Arbeitnehmerinteressen

Beide Organisationen können sich für Pflegekräfte einsetzen, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Eine Pflegekammer ersetzt daher weder Gewerkschaften noch Betriebsräte, Personalräte oder Mitarbeitervertretungen.

Was ist die Bundespflegekammer?

Neben den Landespflegekammern gibt es die Bundespflegekammer.

Sie ist jedoch keine bundesweite Pflichtkammer, in der sich jede Pflegekraft registrieren muss.

Die Bundespflegekammer bündelt die Interessen bestehender Landespflegekammern auf Bundesebene.

Aktuell gehören ihr vor allem an:

  • die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz,
  • die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.

Sie soll pflegepolitische Positionen gegenüber Bundesregierung, Bundestag und anderen bundesweiten Akteuren vertreten.

Dass bislang nur zwei aktive Landespflegekammern bestehen, begrenzt allerdings die bundesweite organisatorische Basis.

Welche Argumente sprechen für Pflegekammern?

Befürworter nennen mehrere Vorteile.

Stärkere Stimme der professionellen Pflege

Ärzte und andere Heilberufe besitzen seit Jahrzehnten berufsständische Kammern.

Eine Pflegekammer soll Pflegefachpersonen ermöglichen, eigene berufliche Positionen verbindlicher einzubringen.

Selbstverwaltung statt Fremdbestimmung

Berufsordnungen und fachliche Standards können stärker von Pflegefachpersonen selbst entwickelt werden.

Einheitliche Berufsstandards

Eine Kammer kann Anforderungen an Berufsausübung, Fortbildung und Weiterbildung strukturieren.

Bessere Datenlage

Eine Registrierung ermöglicht genauere Aussagen darüber, wie viele Pflegefachpersonen tatsächlich vorhanden sind und welche Qualifikationen sie besitzen.

Politischer Einfluss

Eine gesetzlich legitimierte Kammer kann bei Gesetzgebungsverfahren und gesundheitspolitischen Entscheidungen Stellung beziehen.

Angesichts von Fachkräftemangel, Ambulantisierung und neuen Kompetenzen gewinnt die Frage der beruflichen Selbstverwaltung weiter an Bedeutung. Mehr zu den Veränderungen im Beruf lesen Sie unter Pflegekräfte 2026: Trends, Chancen und Veränderungen.

Was wird an Pflegekammern kritisiert?

Die Diskussion ist seit Jahren kontrovers.

Pflichtmitgliedschaft

Der häufigste Kritikpunkt ist, dass Pflegefachpersonen Mitglied werden müssen, auch wenn sie die Kammer persönlich nicht unterstützen.

Kritiker halten eine freiwillige Interessenvertretung deshalb für angemessener.

Pflichtbeiträge

Besonders kontrovers waren Beiträge in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Viele Beschäftigte argumentierten, dass sie bereits:

  • Gewerkschaftsbeiträge,
  • Beiträge für Berufsverbände,
  • Sozialversicherungsbeiträge

zahlen und eine zusätzliche Pflichtabgabe ablehnen.

NRW versucht die finanzielle Belastung zunächst vergleichsweise niedrig zu halten. Dennoch bleibt das grundsätzliche Thema der verpflichtenden Finanzierung bestehen.

Erwartungen an die Kammer

Ein weiteres Problem liegt in teilweise unrealistischen Erwartungen.

Eine Pflegekammer kann nicht einfach:

  • mehr Personal einstellen,
  • höhere Gehälter beschließen,
  • Dienstpläne verändern,
  • Krankenhäuser besser finanzieren,
  • Tarifverträge abschließen.

Einige der größten Probleme im Pflegealltag liegen deshalb außerhalb ihrer direkten Entscheidungskompetenz.

Bürokratie

Registrierung, Beitragsbescheide, Fortbildungsnachweise und weitere Verwaltungsverfahren können zusätzlichen Aufwand verursachen.

Gerade Beschäftigte, die ohnehin unter hoher Dokumentationsbelastung leiden, sehen dies teilweise kritisch.

Frage der demokratischen Legitimation

Befürworter sehen gerade in der Pflichtmitgliedschaft die Voraussetzung dafür, den gesamten Berufsstand vertreten zu können.

Kritiker argumentieren dagegen, dass eine Organisation nicht automatisch breite Zustimmung besitzt, nur weil die Mitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Auflösungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, wie entscheidend die Akzeptanz innerhalb der Berufsgruppe für das langfristige Funktionieren einer Kammer ist.

Warum wurden Pflegekammern wieder abgeschafft?

Die Erfahrungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass die Einrichtung einer Kammer allein nicht genügt.

Entscheidend sind:

  • Akzeptanz innerhalb der Berufsgruppe,
  • transparente Finanzierung,
  • verständliche Kommunikation,
  • sichtbarer Nutzen,
  • realistische Erwartungen,
  • demokratische Beteiligung.

In Niedersachsen wurde die Pflegekammer zum 30. November 2021 aufgelöst.

Auch in Schleswig-Holstein führte eine Befragung letztlich zur politischen Entscheidung, die Kammer wieder abzuschaffen.

Die Erfahrungen dieser Länder beeinflussen bis heute die Diskussion über neue Pflegekammern.

Ist eine bundesweite Pflegekammer geplant?

Eine unmittelbar für sämtliche deutschen Pflegefachpersonen zuständige bundesweite Pflichtkammer besteht 2026 nicht.

Das liegt auch an der föderalen Struktur Deutschlands.

Heilberufs- und Kammerrecht wird überwiegend von den Bundesländern geregelt. Deshalb müsste grundsätzlich jedes Land entscheiden, ob und in welcher Form es eine Pflegekammer errichtet.

Die Bundespflegekammer kann die bestehenden Landesorganisationen auf Bundesebene koordinieren, ersetzt aber keine fehlenden Landespflegekammern.

Ob weitere Bundesländer künftig Kammern einführen, hängt von politischen Entscheidungen und insbesondere von der Akzeptanz innerhalb der professionellen Pflege ab.

Was bedeutet eine Pflegekammer für den einzelnen Pflegealltag?

Für viele Pflegefachpersonen bleiben Auswirkungen zunächst abstrakt.

Im Alltag kann eine Pflegekammer jedoch beispielsweise relevant werden bei:

  • Fortbildungspflichten,
  • Fachweiterbildungen,
  • Berufsordnung,
  • berufsethischen Fragen,
  • Delegation von Tätigkeiten,
  • Registrierung,
  • Berufsrecht,
  • Anerkennung bestimmter Weiterbildungen.

Andere Probleme fallen dagegen weiterhin in andere Zuständigkeitsbereiche.

Probleme mit Dienstplan oder Arbeitszeit?

Hier gelten Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag sowie betriebliche Mitbestimmung.

Probleme mit dem Gehalt?

Hier sind Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Gewerkschaft entscheidend.

Zu wenig Personal auf der Station?

Eine Pflegekammer kann politische Forderungen stellen. Die konkrete Personalplanung liegt jedoch beim Arbeitgeber und wird zusätzlich durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst.

Fachweiterbildung?

Hier kann eine Pflegekammer – abhängig vom Bundesland – eine wichtige Rolle bei Weiterbildungsordnung und Anerkennung spielen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegekammer

Gibt es 2026 eine bundesweite Pflegekammer?

Es gibt eine Bundespflegekammer als bundesweite Interessenvertretung bestehender Landespflegekammern. Sie ist jedoch keine bundesweite Kammer mit unmittelbarer Pflichtmitgliedschaft aller Pflegefachpersonen Deutschlands.

Welche Bundesländer haben eine Pflegekammer?

2026 bestehen aktive Landespflegekammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Muss ich Mitglied der Pflegekammer sein?

Wenn Sie unter die gesetzlichen Voraussetzungen eines Bundeslandes mit Pflegekammer fallen, besteht grundsätzlich Pflichtmitgliedschaft. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich nach Landesrecht.

Muss jedes Mitglied Beiträge zahlen?

Nein. Mitgliedschaft und Beitragspflicht sind nicht immer identisch. Je nach Beitragsordnung bestehen Befreiungen oder besondere Regelungen.

Wie hoch ist der Beitrag in NRW 2026?

Für beitragspflichtige Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 2026 nach Angaben der Pflegekammer NRW 20 Euro.

Kann ich aus der Pflegekammer austreten?

Bei einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft ist ein freiwilliger Austritt grundsätzlich nicht möglich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Kann die Pflegekammer mein Gehalt erhöhen?

Nicht direkt. Tarifverhandlungen gehören zu den Aufgaben von Gewerkschaften und Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitgeberverbänden.

Ist eine Pflegekammer dasselbe wie ein Berufsverband?

Nein. Ein Berufsverband ist normalerweise eine freiwillige Organisation. Eine Pflegekammer ist eine gesetzlich geschaffene Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Gibt es in Bayern eine Pflegekammer?

Nein. Bayern besitzt mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ein alternatives öffentlich-rechtliches Modell. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist freiwillig und kostenlos.

Gibt es noch eine Pflegekammer in Niedersachsen?

Nein. Die Pflegekammer Niedersachsen wurde zum 30. November 2021 aufgelöst.

Fazit

Die Diskussion über Pflegekammern zeigt ein grundsätzliches Problem des deutschen Gesundheitswesens: Pflegefachpersonen tragen große Verantwortung, verfügen aber im Vergleich zu einigen anderen Heilberufen bislang nur begrenzt über eine flächendeckende berufsständische Selbstverwaltung.

2026 bestehen klassische Landespflegekammern nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Sie können Berufsordnungen entwickeln, Weiterbildungen strukturieren, Pflegefachpersonen registrieren und die berufspolitischen Interessen der Profession vertreten.

Gleichzeitig sind ihre Möglichkeiten begrenzt. Pflegekammern schließen keine Tarifverträge, legen keine Gehälter fest und können Personalmangel nicht unmittelbar beseitigen.

Pflichtmitgliedschaft und Beiträge bleiben deshalb kontrovers. Die Auflösung früherer Kammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigt, dass berufliche Selbstverwaltung nur dauerhaft funktionieren kann, wenn ein erheblicher Teil der Berufsgruppe ihren Nutzen erkennt.

Ob sich das Modell in weiteren Bundesländern durchsetzen wird, bleibt offen.

Weiterführende Artikel

Quellen

Bundespflegekammer – Informationen zu den Landespflegekammern:
https://bundespflegekammer.de/

Pflegekammer Nordrhein-Westfalen – Mitgliedschaft und Beiträge:
https://www.pflegekammer-nrw.de/faq-mitgliedschaft/

Pflegekammer Nordrhein-Westfalen – Beitrag 2026:
https://www.pflegekammer-nrw.de/beitrag/

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – Mitgliedschaft:
https://pflegekammer-rlp.de/mitgliedschaft/

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – Mitgliedsbeiträge:
https://pflegekammer-rlp.de/mitgliedschaft/mitgliedsbeitrag/

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – Berufsordnung:
https://pflegekammer-rlp.de/pflege-als-heilberuf/berufsordnung/

Niedersächsisches Ministerium für Soziales – Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/soziales/pflege_in_niedersachsen/pflegekammer/pflegekammer-niedersachsen-110014.html

Sozialministerium Baden-Württemberg – Pflegekammer und Quorum:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/pflegekammer-in-baden-wuerttemberg

Vereinigung der Pflegenden in Bayern:
https://www.vdpb-bayern.de/

Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert: August 2026.

Zuletzt fachlich geprüft am 07.08.2026.

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