Steigende Spritkosten: Neuverhandlung der Pflegedienst-Vergütung bleibt rechtlich offen
Die aktuellen Entwicklungen am Kraftstoffmarkt stellen ambulante Pflegedienste vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Trotz bestehender Preisbremsen sind die Kosten für Diesel und Benzin in vielen Regionen weiterhin stark gestiegen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Mehrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vergütungsregelung ausgeglichen werden können. Die rechtliche Lage hierzu ist derzeit nicht abschließend geklärt.
Rechtliche Unsicherheit bei Kraftstoffkosten
Laut dem Gesetz zur Vereinbarung von Pflegesätzen (§ 89 SGB XI) müssen Träger und Kostenträger eine leistungsgerechte Vergütung vereinbaren, die es dem Dienst ermöglicht, seine Aufwendungen zu finanzieren. Eine Neuverhandlung der Vergütung ist nach § 85 Absatz 7 SGB XI vorgesehen, wenn sich die Annahmen der Vereinbarung unvorhersehbar und wesentlich verändert haben. Als Beispiel hierfür nennt das Gesetz eine erhebliche Änderung der Energieaufwendungen.
Allerdings bleibt offen, ob Kraftstoff explizit unter diese Regelung fällt. Der Gesetzestext erwähnt zwar Energieaufwendungen, schließt jedoch den Begriff „Kraftstoff“ nicht ausdrücklich ein. Dies führt zu einer Interpretationsspielraum zwischen den Vertragsparteien und den zuständigen Schiedsstellen.
Praxisbeispiele zeigen massive Mehrkosten
In der Praxis berichten Pflegedienste von deutlichen Steigerungen ihrer Betriebskosten. Ein Pflegedienst in Schwarzenberg gab an, dass die Preise an den Zapfsäulen trotz der Spritpreisbremse seit dem 1. Oktober weiterhin deutlich über zwei Euro je Liter lagen. Die Geschäftsführerin des Betriebs berichtete, dass er wegen der Preiserhöhung monatlich fast 1.000 Euro mehr für Diesel und Benzin benötige.
Auch Humanitas St. Georg in Duderstadt bezifferte zusätzliche Ausgaben. Nach Angaben der Inhaberin gegenüber Care vor9 stiegen die monatlichen Spritkosten binnen eines Jahres von rund 1.134 auf 1.764 Euro. Das entspricht bei elf bis zwölf Dienstwagen und durchschnittlich 12.600 Kilometern im Monat einem Anstieg um 630 Euro oder knapp 56 Prozent.
Positionen der Verbände zur Kostenfrage
Verschiedene Verbände haben unterschiedliche Positionen zu den steigenden Spritkosten eingenommen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe forderte im September 2026, höhere Kraftstoffkosten kurzfristig und unbürokratisch durch die Pflegekassen zu refinanzieren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege teilte im März 2026 mit, sie habe in den vorangegangenen Vergütungsverhandlungen einen Risikozuschlag auf Kraftstoffkosten gefordert.
Der Deutsche Pflegeverband erklärte im April 2026, die engen Kalkulationssätze seien nicht geeignet, Kostenexplosionen dauerhaft auszugleichen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen forderte den Bundestag im selben Monat auf, Direktzahlungen zum Ausgleich der gestiegenen Spritpreise zu beschließen.
Andere Verbände wie der Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege in Niedersachsen wollen die Entwicklung zunächst beobachten und später gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden das Gespräch mit den Pflegekassen suchen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste wertete die Situation dagegen als Beispiel dafür, dass es auch in der Pflege unternehmerische Risiken gebe.
Auswirkungen auf die Versorgungssituation
Die steigenden Spritkosten haben bereits Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur. Pflegedienste lehnen Neukunden aus weiter entfernten Regionen ab, da Fahrten in umliegende Orte wegen der hohen Benzinpreise nicht mehr wirtschaftlich möglich seien. Dies könnte langfristig zu einer Verringerung der Versorgungsmöglichkeiten in ländlichen Räumen führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtliche Grundlage für eine Neuverhandlung der Vergütung aufgrund steigender Spritkosten zwar existiert, jedoch nicht explizit auf Kraftstoff angewendet wird. Die Entscheidung darüber bleibt den Vertragsparteien und gegebenenfalls den Schiedsstellen überlassen.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 28.10.2026).
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