Diakonie warnt vor Arbeitsplatzverlusten durch geplantes Sozialraumbudget
Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) hat eine gravierende Warnung vor den Folgen der geplanten Pflegereform ausgesprochen. Der Verband befürchtet, dass die Einführung eines neuen Sozialraumbudgets im schlimmsten Fall zu einem durchschnittlichen Verlust von sechs Arbeitsplätzen pro ambultem Pflegedienst führen könnte. Diese Einschätzung wurde am 7. November 2026 bekannt gegeben und bezieht sich auf die bevorstehende erste Lesung des Entwurfs im Bundestag.
Problemstellung: Der Wechsel vom Entlastungsbetrag zum Budget
Kern der Kontroverse ist die geplante Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege. Ab dem 1. Januar 2027 soll der monatliche Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 auf ein Sozialraumbudget in Höhe von bis zu 175 Euro umgestellt werden. Während der bisherige Betrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege genutzt werden konnte, soll das neue Budget ausschließlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten sein.
Für bestehende ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag liegt hierin ein existenzielles Problem. Laut dem aktuellen Entwurf schließt die Zulassung nach Paragraf 72 SGB XI die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag aus. Damit könnte für diese Einrichtungen die bisherige Möglichkeit entfallen, bestimmte Leistungen über das neue Budget abzurechnen. Die Diakonie RWL fordert deshalb eindringlich, dass ambulante Dienste diese Leistungen weiterhin erbringen und abrechnen dürfen.
Die Warnung der Diakonie vor Arbeitsplatzverlusten
Die Arbeitsplatzwarnung beruht auf Berechnungen, die anhand einer Befragung der Diakonie RWL erstellt wurden. Der Verband beschreibt die prognostizierte Stellenzahl ausdrücklich als einen schlimmsten Fall. Offen bleibt dabei jedoch, wie viele Dienste wann und in welchem Gebiet befragt wurden, wie die gefährdeten Stellen konkret ermittelt wurden und wie daraus der Durchschnitt von rund sechs Arbeitsplätzen entstand.
Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, kritisierte das Vorhaben scharf: „Das Sozialraumbudget geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und zerstört etablierte Versorgungsstrukturen.“ Nach seiner Einschätzung könnten hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung durch Pflegedienste dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger selbstständig zu Hause leben und Angehörige entlastet werden. Die drohende Einschränkung der Abrechnungsmöglichkeiten gefährdet diese Versorgungskette direkt.
Aktueller Stand der politischen Debatte
Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss ambulanter Pflegedienste vom neuen Budget ist noch nicht gefallen. In der Bundestagsdebatte versprach die CDU/CSU-Abgeordnete Simone Borchardt Nachbesserungen beim Sozialraumbudget und bei den Alltagshilfen. Die weiteren Beratungen führt federführend der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Ob bestehende ambulante Pflegedienste danach tatsächlich auf das Budget zugreifen können, bleibt derzeit offen. Die Diakonie RWL nutzt die aktuelle Situation, um auf die Notwendigkeit einer klaren Klärung hinzuweisen, bevor der Entwurf verabschiedet wird. Der Verband appelliert an die Politik, die etablierten Strukturen der ambulanten Pflege nicht zu gefährden und den Zugang zur häuslichen Versorgung für Millionen von Menschen sicherzustellen.
Fazit
Die geplante Reform wirft erhebliche Unsicherheiten auf. Während die Koalition signalisiert, bereit zu sein, Nachbesserungen vorzunehmen, bleibt die konkrete Ausgestaltung des Sozialraumbudgets entscheidend für die Zukunft vieler Pflegedienste. Die Diakonie RWL mahnt an, dass eine restriktive Auslegung des Gesetzes nicht im Interesse der Pflegebedürftigen liegt und bestehende Versorgungsstrukturen gefährdet.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 07.11.2026).
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