Merz drängt auf Abstimmung: 131 Euro bei Pflegegrad 1 sollen entfallen

Die Bundesregierung plant eine umfassende Neuordnung der Pflegeversicherung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Regierungsentwurf an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner weitergeleitet und eine zeitnahe Abstimmung gefordert. Der Entwurf sieht unter anderem Kürzungen bei Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 sowie zusätzliche Beitragsbelastungen vor. Es handelt sich hierbei weiterhin um einen Gesetzentwurf und nicht um geltendes Recht.

Pläne zur Kürzung des Entlastungsbetrags

Zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Streichung des monatlichen Entlastungsbetrags für Personen mit Pflegegrad 1. Derzeit beträgt dieser Betrag 131 Euro pro Monat. Bei einem ganzjährigen Anspruch würde dies einer Summe von bis zu 1.572 Euro im Jahr entsprechen. Ein konkreter Termin für den Beginn der Streichung wird in dem Entwurf noch nicht genannt.

Zusätzlich soll der Zuschuss zur vollstationären Pflege für neue Fälle wegfallen. Personen, die diesen Zuschuss bereits erhalten, sollen jedoch Bestandsschutz genießen und ihre Leistungen behalten. Pflegberatung, der Zugang zu Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds bleiben laut Entwurf weiterhin bestehen.

Erhöhung der Beiträge und neue Zahlungspflichten

Neben den Leistungskürzungen sind deutliche Änderungen bei der Finanzierung vorgesehen. Kinderlose sollen ab dem 1. Januar 2027 einen zusätzlichen Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zahlen. Ihr aktueller Aufschlag würde sich damit auf insgesamt 0,9 Prozentpunkte des Bruttogehalts erhöhen und wäre allein von ihnen zu tragen.

Auch für andere Gruppen sind neue Beitragspflichten geplant. Partner sollen ab 2028 für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner einen Anteil von 0,52 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Zudem sollen Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab diesem Zeitpunkt einen Pflegeversicherungsbeitrag abführen.

Finanzielle Lage und Rückzahlung von Darlehen

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Reform mit der drohenden Finanzkrise. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 3,6 Prozent entstünde bis zum Jahr 2030 ein Defizit von 17,4 Milliarden Euro. Um diese Lücke zu schließen, ist auch eine Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen geplant.

Die ursprünglich für den Zeitraum zwischen 2028 und 2033 vorgesehene Rückzahlung von 4,2 Milliarden Euro soll auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben werden. Parallel dazu wird an der Digitalisierung gearbeitet. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll Daten Pflegebedürftiger zentral speichern und für Angehörige, die Pflegeversicherung sowie Pflegeanbieter zugänglich machen.

Investitionen in die Digitalisierung

Für die Digitalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen sind insgesamt zwei Milliarden Euro vorgesehen. Davon stammen 1,6 Milliarden vom Bund und 400 Millionen von den Ländern. Weitere Lösungen sollen später folgen. Die vom Kabinett eingesetzte Pflegestrukturkommission hat bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorzulegen, damit weitere Reformen bis Juli 2027 beschlossen werden können.

Die aktuelle Gesetzeslage bleibt jedoch offen, da langfristige Entscheidungen über Pflege und Finanzierung zunächst noch nicht feststehen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes liegt dem Bundesrat seit dem 9. Oktober vor und wurde am 30. September vom Bundeskabinett beraten.

  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 soll entfallen.
  • Kinderlose zahlen ab 2027 einen höheren Beitragssatz.
  • Die Rückzahlung von Bundesdarlehen wird um mehrere Jahre verschoben.

Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 04.11.2026).

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