Pflegegehalt 2026: Bayern, NRW und Sachsen im Vergleich

Pflegegehalt in Bayern, NRW und Sachsen: Was zeigen die Zahlen?

Wie hoch ist das Gehalt einer Pflegefachkraft im Jahr 2026? Diese Frage lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Entscheidend sind unter anderem das Bundesland, die Berufserfahrung, der Arbeitgeber, die Tarifbindung und der konkrete Einsatzbereich.

Auch zwischen Krankenpflege und Altenpflege bestehen weiterhin Unterschiede. Hinzu kommen Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenenddienste, Feiertage, Schichtarbeit oder besondere Aufgabenbereiche wie Intensivpflege, Anästhesie und OP-Pflege.

Für diesen einheitlichen Vergleich der regionalen Medianentgelte verwenden wir die IAB-Auswertung „Entgelte von Pflegekräften 2024“ (Stichtag 31. Dezember 2024, veröffentlicht am 20. August 2025). Diese Werte sind keine gemessenen Gehälter aus 2026. Neuere Tarifsteigerungen – etwa im TVöD-P – und die 2026 geltenden regional üblichen Entlohnungsniveaus sind davon zu unterscheiden. Aktuelle Entgeltgruppen und Tabellen erläutert unser Beitrag TVöD Pflege 2026.

In diesem Beitrag vergleichen wir die Pflegegehälter in:

  • Bayern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen

Dabei unterscheiden wir zwischen Fachkräften in der Gesundheits- und Krankenpflege und Fachkräften in der Altenpflege.

Das Wichtigste in Kürze

Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielten zuletzt ein bundesweites Medianentgelt von 4.329 € brutto pro Monat. In der Altenpflege lag der entsprechende Wert bei 4.153 € brutto.

Im Vergleich der drei Bundesländer lagen Bayern und Nordrhein-Westfalen nahezu gleichauf. Sachsen erreichte niedrigere Werte, der Abstand fällt aber deutlich geringer aus, als es die Zahlen des bisherigen Artikels vermuten ließen.

BundeslandKrankenpflegeAltenpflege
Bayern4.380 €4.211 €
Nordrhein-Westfalen4.368 €4.178 €
Sachsen4.017 €3.891 €
Deutschland4.329 €4.153 €

Bei diesen Zahlen handelt es sich um das monatliche Medianentgelt vollzeitbeschäftigter Fachkräfte. Auszubildende sind nicht enthalten. Die Angaben beziehen sich auf den Stand 31. Dezember 2024.

Durchschnitt oder Median: Was sagen die Zahlen wirklich aus?

Bei Gehaltsvergleichen wird häufig vom „Durchschnittsgehalt“ gesprochen. Die Bundesagentur für Arbeit verwendet jedoch überwiegend den Median.

Der Median teilt alle betrachteten Gehälter in zwei gleich große Gruppen:

  • 50 % der Beschäftigten verdienen weniger.
  • 50 % der Beschäftigten verdienen mehr.

Der Median ist für Gehaltsvergleiche häufig aussagekräftiger als der mathematische Durchschnitt, weil einzelne besonders hohe oder niedrige Einkommen das Ergebnis weniger stark beeinflussen.

Die ausgewiesenen Entgelte beziehen sich auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte. Sie können laufende und einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mehrarbeitsvergütungen und bestimmte Zuschläge enthalten. Steuer- und sozialversicherungsfreie Bestandteile von Zuschlägen werden dagegen nicht vollständig erfasst.

Deshalb ist das tatsächliche monatliche Tabellenentgelt einer Pflegefachkraft nicht automatisch identisch mit dem ausgewiesenen Median.

Pflegegehalt in Deutschland 2026: die Ausgangslage

Die Gehälter in der Pflege sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege verdienten im April 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich rund 4.310 € brutto pro Monat. Fachkräfte in der Altenpflege kamen auf rund 4.228 € brutto.

Die Daten des IAB zeigen zugleich, dass Pflegefachkräfte regional unterschiedlich bezahlt werden. Der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Bundesland betrug bei Fachkräften in der Krankenpflege zuletzt rund 13 %. In der Altenpflege lag die Spannweite bei etwa 11 %.

Gleichzeitig haben sich die Gehälter in Ost- und Westdeutschland angenähert. Das mittlere Entgelt in der Altenpflege lag in Ostdeutschland zuletzt ungefähr 4 % unter dem westdeutschen Wert. In der Krankenpflege betrug der Abstand etwa 6 %.

Die ältere pauschale Angabe von 3.000 bis 3.300 Euro für examinierte Pflegefachkräfte in Sachsen wäre irreführend: Der hier verwendete IAB-Median zum 31. Dezember 2024 liegt bei 4.017 Euro für Krankenpflegefachkräfte und bei 3.891 Euro für Altenpflegefachkräfte. Einzelgehälter können davon abweichen.

Welche Vergütungsregeln gelten 2026?

Die historischen IAB-Medianwerte sind nicht mit aktuellen Tarifentgelten gleichzusetzen. Im TVöD für kommunale Arbeitgeber stiegen die Tabellenentgelte am 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Je nach Arbeitgeber und Tätigkeit gelten aber unterschiedliche Tarifverträge, Eingruppierungen und Stufen. Maßgeblich sind die Tarifunterlagen der VKA.

Für Beschäftigte im Geltungsbereich der Pflegearbeitsbedingungenverordnung gelten seit dem 1. Juli 2026 branchenbezogene Mindeststundenentgelte von 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte ohne mindestens einjährige Ausbildung, 17,80 Euro für entsprechend qualifizierte Pflegeassistenzkräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Diese gesetzlichen Mindestentgelte ersetzen keinen günstigeren Tarif- oder Arbeitsvertrag und gelten nicht pauschal für jede Klinikstelle. Quelle: § 2 der 7. PflegeArbbV.

Außerdem veröffentlicht der GKV-Spitzenverband regional übliche Entlohnungsniveaus und pflegetypische Zuschläge für zugelassene Pflegeeinrichtungen; die Übersicht mit Stand 30. September 2026 berücksichtigt die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Sie beschreibt vergütungsrechtliche Vergleichswerte und darf nicht als repräsentativer Median aller tatsächlich gezahlten Pflegegehälter ausgegeben werden.

Feiertagszuschläge und Jahressonderzahlung

Vor Weihnachten und dem Jahreswechsel sollten Pflegekräfte neben dem Grundentgelt prüfen, welche Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Jahressonderzahlungen im jeweils geltenden Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Die Höhe variiert nach Regelwerk, Bundesland, Einsatzzeit und persönlichen Voraussetzungen; ein gesetzlicher Anspruch auf einen bestimmten allgemeinen Feiertagszuschlag besteht nicht für jede Beschäftigung. Mehr dazu erläutert unser Beitrag zu Feiertagszuschlägen in der Pflege.

Redaktioneller Prüfstand: 18. Oktober 2026. Die regionalen Medianwerte stammen aus 2024, während sich Tarif- und Mindestentgelte auf 2026 beziehen. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle arbeitsrechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

Zuletzt fachlich geprüft am 18.10.2026.

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