ver.di warnt vor Kürzung der Pflegegrad-Leistungen und fordert Reform

Die Gewerkschaft ver.di hat scharfe Kritik am Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes geübt. Der aktuelle Regierungsentwurf sieht vor, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu streichen. Dieser Betrag beläuft sich derzeit auf 131 Euro monatlich. Als Gegenleistung für den Wegfall dieser finanziellen Unterstützung soll laut Entwurf ein Anspruch auf eine entsprechende Begleitung bei der Pflege eingeführt werden. ver.di lehnt diesen Tausch ab und fordert Nachbesserungen an der Vorlage vor der ersten Bundestagsberatung.

Ver.di kritisiert geplanten Wegfall von monatlich 131 Euro bei Pflegegrad 1

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands von ver.di, bezeichnete die Vorlage nach ihrer Einschätzung als „ein Spargesetz zulasten der Versicherten, Beschäftigten und pflegebedürftigen Menschen“. Zwar hat die Gewerkschaft anerkannt, dass die Bundesregierung ursprünglich geplante Verschlechterungen bei der Bezahlung von Pflegekräften sowie den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner zurückgenommen habe. Dennoch bleibe das Kernproblem bestehen: Die Finanzierung werde weiter ausgehöhlt.

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beläuft sich auf 131 Euro monatlich. Der Regierungsentwurf sieht vor, ihn zu streichen; als Gegenleistung soll ein Anspruch auf eine entsprechende Begleitung bei der Pflege eingeführt werden. Bei vollstationärer Pflege entfiele für Neuzugänge auch der in gleicher Höhe gezahlte Zuschuss. Bereits bestehende Fälle sollen ihn behalten.

Finanzielle Auswirkungen und Beitragssatzpunkte

Zusätzlich zum Wegfall des Entlastungsbetrags plant das Gesetz eine Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Der Zuschlag soll um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen. Dadurch entstünden den Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2027 Mehrausgaben von 3,3 Milliarden Euro. ver.di lehnt dies ab, weil damit nach Bühlers Einschätzung die Finanzierung durch Arbeitgeber und Beschäftigte weiter ausgehöhlt würde.

Hürden bei der Einstufung in Pflegegrade

Neben den finanziellen Kürzungen kritisiert ver.di auch Änderungen am Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade. Der Entwurf will das Verfahren anpassen; seine Begründung nennt als Folge eine leicht veränderte Verteilung der Pflegegrade. Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte geändert werden sollen, ist offen. ver.di spricht von höheren Hürden und warnt, diese könnten zusammen mit der gestrichenen Leistung bei Pflegegrad 1 die Personalausstattung in Pflegeheimen verschlechtern.

Bedeutung für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Für Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte und das gesamte Personal im Gesundheitswesen hat diese Entwicklung direkte Konsequenzen. Wenn der Entlastungsbetrag wegfallen soll und gleichzeitig die Einstufungshürden steigen, droht eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in Heimen. Die Gewerkschaft warnt davor, dass dies zu einer weiteren Belastung des Personals führen könnte. Sylvia Bühler fordert den Bundestag auf, den aktuellen Entwurf dringend nachzubessern.

Auswirkungen und offene Fragen

Die offenen Fragen betreffen vor allem die Details der Einstufungskriterien. Es ist unklar, welche genauen Schwellenwerte geändert werden sollen und wie dies konkret die Verteilung der Pflegegrade beeinflusst. Zudem bleibt abzuwarten, ob die geplante Begleitung bei der Pflege tatsächlich den Wegfall des Geldes kompensieren kann oder ob dies lediglich ein politischer Tauschhandel ist, der die finanzielle Lage der Versicherten verschlechtert.

Die Bundesregierung muss nun eine grundlegende Reform angehen, die die Pflegeversicherung dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis stellt. Bis dahin bleibt die aktuelle Situation für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige prekär. ver.di wird weiterhin Druck auf den Bundestag ausüben, um die geplanten Verschlechterungen zu verhindern.

Die Debatte zeigt, wie wichtig eine stabile Finanzierung der Pflegeversicherung ist. Ohne ausreichende Mittel drohen nicht nur Kürzungen bei den Leistungen, sondern auch ein Mangel an qualifiziertem Personal in den Heimen. Die Gewerkschaft ver.di macht deutlich: Eine Reform darf nicht auf Kosten der Versicherten gehen.

Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 06.11.2026).

Teilen mit:

Kommentare sind geschlossen

Wird hochgeladen …