Gesundheits-Apps auf Rezept: So funktionieren DiGA
Einführung
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, können eine medizinische Behandlung digital unterstützen. Umgangssprachlich werden sie häufig als „Apps auf Rezept“ bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um gewöhnliche Gesundheits- oder Fitness-Apps, sondern um geprüfte Medizinprodukte, die im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind.
Gesetzlich Versicherte können eine passende DiGA ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein direkter Antrag bei der Krankenkasse möglich. Die Kosten übernimmt dann grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung.
Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung?
Eine DiGA ist ein digitales Medizinprodukt, dessen Hauptfunktion auf digitaler Technologie beruht. Sie soll Versicherte oder das gemeinsame Handeln von Versicherten und medizinischem Fachpersonal unterstützen – beispielsweise bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung einer Erkrankung.
Nicht jede Gesundheits-App ist daher automatisch eine DiGA. Fitness-Apps, allgemeine Entspannungsangebote, Schrittzähler oder reine Informationsangebote gehören nicht allein deshalb zu den erstattungsfähigen Anwendungen.
Eine DiGA muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sein.
Bei welchen Erkrankungen werden DiGA eingesetzt?
Die im Verzeichnis aufgeführten Anwendungen decken unterschiedliche medizinische Bereiche ab. Dazu gehören beispielsweise:
- psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angst- oder Schlafstörungen,
- chronische Schmerzen und Rückenschmerzen,
- Tinnitus,
- Migräne,
- Diabetes und andere Stoffwechselerkrankungen,
- Erkrankungen des Bewegungsapparates,
- bestimmte neurologische oder onkologische Beschwerden,
- Unterstützung bei Adipositas und ärztlich begleiteter Gewichtsreduktion.
Welche Anwendung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Diagnose, den persönlichen Voraussetzungen und möglichen Gegenanzeigen ab.
Die pauschale Bezeichnung „App zur Blutdruckkontrolle“ sollte nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Anwendung aktuell für die betreffende Indikation im DiGA-Verzeichnis gelistet ist. Das Angebot verändert sich regelmäßig, weil Anwendungen aufgenommen, dauerhaft zugelassen oder wieder aus dem Verzeichnis entfernt werden können.
Wie erhält man eine Gesundheits-App auf Rezept?
Weg 1: Verordnung durch eine Praxis
Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können eine DiGA verordnen, wenn sie für die diagnostizierte Erkrankung medizinisch geeignet ist.
Die versicherte Person reicht die Verordnung anschließend bei ihrer Krankenkasse ein. Nach der Prüfung erhält sie in der Regel einen Freischaltcode, mit dem die Anwendung aktiviert werden kann.
Weg 2: Antrag bei der Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte können sich auch direkt an ihre Krankenkasse wenden. Dafür ist normalerweise ein Nachweis über die entsprechende medizinische Indikation erforderlich.
Ein eigenständiger Kauf in einem App-Store führt dagegen nicht automatisch zu einer Kostenerstattung. Versicherte sollten deshalb vor dem Download klären, ob die Anwendung im DiGA-Verzeichnis steht und wie ihre Krankenkasse die Freischaltung abwickelt.
Bei privat Versicherten richtet sich eine mögliche Erstattung nach dem jeweiligen Tarif und Versicherungsvertrag. Sie sollte vorab mit dem Versicherungsunternehmen geklärt werden.
Wie prüft das BfArM eine DiGA?
Vor der Aufnahme in das Verzeichnis prüft das BfArM unter anderem Anforderungen an:
- Sicherheit und Funktionstauglichkeit,
- Datenschutz und Datensicherheit,
- Qualität und Nutzerfreundlichkeit,
- Barrierefreiheit,
- Interoperabilität,
- Verbraucherschutz,
- den nachgewiesenen oder zu untersuchenden positiven Versorgungseffekt.
Ein positiver Versorgungseffekt kann entweder ein medizinischer Nutzen oder eine patientenrelevante Verbesserung von Strukturen und Abläufen sein. Dazu können beispielsweise eine bessere Koordination der Behandlung oder ein erleichterter Zugang zur Versorgung zählen.
Bei dauerhaft aufgenommenen Anwendungen wurde der erforderliche positive Versorgungseffekt nachgewiesen. Daneben kann eine DiGA zunächst vorläufig aufgenommen werden, während der Hersteller den Nachweis innerhalb einer Erprobungsphase vervollständigt. Der Status einer Anwendung ist im DiGA-Verzeichnis erkennbar.
Das Bundesgesundheitsministerium erläutert die Voraussetzungen und Bezugswege in seinem Ratgeber zu Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Vorteile für Patientinnen und Patienten
Zeitlich und örtlich flexibel
Viele Anwendungen können zu Hause oder unterwegs genutzt werden. Das ist insbesondere für Menschen hilfreich, die nur eingeschränkt mobil sind oder weit von spezialisierten Behandlungsangeboten entfernt wohnen.
Unterstützung zwischen Behandlungsterminen
Eine DiGA kann Übungen, Erinnerungen, Symptomtagebücher oder strukturierte Lerninhalte bereitstellen. Dadurch lässt sich die Zeit zwischen ärztlichen oder therapeutischen Terminen sinnvoll überbrücken.
Bessere Selbstbeobachtung
Die regelmäßige Dokumentation von Beschwerden kann dabei helfen, Veränderungen früher wahrzunehmen und den Krankheitsverlauf strukturierter zu besprechen.
Aktive Beteiligung an der Behandlung
DiGA können die Gesundheitskompetenz stärken und Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, vereinbarte Behandlungsschritte konsequenter umzusetzen.
Eine App ersetzt jedoch nicht automatisch eine persönliche Untersuchung oder Behandlung. Bei neuen, starken oder sich verschlechternden Beschwerden ist weiterhin eine medizinische Abklärung erforderlich.
Was verändert sich für medizinisches Fachpersonal?
Auch Ärztinnen, Psychotherapeuten und weitere Gesundheitsfachkräfte können von DiGA profitieren. Die Anwendungen können zusätzliche Informationen über Symptome, Übungen oder Behandlungsverläufe liefern.
Dabei sind jedoch wichtige Einschränkungen zu beachten:
- Nicht jede DiGA übermittelt Daten direkt an eine Praxis.
- Daten dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung weitergegeben werden.
- Die Auswertung muss für die konkrete Behandlung tatsächlich relevant sein.
- Zusätzliche Daten können auch mehr Arbeitsaufwand verursachen.
- Die technische Einbindung in bestehende Praxis- und Klinikinformationssysteme ist nicht überall reibungslos möglich.
DiGA sollten deshalb in ein nachvollziehbares Behandlungskonzept eingebunden werden. Eine große Datenmenge allein verbessert noch keine Versorgung.
Digitale Kompetenzen werden damit für zahlreiche Pflege- und Gesundheitsberufe wichtiger – von der verständlichen Beratung bis zur sicheren Beurteilung digital erhobener Informationen.
Datenschutz und Datensicherheit
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Deshalb gelten für DiGA höhere Anforderungen als für gewöhnliche Apps.
Das BfArM prüft unter anderem, ob eine Anwendung die vorgeschriebenen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Seit Februar 2026 gelten weiterentwickelte Regelungen der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung. Dennoch sollten Nutzerinnen und Nutzer aufmerksam bleiben und vor der Aktivierung prüfen:
- Welche Daten werden erhoben?
- Zu welchem Zweck werden sie verarbeitet?
- Werden externe Dienste eingebunden?
- Welche Zugriffsrechte verlangt die App?
- Wie können Daten exportiert oder gelöscht werden?
- Mit wem können Informationen geteilt werden?
Das BfArM informiert ausführlich über die Datenschutzanforderungen für DiGA.
Die Aussage, „nicht jede App erfüllt hohe Sicherheitsstandards“, ist zwar grundsätzlich richtig, darf aber nicht pauschal auf gelistete DiGA übertragen werden. Gerade die Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis unterscheidet eine DiGA von einer beliebigen Gesundheits-App.
Grenzen und Herausforderungen
Unterschiedliche digitale Fähigkeiten
Nicht alle Menschen verfügen über ein geeignetes Gerät, eine stabile Internetverbindung oder ausreichende Erfahrung mit Apps. Barrierefreiheit und verständliche Einführungen bleiben daher wichtig.
Motivation im Alltag
Eine Anwendung kann nur unterstützen, wenn sie regelmäßig und bestimmungsgemäß genutzt wird. Komplizierte Bedienung, fehlende Motivation oder unrealistische Erwartungen können den Nutzen begrenzen.
Evidenz und vorläufige Aufnahme
Die wissenschaftliche Evidenz ist nicht bei allen Anwendungen gleich umfangreich. Besonders bei vorläufig gelisteten DiGA sollte beachtet werden, dass der vollständige Nachweis des positiven Versorgungseffekts noch Teil der Erprobung ist.
Integration in die Regelversorgung
Damit DiGA nachhaltig helfen, müssen Behandlungspfade, Verantwortlichkeiten und Datenaustausch klar geregelt sein. Eine App, die isoliert neben der übrigen Therapie läuft, schöpft ihr Potenzial häufig nicht aus.
Keine Lösung für strukturelle Engpässe
Digitale Anwendungen können Versorgung ergänzen, Wartezeiten aber nicht grundsätzlich beseitigen. Sie ersetzen weder ärztliches und therapeutisches Fachpersonal noch notwendige persönliche Kontakte.
Worauf sollten Versicherte achten?
Vor der Nutzung einer DiGA sind folgende Fragen sinnvoll:
- Ist die Anwendung aktuell im DiGA-Verzeichnis gelistet?
- Ist sie für meine Diagnose und Altersgruppe vorgesehen?
- Ist die Aufnahme dauerhaft oder vorläufig?
- Welche Beschwerden soll die Anwendung konkret verbessern?
- Gibt es Gegenanzeigen oder technische Voraussetzungen?
- Wie werden meine Daten verarbeitet?
- Wie lange darf ich die Anwendung nutzen?
- Wann sollte der Behandlungserfolg überprüft werden?
Bei Unsicherheit sollte die Auswahl mit der behandelnden Praxis oder der Krankenkasse besprochen werden.
Fazit
Gesundheits-Apps auf Rezept sind ein wichtiger Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung. Sie können Patientinnen und Patienten zwischen Behandlungsterminen unterstützen, die Selbstbeobachtung verbessern und medizinische Maßnahmen sinnvoll ergänzen.
Ihre Wirksamkeit ist jedoch nicht bei jeder Anwendung und jeder Person gleich. Entscheidend sind eine passende Indikation, eine verständliche Bedienung, der sorgfältige Umgang mit Gesundheitsdaten und die sinnvolle Einbindung in die Behandlung.
Wer eine DiGA nutzen möchte, sollte deshalb nicht irgendeine Gesundheits-App auswählen, sondern das aktuelle BfArM-Verzeichnis prüfen und die Anwendung möglichst gemeinsam mit dem behandelnden Fachpersonal auswählen.:innen motivieren – wenn Datenschutz und Qualität stimmen.
Zuletzt fachlich geprüft am 24.07.2026.
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