Pflegereform: Verpflegung in der Tagespflege könnte Familien mehr kosten
Die geplante Pflegereform bringt für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen neue finanzielle Fragen mit sich. Ein zentraler Punkt ist die mögliche Änderung der Kostenstruktur bei der häuslichen Pflege ab dem Jahr 2027. Besonders betroffen könnten Familien sein, die ihren pflegebedürftigen Angehörigen in einer Tagespflege einrichten. Nach aktuellen Planungen könnte die Verpflegung in der Tagespflege für diese Haushalte teurer werden.
Pflegereform und neue Budgets ab 2027
Das Bundeskabinett hat am 30. September einen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung der häuslichen Pflege auf ein neues Budgetsystem zum 1. Januar 2027. Der aktuelle Entlastungsbetrag von 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das für Volljährige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 175 Euro beträgt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Anspruch auf Tages- und Nachtpflege sowie den neuen Budgets. Der Anspruch auf diese Leistungen soll eigenständig bleiben und nicht mit den neuen Budgets verrechnet werden. Auch nach geltendem Recht wird das Pflegegeld durch die Nutzung der Tagespflege nicht gekürzt.
Wo liegen die Mehrkosten?
Trotz dieser Regelungen besteht die Sorge, dass bestimmte Kosten für die Familien steigen könnten. Die mögliche Mehrbelastung betrifft vor allem Kosten, die nicht aus dem Tagespflegebudget bezahlt werden. Das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld verdeutlicht dies mit einem konkreten Beispiel:
- 940 Euro für Betreuung und Fahrdienst werden vollständig aus dem Tagespflegebudget beglichen.
- Hinzu kommen 230 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten.
Der heutige Entlastungsbetrag senkt diese 325 Euro Eigenkosten auf 194 Euro. Würde die Regelung des Referentenentwurfs greifen, wären die vollen 325 Euro selbst zu tragen – das entspricht einer Mehrbelastung von 131 Euro.
Rechtliche Unsicherheiten und offene Fragen
Diese Rechnung ist allerdings keine sichere Prognose. Der Gesetzentwurf bindet das Sozialraumbudget an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und führt Tages- und Nachtpflege getrennt davon auf. Zudem sind im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung ist derzeit noch nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen dem zustimmen, bevor die neuen Regelungen verbindlich werden. Bis dahin bleibt das geltende Recht bestehen.
Fazit
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für Angehörige bedeutet dies, dass sich die Kostenstruktur der häuslichen Pflege in den nächsten Monaten weiterentwickeln könnte. Es ist ratsam, die Entwicklungen im parlamentarischen Verfahren genau zu verfolgen und bei Bedarf rechtliche Beratung einzuholen.
Originalquelle: Altenpflege.de (Meldung vom 01.11.2026).
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