Zeitarbeit in der Pflege: Gehalt, Stundenlohn, Zuschläge & Rechte 2026

Gehalt & Arbeitsbedingungen 2026

Zeitarbeit in der Pflege: Gehalt, Stundenlohn, Zuschläge & Rechte 2026

Was verdient eine Pflegefachkraft in der Zeitarbeit wirklich? Entscheidend sind nicht nur der Stundenlohn, sondern auch Tarifgruppe, übertarifliche Zulagen, Nacht- und Feiertagszuschläge, Arbeitszeitkonto, Fahrtkosten und die Dauer eines Einsatzes. Dieser Überblick zeigt, worauf Pflegekräfte 2026 achten sollten.

Zuletzt fachlich geprüft am: 2. September 2026

18,09 € DGB/GVP EG 4 seit 01.09.2026
151,67 h tarifliche Vollzeit pro Monat
9 Monate Equal Pay kann dann relevant werden
18 Monate gesetzliche Überlassungshöchstdauer im Regelfall
Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitgeber ist bei Zeitarbeit das Personaldienstleistungsunternehmen – nicht das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.
  • Der Tariflohn ist nicht automatisch mit dem tatsächlich angebotenen Pflege-Stundenlohn identisch.
  • Pflegeunternehmen können zusätzliche übertarifliche Zulagen vereinbaren.
  • Entscheidend ist deshalb immer der komplette Arbeitsvertrag und nicht nur ein beworbener Stundenlohn.
  • Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeitszuschläge können das tatsächliche Brutto deutlich verändern.

Was bedeutet Zeitarbeit in der Pflege?

Bei der Zeitarbeit – rechtlich Arbeitnehmerüberlassung – schließt die Pflegekraft ihren Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister ab. Dieser überlässt sie zeitweise an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste oder andere Einrichtungen.

Die Pflegekraft bleibt während des Einsatzes Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer des Personaldienstleisters. Die tägliche Arbeit findet jedoch im Kundenbetrieb statt.

Ausführlich zu Chancen und Risiken findest du unseren Überblick Zeitarbeit in der Pflege: Vorteile und mögliche Nachteile .

Wie hoch ist das Gehalt in der Zeitarbeit Pflege 2026?

Eine einzige Zahl gibt es nicht. Das Gehalt hängt unter anderem von Qualifikation, Tätigkeit, Tarifvertrag, Region, Einsatzbereich, Berufserfahrung und zusätzlichen Zulagen ab.

Seit dem 1. September 2026 gelten im einheitlichen DGB/GVP-Tarifwerk folgende Grundentgelte:

Entgeltgruppe Stundenentgelt Grundprinzip der Tätigkeit
EG 1 15,33 € Tätigkeit nach betrieblicher Einweisung
EG 2a 15,67 € Anlernzeit oder fachbezogene Erfahrung
EG 2b 16,08 € fachspezifische Qualifikation
EG 3 17,11 € Tätigkeit mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung
EG 4 18,09 € Tätigkeit mit Kenntnissen einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung
EG 5 20,27 € zusätzliche Spezialkenntnisse, Zusatzausbildung und langjährige Erfahrung
EG 6 22,52 € Meister-, Techniker- oder vergleichbare Qualifikation
EG 7 26,20 € zusätzlich zu EG 6 mehrjährige Berufserfahrung
EG 8 28,04 € Tätigkeit mit erforderlichem Fachhochschulstudium
EG 9 29,42 € Hochschulstudium bzw. FH-Studium plus mehrjährige Erfahrung
Wichtig: Die Entgeltgruppe richtet sich nach der tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit. Eine Qualifikation allein führt nicht automatisch zu einer bestimmten oder höheren Entgeltgruppe.

Welche Entgeltgruppe gilt für Pflegefachkräfte?

Im DGB/GVP-Entgeltrahmentarifvertrag beschreibt EG 4 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.

Das passt grundsätzlich zu vielen Tätigkeiten examinierter Pflegefachkräfte. Entscheidend bleibt aber die konkrete Tätigkeit. Spezialqualifikationen, zusätzliche Verantwortung oder andere Tätigkeitsmerkmale können eine andere Eingruppierung rechtfertigen.

Der Tarifwert ist keine Aussage darüber, was eine Pflegefachkraft auf dem Markt tatsächlich verdienen muss. Viele Personaldienstleister vereinbaren zusätzlich zum Tarifentgelt übertarifliche Zulagen oder individuelle Vergütungsbestandteile.

Beispiel: Was bedeutet EG 4 als Monatsgehalt?

Tarifliches Rechenbeispiel

Bei 151,67 tariflichen Monatsstunden und einem Stundenentgelt von 18,09 € ergibt sich rechnerisch:

18,09 € × 151,67 Stunden = rund 2.744 € brutto Grundentgelt.

Noch nicht enthalten sind mögliche übertarifliche Zulagen, Nacht-, Sonn-, Feiertags- oder Mehrarbeitszuschläge sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen.

Warum verdienen Pflegekräfte in der Zeitarbeit häufig mehr als das Tarifgrundentgelt?

Das Tarifentgelt kann lediglich die Grundlage der Vergütung darstellen. Gerade bei gesuchten Qualifikationen können zusätzlich individuelle Vergütungsbestandteile vereinbart werden.

Mögliche zusätzliche Bestandteile

  • übertarifliche Zulage
  • Einsatzzulage
  • Funktions- oder Fachzulage
  • Nachtzuschlag
  • Sonntagszuschlag
  • Feiertagszuschlag
  • Mehrarbeitszuschlag
  • Fahrtkostenerstattung
  • Unterkunft oder Übernachtungskosten

Darauf beim Vergleich achten

  • Ist der angegebene Stundenlohn Grundlohn oder Gesamtvergütung?
  • Welche Zulagen sind garantiert?
  • Welche Leistungen hängen vom jeweiligen Einsatz ab?
  • Was passiert während einer einsatzfreien Zeit?
  • Wie werden Fahrtzeit und Fahrtkosten behandelt?

Zuschläge in der Zeitarbeit Pflege

Schichtarbeit ist in der Pflege besonders relevant. Deshalb sollte nicht nur der Grundlohn verglichen werden.

Art DGB/GVP-Regelung
Nachtarbeit richtet sich nach dem Kundenbetrieb, tariflich höchstens 25 % des maßgeblichen Tarifentgelts
Sonntagsarbeit richtet sich nach dem Kundenbetrieb, tariflich höchstens 50 %
Feiertagsarbeit richtet sich nach dem Kundenbetrieb, tariflich höchstens 100 %
Mehrarbeit bei den tariflichen Voraussetzungen 25 %

Treffen mehrere dieser tariflichen Zuschläge zusammen, wird nach dem DGB/GVP-Manteltarifvertrag grundsätzlich nur der jeweils höchste gezahlt.

Mehr zum Thema Schichtvergütung findest du unter Schichtzulage in der Pflege .

Was verdient man in der Zeitarbeit Pflege netto?

Ein seriöser pauschaler Nettolohn lässt sich nicht nennen. Zwei Pflegekräfte mit identischem Bruttogehalt können unterschiedliche Nettobeträge erhalten.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Steuerklasse
  • Bundesland
  • Kirchensteuer
  • Kinderfreibeträge
  • Krankenversicherung und Zusatzbeitrag
  • steuerfreie beziehungsweise steuerbegünstigte Zuschläge
  • weitere individuelle Faktoren
Deshalb sollte beim Vergleich zweier Zeitarbeitsangebote zunächst immer die garantierte Bruttovergütung einschließlich aller fest vereinbarten Zulagen verglichen werden.

Equal Pay: Wann muss die Bezahlung angepasst werden?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht grundsätzlich die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Beschäftigten des Einsatzbetriebes vor.

Wird aufgrund eines einschlägigen Tarifvertrags zunächst vom Gleichstellungsgrundsatz beim Entgelt abgewichen, ist nach dem AÜG grundsätzlich spätestens nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher Equal Pay zu beachten.

Unter bestimmten tariflichen Voraussetzungen kann hiervon länger abgewichen werden. Frühere Einsätze beim selben Entleiher können dabei mitgerechnet werden, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen.

Wie der Anspruch genau funktioniert, welche Einsatzzeiten zusammengerechnet werden und welche Ausnahmen gelten, erklären wir ausführlich im Ratgeber Equal Pay in der Zeitarbeit Pflege: Anspruch, Fristen und Ausnahmen 2026 .

Wie lange darf eine Pflegekraft über Zeitarbeit in derselben Einrichtung arbeiten?

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beträgt die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beim selben Entleiher grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate.

Tarifliche Abweichungen können möglich sein. Deshalb muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, welche Regelungen für den jeweiligen Einsatzbetrieb gelten.

Arbeitszeit in der Zeitarbeit

Der DGB/GVP-Manteltarifvertrag sieht für Vollzeit grundsätzlich 151,67 Stunden pro Monat beziehungsweise durchschnittlich 35 Stunden pro Woche vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann arbeitsvertraglich eine längere regelmäßige Arbeitszeit bis durchschnittlich 40 Wochenstunden vereinbart werden.

Die konkrete Lage der Arbeitszeit orientiert sich regelmäßig am Kundenbetrieb. Das betrifft beispielsweise Beginn und Ende der Schicht, Pausen und die Verteilung auf die Wochentage.

Zusätzlich gelten selbstverständlich die arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften. Mehr dazu: Arbeitszeitgesetz in der Pflege und Ruhezeiten in der Pflege.

Das Arbeitszeitkonto: besonders genau hinschauen

In der Zeitarbeit werden Abweichungen zwischen der vertraglichen Monatsarbeitszeit und den tatsächlich geleisteten Stunden häufig über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen.

Wie Plusstunden, Minusstunden und einsatzfreie Zeiten behandelt werden, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Arbeitszeitkonto in der Zeitarbeit Pflege .

Beschäftigte sollten deshalb regelmäßig kontrollieren:

  • Wie viele Plus- oder Minusstunden sind gebucht?
  • Wann können Plusstunden als Freizeit genommen werden?
  • Wann können Stunden ausgezahlt werden?
  • Was passiert beim Ende des Arbeitsverhältnisses?
  • Werden Zuschläge korrekt separat ausgezahlt?

Fahrtzeit, Unterkunft und wechselnde Einsatzorte

Gerade in der Pflege kann die Entfernung zum Einsatzort einen erheblichen Unterschied machen.

Das DGB/GVP-Tarifwerk enthält seit 2026 konkrete Regelungen für längere Wegezeiten. Wird für den einfachen Weg außerhalb der Arbeitszeit mehr als 1 Stunde und 15 Minuten benötigt, kann unter den tariflichen Voraussetzungen die darüber hinausgehende Wegezeit vergütet werden.

Bei besonders langen Wegezeiten können zudem Regelungen zur Übernahme von Übernachtungskosten greifen.

Vor Vertragsabschluss klären: Einsatzradius, Fahrtkostenerstattung, Wegezeit, Unterkunft und mögliche Eigenanteile sollten möglichst eindeutig schriftlich geregelt sein.

Urlaub und Sonderzahlungen

Nach dem DGB/GVP-Manteltarifvertrag steigt der Urlaubsanspruch mit der Betriebszugehörigkeit:

  • 1. Jahr: 25 Arbeitstage
  • 2. und 3. Jahr: 27 Arbeitstage
  • ab dem 4. Jahr: 30 Arbeitstage

Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses sind im Tarifwerk außerdem zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtszahlungen vorgesehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn gerade kein Einsatz vorhanden ist?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Einsatz im Krankenhaus beendet ist.

Vertragspartner und Arbeitgeber bleibt jedoch das Zeitarbeitsunternehmen. Das wirtschaftliche Risiko, keinen passenden Kundenauftrag zu haben, darf nicht einfach auf die Pflegekraft übertragen werden.

Besonders wichtig ist deshalb ein transparenter Arbeitsvertrag, der Arbeitszeit, Vergütung und den Umgang mit einsatzfreien Zeiten eindeutig regelt.

Zeitarbeit oder Festanstellung – was ist finanziell besser?

Ein höherer Stundenlohn allein beantwortet diese Frage nicht. Sinnvoll ist ein Vergleich der gesamten Jahresvergütung.

Bei Zeitarbeit prüfen

  • Grundlohn
  • übertarifliche Zulagen
  • Schichtzuschläge
  • Fahrtkosten
  • Arbeitszeitkonto
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • garantierte Monatsstunden

Bei Festanstellung prüfen

  • Tarifgruppe und Stufe
  • Jahressonderzahlung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Schicht- und Wechselschichtzulagen
  • Urlaub
  • verlässliche Dienstplanung
  • weitere Arbeitgeberleistungen

Checkliste: Einen guten Personaldienstleister erkennen

  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorhanden
  • Grundlohn und Zulagen werden getrennt und verständlich ausgewiesen
  • keine unklaren Aussagen wie „bis zu X Euro“, ohne die Voraussetzungen zu erklären
  • Einsatzradius ist vertraglich nachvollziehbar
  • Fahrtkosten und Unterkunft sind klar geregelt
  • Arbeitszeitkonto wird transparent erklärt
  • Schichtwünsche werden realistisch besprochen
  • Umgang mit einsatzfreien Zeiten ist eindeutig
  • es gibt einen erreichbaren persönlichen Ansprechpartner
  • vor jedem Einsatz liegen die wesentlichen Einsatzinformationen vor

Welche Fragen sollte ich vor der Unterschrift stellen?

  1. Wie hoch ist mein garantierter Grundstundenlohn?
  2. Welche Zulagen sind vertraglich garantiert?
  3. Welcher Tarifvertrag wird angewendet?
  4. In welche Entgeltgruppe werde ich eingruppiert und warum?
  5. Wie hoch ist meine garantierte monatliche Arbeitszeit?
  6. Wie funktioniert das Arbeitszeitkonto?
  7. Wie werden Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste vergütet?
  8. Wie groß ist mein Einsatzradius?
  9. Wer übernimmt Fahrt- und Übernachtungskosten?
  10. Was passiert, wenn zwischen zwei Einsätzen einige Tage frei sind?
  11. Welche Kündigungsfrist gilt?
  12. Wie werden Equal-Pay-Zeiten dokumentiert?

Pflegejobs vergleichen statt nur Stundenlöhne vergleichen

Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Vergütung, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitsbedingungen. Auf 360GradGesundheit kannst du aktuelle Stellenangebote im Gesundheitswesen entdecken.

Häufige Fragen zu Gehalt und Zeitarbeit in der Pflege

Was verdient eine Pflegefachkraft in der Zeitarbeit 2026?

Das lässt sich nicht mit einem einzigen Stundenlohn beantworten. Tarifentgelt, konkrete Eingruppierung, übertarifliche Zulagen, Schichtzuschläge und individuelle Vertragsbestandteile bestimmen die tatsächliche Vergütung.

Wie hoch ist der Tariflohn für eine Pflegefachkraft?

Tätigkeiten, für die Kenntnisse einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung erforderlich sind, werden im DGB/GVP-Tarifwerk grundsätzlich durch EG 4 beschrieben. Seit 1. September 2026 beträgt das Grundentgelt dieser Gruppe 18,09 € pro Stunde. Entscheidend ist jedoch immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Warum zahlen Zeitarbeitsfirmen Pflegekräften teilweise mehr?

Zusätzlich zum Tarifgrundentgelt können übertarifliche oder individuelle Zulagen vereinbart werden. Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Bestandteile garantiert sind und welche nur bei bestimmten Einsätzen entstehen.

Gibt es in der Zeitarbeit Nacht- und Feiertagszuschläge?

Ja. Im DGB/GVP-Tarifwerk richten sich Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach der jeweiligen Regelung des Kundenbetriebes innerhalb der tariflichen Grenzen. Auch individuelle günstigere Vergütungsbestandteile können eine Rolle spielen.

Wann gilt Equal Pay in der Zeitarbeit?

Wird tariflich zunächst vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz abgewichen, ist Equal Pay grundsätzlich nach neun Monaten Überlassung an denselben Entleiher relevant. Sonderregeln und vorherige Einsatzzeiten müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.

Wie lange darf ich in derselben Klinik eingesetzt werden?

Der gesetzliche Regelfall des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sieht eine Überlassungshöchstdauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten beim selben Entleiher vor. Tarifliche Abweichungen können möglich sein.

Ist Zeitarbeit in der Pflege besser bezahlt als eine Festanstellung?

Das kann der Fall sein, muss aber nicht. Statt nur den Stundenlohn zu vergleichen, sollten Jahresbrutto, Zuschläge, Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Urlaub, Altersvorsorge und Arbeitszeit gemeinsam betrachtet werden.

Quellen und fachliche Grundlage: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Bundesagentur für Arbeit, DGB/GVP-Entgelttarifvertrag 2026/2027, DGB/GVP-Entgeltrahmentarifvertrag und DGB/GVP-Manteltarifvertrag. Tarifwerte: Stand 2. September 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche, steuerliche oder tarifrechtliche Beratung. Arbeitsvertrag und konkrete Tarifbindung können zu abweichenden Ergebnissen führen.

Zuletzt fachlich geprüft am 02.09.2026.

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