Quereinstieg in die Pflege: Voraussetzungen, Wege und Chancen

Direkter Einstieg als Pflegehilfskraft

Einige Einrichtungen beschäftigen Quereinsteiger zunächst als Pflegehilfs- oder Pflegeunterstützungskraft. Die genauen Voraussetzungen und erlaubten Tätigkeiten hängen vom Arbeitgeber, dem Einsatzbereich und teilweise vom jeweiligen Bundesland ab.

Pflegehilfskräfte unterstützen beispielsweise bei:

  • der Körperpflege,
  • der Mobilisation,
  • der Nahrungsaufnahme,
  • hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,
  • der Betreuung pflegebedürftiger Menschen,
  • einfachen pflegerischen Aufgaben nach entsprechender Einweisung.

Bestimmte pflegerische Tätigkeiten und die eigenverantwortliche Steuerung des Pflegeprozesses bleiben qualifizierten Pflegefachpersonen vorbehalten.

Der Einstieg als Hilfskraft kann dennoch eine gute Möglichkeit sein, den Pflegealltag kennenzulernen und anschließend eine staatlich anerkannte Ausbildung zu beginnen.

Ausbildung zur Pflegefachperson

Seit 2020 werden die früher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege grundsätzlich in der generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt.

Die reguläre Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachperson dauert in Vollzeit drei Jahre. Eine Teilzeitausbildung kann bis zu fünf Jahre dauern.

Die Ausbildung verbindet Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen, unter anderem in:

  • Krankenhäusern,
  • stationären Pflegeeinrichtungen,
  • ambulanten Pflegediensten,
  • psychiatrischen Versorgungsbereichen,
  • der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Nach erfolgreichem Abschluss können Pflegefachpersonen Menschen verschiedener Altersgruppen und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen pflegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung

Für den unmittelbaren Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung wird grundsätzlich eine der folgenden Voraussetzungen benötigt:

  • ein mittlerer Schulabschluss,
  • eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung,
  • ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren,
  • ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, staatlich anerkannten Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung.

Zusätzlich müssen Bewerber gesundheitlich für die Ausbildung geeignet sein. Je nach Pflegeschule oder Ausbildungsträger können weitere Unterlagen verlangt werden, beispielsweise ein ärztliches Attest, ein Führungszeugnis oder Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse.

Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen sind in § 11 des Pflegeberufegesetzes geregelt.

Was tun, wenn die Zugangsvoraussetzungen fehlen?

Ein fehlender mittlerer Schulabschluss bedeutet nicht automatisch, dass der Weg zur Pflegefachperson ausgeschlossen ist.

Mit einem Hauptschulabschluss kann zunächst eine Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung absolviert werden. Nach ihrem erfolgreichen Abschluss ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Einstieg in die Fachkraftausbildung möglich.

Teilweise kann eine vorherige Pflegeausbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Eine Verkürzung erfolgt jedoch nicht automatisch. Sie muss beantragt und von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen einer Förderkette sogar der Erwerb eines Schulabschlusses mit einer anschließenden Pflegeassistenz- und Fachkraftausbildung verbunden werden.

Persönliche Voraussetzungen für den Pflegeberuf

Neben den formalen Voraussetzungen kommt es auf die persönliche Eignung an. Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf, der medizinisches Wissen, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenz miteinander verbindet.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Einfühlungsvermögen,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • körperliche und psychische Belastbarkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Zuverlässigkeit,
  • Teamfähigkeit,
  • Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit,
  • Interesse an Medizin und Pflege,
  • respektvoller Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen.

Quereinsteiger bringen häufig wertvolle Erfahrungen aus früheren Berufen mit. Kenntnisse aus Kundenservice, Gastronomie, Pädagogik, Technik, Verwaltung oder sozialen Tätigkeiten können im Pflegealltag von Vorteil sein.

Sie ersetzen allerdings nicht die fachliche Qualifikation, die für vorbehaltene pflegerische Aufgaben erforderlich ist.

Ausbildung oder Umschulung: Wo liegt der Unterschied?

Die reguläre Pflegeausbildung und eine geförderte Umschulung führen grundsätzlich zum gleichen staatlich anerkannten Berufsabschluss. Unterschiede bestehen vor allem bei der Finanzierung und der persönlichen Ausgangssituation.

Eine Umschulung richtet sich häufig an Erwachsene, die bereits eine andere Berufsausbildung oder längere Berufserfahrung besitzen und sich beruflich neu orientieren möchten.

Auch eine Umschulung zur Pflegefachperson dauert grundsätzlich drei Jahre. Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn anrechenbare Vorbildungen vorhanden sind und die zuständige Stelle zustimmt.

Versprechen, wonach man innerhalb weniger Monate zur vollwertigen Pflegefachkraft werden könne, sollten deshalb kritisch betrachtet werden.

Wird während der Pflegeausbildung eine Vergütung gezahlt?

Die berufliche Pflegeausbildung ist schulgeldfrei. Auszubildende erhalten während der gesamten Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Außerdem müssen die erforderlichen Lehr-, Lern- und Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Die konkrete Vergütung richtet sich unter anderem nach dem Ausbildungsträger und dem geltenden Tarifvertrag. Sie steigt normalerweise mit jedem Ausbildungsjahr.

Weitere Informationen stellt das offizielle Portal zur Vergütung in der Pflegeausbildung bereit.

Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann eine Umschulung unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein fördern. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht.

Damit der Bildungsgutschein eingesetzt werden kann, müssen die Bildungsmaßnahme und der jeweilige Bildungsträger beziehungsweise die Pflegeschule für die Förderung zugelassen sein.

Eine Beratung sollte möglichst vor Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages stattfinden.

Förderung für Beschäftigte

Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Das kann beispielsweise für Personen interessant sein, die bereits als angelernte Pflegehilfskraft arbeiten und einen Fachkraftabschluss erwerben möchten.

Möglich sind je nach Einzelfall:

  • Übernahme von Lehrgangskosten,
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt,
  • Unterstützung bei zusätzlichen Weiterbildungskosten,
  • Förderung einer Pflegeassistenz- oder Fachkraftausbildung.

Über die konkrete Förderung entscheiden die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach einer individuellen Prüfung.

Das offizielle Informationsportal erläutert die Möglichkeiten zur Förderung eines Wechsels in die Pflege.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist normalerweise nicht die zentrale Finanzierungsmöglichkeit für die reguläre Erstausbildung zur Pflegefachperson. Es kann später für bestimmte berufliche Aufstiegsfortbildungen relevant werden.

Deshalb sollte es nicht pauschal als Finanzierung der dreijährigen Pflegeausbildung dargestellt werden.

So gelingt der Berufswechsel Schritt für Schritt

1. Berufsziel festlegen

Zunächst sollte geklärt werden, ob ein Einstieg als Hilfskraft, eine Pflegeassistenzausbildung oder der Abschluss als Pflegefachperson angestrebt wird.

Davon hängen Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer und spätere Verantwortungsbereiche ab.

2. Pflegealltag kennenlernen

Ein Praktikum oder eine Hospitation vermittelt einen realistischen Eindruck vom Berufsalltag. Dabei können Interessierte prüfen, wie sie mit körperlicher Nähe, Krankheit, Schichtarbeit und emotional belastenden Situationen umgehen.

Ein Praktikum hilft außerdem dabei, unterschiedliche Arbeitsfelder kennenzulernen.

3. Voraussetzungen prüfen lassen

Schulzeugnisse und Berufsabschlüsse sollten frühzeitig von einer Pflegeschule oder dem zuständigen Ausbildungsträger geprüft werden. Das gilt besonders bei ausländischen Schul- oder Berufsabschlüssen.

4. Finanzierung vor Vertragsabschluss klären

Wer eine Förderung benötigt, sollte vor Beginn der Umschulung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter sprechen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht immer möglich.

5. Ausbildungsträger und Pflegeschule vergleichen

Wichtige Auswahlkriterien sind:

  • Qualität der Praxisanleitung,
  • Entfernung der Einsatzorte,
  • Ausbildungsvergütung,
  • Unterstützung bei Lernproblemen,
  • Dienstplangestaltung,
  • Übernahmechancen,
  • mögliche Teilzeitausbildung,
  • Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxiseinrichtung.

6. Bewerbungsunterlagen vorbereiten

Eine überzeugende Bewerbung sollte erklären, warum der Berufswechsel bewusst erfolgt und welche Erfahrungen aus dem bisherigen Berufsleben für die Pflege nützlich sind.

Ein allgemeiner Satz wie „Ich möchte mit Menschen arbeiten“ reicht meist nicht aus. Besser sind konkrete Beispiele für Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und soziale Kompetenz.

Welche Karrierechancen bestehen nach der Ausbildung?

Der Abschluss als Pflegefachperson eröffnet verschiedene Arbeitsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten.

Mögliche Einsatzbereiche sind:

  • Akutkrankenhäuser,
  • stationäre Langzeitpflege,
  • ambulante Pflege,
  • Psychiatrie,
  • Rehabilitation,
  • Hospiz- und Palliativversorgung,
  • Beratungsstellen,
  • außerklinische Intensivpflege.

Mit Berufserfahrung und passenden Weiterbildungen sind später beispielsweise Spezialisierungen in der Intensiv- und Anästhesiepflege, Psychiatrie, Onkologie, Praxisanleitung oder im Wundmanagement möglich.

Für Leitungsaufgaben wie Stations-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich. Der Einstieg in eine Führungsposition erfolgt daher nicht unmittelbar allein durch den Berufsabschluss.

Chancen und Herausforderungen realistisch abwägen

Chancen

  • gute Beschäftigungsmöglichkeiten,
  • sinnstiftende Arbeit mit Menschen,
  • verschiedene Einsatzbereiche,
  • anerkannter Berufsabschluss,
  • zahlreiche Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Ausbildungsvergütung,
  • Möglichkeiten einer geförderten Umschulung.

Herausforderungen

  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit,
  • körperlich und emotional belastende Situationen,
  • hohe Verantwortung,
  • anspruchsvolle theoretische Ausbildungsinhalte,
  • Zeitdruck und Personalmangel in manchen Einrichtungen,
  • dreijährige Ausbildungsdauer bis zum Fachkraftabschluss.

Ein Quereinstieg sollte daher nicht allein aufgrund der guten Arbeitsmarktchancen erfolgen. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit zu den persönlichen Fähigkeiten und Vorstellungen passt.

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Fazit

Der Quereinstieg in die Pflege ist auf mehreren Wegen möglich. Ein direkter Einstieg kann zunächst als Pflegehilfskraft erfolgen. Für die Tätigkeit als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson ist dagegen eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich.

Die generalistische Pflegeausbildung dauert in Vollzeit grundsätzlich drei Jahre und wird vergütet. Auch Menschen mit Hauptschulabschluss können über eine vorherige Berufsausbildung oder Pflegeassistenzqualifikation Zugang erhalten.

Praktika, eine frühzeitige Beratung und die Klärung der Finanzierung helfen dabei, den passenden Weg zu finden. Wer die Anforderungen realistisch einschätzt und sich bewusst für den Beruf entscheidet, kann in der Pflege langfristige Beschäftigungs- und Entwicklungsperspektiven finden.

Zuletzt fachlich geprüft am 24.07.2026.

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