31 Milliarden Euro für klimaresiliente Krankenhäuser: Was hinter der Forderung steckt

Dieser Beitrag überschneidet sich fast vollständig mit dem vorherigen Artikel zum Hitzeschutz. Ich würde ihn daher nicht als zweiten allgemeinen Ratgeber veröffentlichen – das könnte zu SEO-Kannibalisierung führen.

Sinnvoller ist ein eigenständiger Nachrichten- und Finanzierungsbeitrag zur 31-Milliarden-Euro-Forderung. Der umfassende Hitzeschutzartikel bleibt der Grundlagenbeitrag.

31 Milliarden Euro für klimaresiliente Krankenhäuser: Was hinter der Forderung steckt

Einführung: Kliniken benötigen mehr als kurzfristige Hitzeschutzmaßnahmen

Hitzewellen werden für Krankenhäuser zunehmend zu einer betrieblichen und medizinischen Herausforderung. Viele Klinikgebäude wurden zu einer Zeit geplant, in der lang anhaltende Hitzeperioden und hohe Nachttemperaturen eine geringere Rolle spielten.

Heute treffen überhitzte Gebäude auf besonders gefährdete Patientinnen und Patienten, wärmeintensive Medizintechnik und körperlich belastete Beschäftigte. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein umfangreiches Investitionsprogramm für klimaneutrale und klimaresiliente Krankenhäuser.

Der von der DKG genannte Investitionsbedarf beträgt mindestens 31 Milliarden Euro. Wichtig ist die richtige Einordnung: Dabei handelt es sich um eine Verbandsforderung und eine Schätzung des gesamten Modernisierungsbedarfs – nicht um ein bereits beschlossenes Förderprogramm.

Was umfasst der geschätzte Investitionsbedarf?

Die 31 Milliarden Euro beziehen sich nicht ausschließlich auf Klimaanlagen oder Hitzeschutz. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft umfasst der notwendige Umbau unter anderem:

  • moderne und besser gedämmte Gebäudehüllen
  • wirksamen Sonnenschutz
  • energieeffiziente Lüftungs- und Kühlsysteme
  • eine zeitgemäße Wärme- und Kälteversorgung
  • Photovoltaikanlagen
  • energetische Sanierungen
  • weitere Maßnahmen für klimaneutrale und klimaresiliente Klinikgebäude

Das Ziel ist damit umfassender als die kurzfristige Kühlung einzelner Patientenzimmer. Krankenhäuser sollen auch bei länger anhaltenden Hitzewellen ihre medizinischen Leistungen zuverlässig erbringen können.

Kein bereits beschlossenes 31-Milliarden-Euro-Programm

Die Formulierung „nationales Investitionsprogramm über 31 Milliarden Euro“ kann den Eindruck erwecken, die Finanzierung sei bereits politisch beschlossen worden. Das ist nicht der Fall.

Die DKG fordert, Mittel aus der öffentlichen Infrastrukturfinanzierung gezielt für ein Sonderinvestitionsprogramm „Klimaresiliente Krankenhäuser“ einzusetzen. Ob, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum entsprechende Mittel bereitgestellt werden, ist eine politische Entscheidung.

Auch die frühere Forderung nach verbindlichen Zusagen bis Ende 2025 ist inzwischen überholt. Der Beitrag sollte sich deshalb auf den aktuellen Stand 2026 beziehen.

Gilt die Forderung auch für Pflegeeinrichtungen?

Die von der DKG genannten 31 Milliarden Euro beziehen sich auf Krankenhäuser. Pflegeheime und andere Pflegeeinrichtungen sind ebenfalls stark von Hitze betroffen, werden durch diese konkrete Kostenschätzung jedoch nicht automatisch vollständig erfasst.

Für die stationäre Pflege bestehen eigene Finanzierungs- und Investitionsstrukturen. Deshalb braucht es auch dort:

  • einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne
  • Investitionen in Gebäude und Sonnenschutz
  • geeignete Kühlmöglichkeiten
  • ausreichende Personalausstattung
  • klare Finanzierungsregelungen
  • Unterstützung durch Länder, Kommunen und Kostenträger

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollten bei der politischen Diskussion daher gemeinsam betrachtet werden. Der konkrete Betrag von 31 Milliarden Euro darf aber nicht pauschal beiden Bereichen zugerechnet werden.

Warum Hitze im Krankenhaus besonders gefährlich ist

Hohe Temperaturen belasten vor allem Menschen, deren Körper Wärme nicht ausreichend regulieren kann. Besonders gefährdet sind:

  • ältere Menschen
  • Säuglinge und Neugeborene
  • Menschen mit Demenz
  • Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Menschen mit Lungen- oder Nierenerkrankungen
  • Patientinnen und Patienten nach Operationen
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Personen, die auf Unterstützung beim Trinken angewiesen sind

Hitze kann Flüssigkeitsmangel, Kreislaufprobleme, Verwirrtheit und akute Verschlechterungen bestehender Erkrankungen verursachen. Im Extremfall drohen Hitzeerschöpfung oder ein lebensbedrohlicher Hitzschlag.

Für die Sommer 2023 und 2024 wurden nach einer Untersuchung von Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut jeweils ungefähr 3.000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland geschätzt.

Folgen für die Beschäftigten

Auch Pflegekräfte, Ärzte, Therapeuten, Reinigungskräfte und technische Beschäftigte sind betroffen. Schutzkleidung, körperliche Arbeit und warme Arbeitsräume können die Belastung zusätzlich verstärken.

Mögliche Folgen sind:

  • Konzentrationsprobleme
  • körperliche Erschöpfung
  • Kreislaufbeschwerden
  • steigendes Fehlerrisiko
  • sinkende Leistungsfähigkeit
  • mehr krankheitsbedingte Ausfälle

Hitzeschutz ist deshalb gleichzeitig Patientenschutz, Arbeitsschutz und eine Maßnahme zur Sicherung des Klinikbetriebs.

Warum mobile Klimageräte allein nicht ausreichen

Kurzfristige Kühlgeräte können einzelne Räume entlasten. Sie lösen das strukturelle Problem aber nicht. Mobile Geräte benötigen Strom, erzeugen teilweise zusätzliche Abwärme und können bei ungeeigneter Nutzung hygienische oder technische Schwierigkeiten verursachen.

Ein nachhaltiges Konzept folgt deshalb einer klaren Reihenfolge:

  1. Wärmeeintrag durch Sonnenschutz und Gebäudehülle reduzieren
  2. Räume nachts sicher auskühlen
  3. besonders gefährdete Bereiche priorisieren
  4. effiziente Lüftungs- und Kühlsysteme ergänzen
  5. Energieverbrauch und Raumtemperaturen überwachen

Jeder Krankenhausstandort benötigt eine objektspezifische Lösung. Eine pauschale Vollklimatisierung aller Räume ist weder automatisch erforderlich noch immer energetisch sinnvoll.

Wer trägt die Verantwortung für Investitionen?

Die Krankenhausfinanzierung folgt grundsätzlich einem dualen System:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Behandlungskosten.
  • Die Bundesländer sind für Investitionen in Gebäude und größere technische Anlagen zuständig.

In der Praxis kritisieren Krankenhäuser seit Jahren, dass die Investitionsmittel der Länder nicht ausreichen. Werden notwendige Sanierungen aus laufenden Erlösen mitfinanziert, fehlt dieses Geld an anderer Stelle.

Die Klimaanpassung verschärft den bestehenden Investitionsbedarf. Deshalb fordert die DKG, Krankenhäuser bei größeren öffentlichen Infrastruktur- und Modernisierungsprogrammen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Welche Maßnahmen sollten zuerst finanziert werden?

Ein mögliches Förderprogramm sollte nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Priorität sollten Einrichtungen und Bereiche erhalten, in denen die gesundheitliche Gefährdung besonders hoch ist.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Intensivstationen
  • Neonatologie und Pädiatrie
  • Geriatrie
  • neurologische Stationen
  • psychiatrische Einrichtungen
  • Patientenzimmer in stark aufgeheizten Gebäudeteilen
  • Notaufnahmen
  • Arbeitsbereiche mit hoher körperlicher Belastung

Sinnvoll wäre eine Förderung, die kurzfristige Schutzmaßnahmen mit langfristiger Gebäudesanierung verbindet.

Mögliche Bestandteile eines Förderprogramms

Bestandsaufnahme

Zunächst müssen Gebäude, Raumtemperaturen und Risikobereiche systematisch erfasst werden. Nicht jedes Haus benötigt dieselben Maßnahmen.

Baulicher Sonnenschutz

Außenliegende Verschattung kann den Wärmeeintrag reduzieren, bevor Sonnenstrahlung in das Gebäude gelangt.

Gebäudehülle und Dach

Dämmung, reflektierende Dachoberflächen und geeignete Begrünung können die sommerliche Aufheizung begrenzen.

Effiziente Kühlung

Technische Kühlung sollte besonders gefährdete Bereiche zuverlässig versorgen und mit der Energie- sowie Notstromplanung abgestimmt werden.

Digitale Gebäudesteuerung

Temperaturfühler, Warnmeldungen und ein intelligentes Energie- und Lastmanagement können helfen, kritische Entwicklungen früh zu erkennen.

Notfall- und Hitzeschutzpläne

Bauliche Investitionen müssen durch klare organisatorische Abläufe ergänzt werden. Verantwortlichkeiten, Warnstufen und Sofortmaßnahmen sollten vor dem Sommer feststehen.

Verbindung zur Krankenhausreform

Der klimagerechte Umbau sollte mit der laufenden Krankenhausreform abgestimmt werden. Es wäre wirtschaftlich problematisch, einen Standort umfassend zu sanieren, dessen zukünftige Funktion noch nicht geklärt ist.

Umgekehrt dürfen notwendige Hitzeschutzmaßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden, nur weil sich die Krankenhauslandschaft im Umbau befindet.

Bei jeder Standortentscheidung sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden:

  • zukünftiger Versorgungsauftrag
  • regionale Bedeutung
  • Gebäudesubstanz
  • Klimarisiken
  • Energieversorgung
  • notwendige Investitionen
  • Möglichkeiten einer Umwandlung oder Spezialisierung

Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag über das Krankenhaussterben und die Krankenhausreform.

Fazit

Der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft genannte Bedarf von mindestens 31 Milliarden Euro verdeutlicht die Größenordnung des klimaneutralen und klimaresilienten Umbaus der deutschen Krankenhäuser.

Der Betrag ist allerdings keine bereits zugesagte Förderung. Er beruht auf einer Kostenschätzung und einer politischen Forderung der DKG. Außerdem bezieht er sich auf den umfassenden Umbau von Krankenhäusern – nicht ausschließlich auf Klimaanlagen und nicht automatisch auf sämtliche Pflegeeinrichtungen.

Jetzt kommt es darauf an, Finanzierung, Krankenhausplanung und Klimaanpassung miteinander zu verbinden. Hitzeschutz darf nicht erst beginnen, wenn Patientenzimmer bereits überhitzt sind.

Verlässliche Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am 24.07.2026.

Teilen mit:

Kommentare sind geschlossen

Wird hochgeladen …